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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTyp (aufsteigend sortiert)KurzinformationHauptdokument
11Ob515/9430.05.1994OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS001882504.07.2018OGHRSLeibrentenverträge sind Glücksverträge. Bei ihnen findet die Einrede der Verletzung über die Hälfte gemäß § 1268 ABGB nicht statt.
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3RS001007714.09.2006OGHRSBei der Schätzung des Wertes einer Leibrente ist vom versicherungstechnischen Wert der Rente auszugehen. Aber auch versicherungstechnisch wird der Gesundheitszustand bei der Berechnung der Lebenserwartung berücksichtigt. Weiß der Käufer von dem schlechten Geundheitszustand des Verkäufers, dann ...
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4RS002020730.05.1994OGHRSEin Leibrentenvertrag, bei dem die Gegenleistung ausschließlich in Geld besteht, ist einem Kaufvertrag gleichzustellen.
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5RS001885917.04.1997OGHRSLiegt ein Irrtum der Vertragspartner des Leibrentenvertrages in der Bewertung der Übergabsliegenschaft vor, dann kann unter Zugrundelegung des maximal erreichbaren Lebensalters der Übergeberin laesio enormis geltend gemacht werden, wenn es sich um einen krassen Wertirrtum im Sinne des § 934 ...
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6RS001795504.07.1995OGHRSBei Leibrentenverträgen, bei welchen sich das aleatorische Element aufgrund des hohen Lebensalters des Übergebers sehr zu dessen Ungunsten verschiebt, ist eine besonders kritische Prüfung unter dem Geschichtspunkt der Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 879 Abs 2 Z 4 ABGB angezeigt, wenn eine ...
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7RS001892530.03.2021OGHRS1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung. 2) Ist schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewiss, dass der Leibrentenberechtig...
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8RS002235204.07.1995OGHRSBei der Bewertung von Leibrentenleistungen sind diese auf den Zeitpunkt der möglichen Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung hochzurechnen, wobei eine durchschnittliche inflationäre Entwicklung einzukalkulieren und eine dementsprechende Abzinsung bei der Kapitalisierung der wertgesicherten ...
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9RS001924131.08.2005OGHRSDie Überlassung einer Liegenschaft gegen eine Leibrente ist ein Kaufvertrag, bei dem die Liegenschaft den Kaufgegenstand, die Rente den Preis bildet. Daß dieser Preis im vorhinein nicht feststeht, weil er von der Lebensdauer des Rentenbeziehers abhängt, macht den Preis nicht unbestimmt, weil ...
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