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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS000898126.04.1978OGHRSDer "besondere Privatsrechtsmittel" aus der zeit vor 1870 muß auf die "Wasserwelle" abgestellt sein, also entweder sie oder sie und das Bett des Gewässers erfassen. Die zur Zeit des Absolotismus ( 1855 ) einem Verkaufsvertrag zwischen dem Aerar und einem Privatem erteilet kaiserliche Genehmigung ...
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2RS008204931.03.2011OGHRSDa Gewässer im Zweifel öffentliche Gewässer sind und ein Privatrechtstitel nachgewiesen werden muß, obliegt die Beweislast des Bestehens eines solchen Titels demjenigen, der ihn behauptet.
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3RS008208626.04.1978OGHRSEin vor dem Jahre 1870 entstandener Privatrechtstitel an einem See wird nicht dadurch beseitigt, daß der See durch öffentliche Gewässer gespeist wird.
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4RS001419029.04.2020OGHRSBei der Beurteilung der Frage, ob ein stillschweigender Verzicht auf ein Recht vorliegt, ist besondere Vorsicht geboten. Er darf immer nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass er ernstlich gewollt ist. Die bloße Untätigkeit des Berechtigten durch ungefähr ein ...
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5RS008207714.10.1997OGHRSZum Nachweis eines Privatrechtstitels genügt nicht der bloße Beweis der Ausübung bestimmter Wasserbenützungsrechte, die auch am öffentlichen Gut bestehen oder erworben werden können. Insbesondere darf aus dem Bestehen des Fischereirechtes an einem Gewässer kein Schluß auf das Eigentum an diesem ...
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6RS001167510.12.2020OGHRSDas Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sinn des § 1 JN.
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7RS008204626.04.1978OGHRSDer Nachweis eines vor 1870 entstandenen besonderen Privatrechtstitels an einem See (hier: Keutschachersee) ist als erbracht anzusehen, wenn stets Alleineigentum am gesamten Bett des Sees bestand und bewiesen ist, daß der See durch Jahrhunderte Dominikalgrund war und kein Unterschied zwischen ...
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8RS008206931.03.2011OGHRSAls Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Auch Kaufverträge, Privilegien und Verleihbriefe bedürfen allerdings grundsätzlich einer näheren Prüfung, ob dem Vorbesitzer ...
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