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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTyp (aufsteigend sortiert)KurzinformationHauptdokument
110Ob28/11g31.05.2011OGHTENachlassseparation per E-Mail,Zivilverfahrensrecht
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2RS010650221.11.2013OGHRSMit dem Eintritt der Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ist die Verlassenschaftsabhandlung beendet; danach kann die Nachlassseparation nicht mehr bewilligt bzw durchgeführt werden, An sich darf das Nachlassgericht die Einantwortung erst verfügen, wenn es über den Absonderungsantrag bereits ...
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3RS012697331.05.2011OGHRSWird ein Schriftsatz im Original mit der Unterschrift des den Einschreiter vertretenden Rechtsanwalts an das Verlassenschaftsgericht nachgereicht, erfolgt die notwendige Verbesserung, des zunächst nur an den Gerichtskommissär gerichteten, nicht unterfertigten Schriftsatzes. Somit gilt der Separation...
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4RS000831421.11.2013OGHRSDer Zweck der Abhandlung erfordert es, dass die Einantwortung erst erfolgt, bis über den Absonderungsantrag entschieden ist und die Absonderung durchgeführt ist.
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5RS001309931.05.2011OGHRSEin Antrag auf Nachlassabsonderung muss als Verfahrenserklärung eindeutig gestellt werden.
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6RS001309031.05.2011OGHRS§ 812 ABGB ist ein verbliebener Rest der im früheren Recht vorgesehenen amtswegigen Fürsorge für die Nachlaßgläubiger (so schon 4 Ob 510/83 ua).
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