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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformation (aufsteigend sortiert)Hauptdokument
12Ob143/07d30.08.2007OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS012277330.08.2007OGHRS„Gewöhnliche" Geldforderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft gehören zur Aufteilungsmasse.
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3RS011821407.07.2017OGHRSBei der Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Anteilsgewährung kann die Einlagenrückgewähr darin bestehen, dass der Verkehrswert des in die Kapitalgesellschaft eingebrachten Unternehmens unter Berücksichtigung der aufgrund unbarer Entnahmen bestehenden Verbindlichkeit der Gesellschaft ...
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4RS005792530.08.2007OGHRSDas Gebot des § 83 Abs 1 Satz 1 EheG hat die Anpassung der Rechtsfolgen an die besondere Lage des Einzelfalles zum Ziel, damit die durch die Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse notwendige Differenzierung vorgenommen und eine dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden entsprechende Entscheidung ...
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5RS003387730.08.2007OGHRSKeine Anwendung der §§ 81 ff EheG auf die Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft.
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6RS012277207.07.2017OGHRSUnbare Entnahme: Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft zu einer Geldleistung an den einbringenden Gesellschafter.
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