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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
11Ns3/88
18.02.1988
OGH
TE
2
RS0096855
18.02.1988
OGH
RS
Eine auf korrektem Weg der Presse erteilte Information über die Tätigkeit der Justiz kann grundsätzlich kein die Befangenheit eines ganzen Gerichtshofes auslösendes Ereignis sein.
3
RS0097020
14.02.2001
OGH
RS
Befangenheit liegt nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn ein Richter an eine Sache, aus welchem Grund immer, nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit herantritt und nicht jederzeit bereit ist, auch einer vorläufig gewonnenen Meinung widerstreitende Beweisergebnisse unvoreinge...
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