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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS002026903.04.2008OGHRSDie Möglichkeit der Verpachtung eines Unternehmens vor der Betriebsaufnahme (bevor sich also noch Ruf und Kundenstock bilden konnten) kann nicht ausgeschlossen werden. Wenn der Bestandnehmer verpflichtet wird, mit den beigestellten sachlichen Grundlagen ein Unternehmen bestimmter Art zu betreiben ...
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2RS002058129.09.2014OGHRSGegenstand einer Unternehmenspacht ist im Regelfall ein bereits bestehendes Unternehmen, doch ist auch bei einem erst zu errichtenden Unternehmen eine derartige Qualifikation nicht ausgeschlossen; zusätzlich der Betriebspflicht müssen aber die wesentlichsten Grundlagen für den Unternehmensbeginn ...
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3RS002058622.03.2011OGHRSIndizien für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens sind im allgemeinen, dass der vereinbarte Pachtzins in einem Verhältnis zur Höhe des Umsatzes steht, dass neben den Geschäftsräumlichkeiten auch ein Warenlager, die Konzession oder sonstige Gewerbeberechtigung überlassen werden und dergleichen. ...
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4RS002031927.06.2017OGHRSDie wirtschaftliche Funktion des vom Bestandnehmer zu führenden Unternehmens für jenes des Bestandgebers ist in den Fällen einer räumlichen Einbindung des Bestandnehmerunternehmens in das des Bestandgeber im Zweifelsfall Anhaltspunkt für die Vertragsauslegung, insbesondere für die Annahme einer ...
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5RS002033427.02.2013OGHRSUnternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, ...
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6RS010487703.04.2008OGHRSGeschäftsraummiete: Es wurde ein Objekt in Bestand gegeben, das vorher lediglich als Wartehäuschen diente und nie einen gewerblichen Betrieb beherbergt hatte. Das Bestandobjekt eignete sich zunächst auch überhaupt nicht für die Einrichtung eines Lebensmittelgeschäftes oder Buffets und musste ...
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7RS010794703.04.2008OGHRSPacht ist auch zu verneinen, wenn der Bestandnehmer nach Beendigung des Rechtsverhältnisses nicht zur Rückstellung eines lebenden Unternehmens verpflichtet ist. Das gilt vor allem auch für einen Bestandvertrag, der sich nicht auf ein lebendes, sondern auf ein erst zu errichtendes Unternehmen ...
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81Ob25/08w03.04.2008OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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