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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformation (aufsteigend sortiert)Hauptdokument
901RS006189010.11.1988OGHRS(Zum AHGB) Wurde im Gesellschaftsvertrage die Fortsetzung der OHG mit den Erben eines verstorbenen Gesellschafters festgesetzt, so werden die Erben erst dadurch Gesellschafter, daß sie der Gesellschaft beitreten.
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902RS004946825.09.1923OGHRS(Zum AHGB) Wurde mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft bereits begonnen, so kann dieser auf Antrag eines Gläubigers nur mehr der Erlag des Forderungsbetrages oder die angemessene Sicherstellung der Forderung aufgetragen werden.
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903RS006198503.10.1923OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 17 und 24 AHGB.
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904RS006201619.09.1923OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 20 AHGB.
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905RS006196319.09.1923OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 20 und 27 AHGB.
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906RS006199520.09.1921OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 22 AHGB. Wer ein bestehendes Handelsgeschäft nur zum Teil erwirbt, kann sich der bisherigen Firma auch nicht mit einem das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatze bedienen.
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907RS006572009.01.1923OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 355 und 357 Abs 3 AHGB Beziehungen zu den Vorschriften gegen Preistreiberei.
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908RS006539107.10.1924OGHRS(Zum AHGB) Zu Art 380 und 384 AHGB.
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909RS006129401.06.1926OGHRS(Zum AHGB) Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach ein Gesellschafter einer OHG, der in diese seine Gewerbeberechtigung eingebracht hat, hiefür nur ein bestimmtes Monatsentgelt bezieht, am Gewinn und Stammvermögen der Gesellschaft aber nicht beteiligt ist.
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910RS006162023.12.1925OGHRS(Zum AHGB) Zum Begriff der Zweigniederlassung.
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911RS006197728.09.1926OGHRS(Zum AHGB) Zum Grundsatze der Firmawahrheit.
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912RS004944520.01.1925OGHRS(Zum AHGB) Zur Anwendung des Art 18 Abs 2 AHGB.
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913RS006219027.09.1921OGHRS(Zum AHGB) Zur Auslegung der Klausel "Glückliche Ankunft des Waggons vorbehalten" in einem Lieferungsvertrage.
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914RS006217614.02.1922OGHRS(Zum AHGB) Zur Frage der Ausübung der Kontrollrechtes des stillen Gesellschafters.
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915RS006537304.11.1924OGHRS(Zum AHGB) Zur Frage des Selbsteintrittsrechtes des Börsenkommissionärs.
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916RS002589713.11.1922OGHRS(Zum AHGB) Zur Frage des Verzuges bei Teillieferungen aus einem einheitlichen Lieferungsgeschäfte.
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917RS002911603.02.1926OGHRS(Zum AHGB) Zur Haftung der Gründer einer Aktiengesellschaft für die von den Zeichnern in Empfang genommenen Beträge.
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918RS006572113.09.1966OGHRS(Zum AHGB) Zur Schadenersatzberechnung nach Art 357 AHGB.
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919RS002565423.09.1924OGHRS(Zum AHGB). Der Käufer, der die gekaufte Ware ins Ausland gegen ausländische Valuta weiterverkauft hat, kann im Falle des Lieferungsverzuges des Verkäufers den entgangenen Gewinn in der ausländischen Valuta berechnen und dabei deren mittlerweile eingetretene Wertsteigerung berücksichtigen. ...
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920RS005152626.01.1926OGHRS(Zum AHGB). Die dem Ausgleichsschuldner im § 8 AO auferlegten Beschränkungen bilden keinen Auflösungsgrund einer Handelsgesellschaft.
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921RS002562219.02.1924OGHRS(Zum AHGB). Mehrfache Mahnungen und ein längeres Zuwarten des Käufers entheben ihn nicht von der Verpflichtung zur Gewährung der Nachfrist. Der Anspruch des vertragstreuen Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht an die Beobachtung der Vorschriften des Art 356 AHGB geknüpft.
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922RS003415202.05.1923OGHRS(Zum AHGB.) Eine Forderung auf Zahlung eines Betrages in ausländischer Währung und eine Gegenforderung auf Zahlung eines solchen in inländischer Währung sind zur Aufrechnung geeignet, wenn die erstere gemäß Art 336 AHGB durch Zahlung in inländischer Währung getilgt werden kann.
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923RS005077116.03.1927OGHRS(Zum ALVG 1920) Haftung des Arbeitgebers für eine wissentlich oder fahrlässig falsche Angabe in einer zur Erlangung der Arbeitslosenunterstützung ausgestellten Bestätigung.
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924RS005077025.04.1928OGHRS(Zum ALVG 1927) Ein Schadenersatzanspruch nach § 1327 ABGB ist als ein begünstigter Unterhaltsanspruch im Sinne des § 289 b EO anzusehen.
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925RS002664420.10.1928OGHRS(Zum AngVG) Haftung der Hauptanstalt für Angestelltenversicherung für eine unrichtige Auskunft über die einer Pensionspartei zustehenden Ansprüche.
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926RS005067321.03.1922OGHRS(Zum ArbUrlG 1919) Dem Arbeitnehmer gebührt keine Entschädigung, wenn er auf den vom Arbeitgeber angebotenen Urlaub freiwillig verzichtet.
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927RS005067514.12.1926OGHRS(Zum ArbUrlG 1919) Unter dem im § 1 ArbUrlG 1919 genannten "jedem Jahre" ist jedes dem ersten folgende Dienstjahr zu verstehen.
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928RS005902026.04.1928OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Als Dritter im Sinne der §§ 2 und 3 AutomobilhaftpflichtG ist nur derjenige anzusehen, der selbst nicht haftpflichtig ist.
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929RS005818515.02.1921OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Bei Zusammenstoß zweier Kraftwagen haften die Haftpflichtigen beider Betriebe dem beschädigten Dritten zur ungeteilten Hand und es kann sich kein Haftpflichtiger durch den Nachweis des Verschuldens einer Person befreien, die für den Unfall gleichfalls haftpflichtig ist.
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930RS005901618.01.1927OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Beim Eigentümer eines Kraftfahrzeuges bedienstete Mitfahrer (Bierabträger) sind nicht "Dritte" im Sinne des § 2 Abs 1 AutomobilhaftpflichtG.
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931RS005818024.11.1926OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Beurteilung des Mitverschuldens des Beschädigten in Fällen des § 2 Abs 3 AutomobilhaftpflichtG.
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932RS005901305.02.1924OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Durch das Verschulden eines Dritten wird der Kraftwagenlenker von der Haftung für einen Unfall dann nicht befreit, wenn er die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit nicht eingehalten hat.
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933RS003455004.10.1928OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Durch den Anschluß an das Strafverfahren wider den Berufslehrer wird die Verjährungsfrist nach § 6 lit a AutomobilhaftpflichtG wider den Eigentümer nicht unterbrochen.
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934RS005942418.12.1928OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Eine Beschränkung auf bloße Schadloshaltung ist im § 8 AutomobilhaftpflichtG nicht enthalten.
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935RS005941220.01.1925OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Haftung des Unternehmers einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte für den Unfall, den derjenige, dessen er sich bei Ausführung einer Reparatur bediente, bei einer Probefahrt veranlaßte. Auslagen für den Beschädigten (zur Aufbesserung der Pflege) können vor Ersatz an ...
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936RS005815715.04.1919OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Ist ein Kraftfahrzeug auch dann im Betriebe, wenn es steht?
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937RS005874018.12.1928OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Rechtliche Bedeutung des Mitverschuldens der Lenker zweier zusammengestoßener Kraftfahrzeuge für den Umfang des Sachschadenersatzes.
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938RS005941823.06.1925OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Um eine Dienstleistung beim Betriebe des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 8 Abs 1 AutomobilhaftpflichtG handelt es sich auch, wenn der Bedienstete trotz Verbotes der Ausfahrt ohne Zustimmung des Dienstgebers und Eigentümers des Kraftfahrzeuges dennoch ausfährt, um ...
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939RS005810216.11.1926OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges bei Übergabe dieses letzteren zur Reparatur.
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940RS005911029.04.1925OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht nach § 2 AutomobilhaftpflichtG.
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941RS002777901.02.1983OGHRS(Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage des Verschuldens bei einem Zusammenstoß eines unmündigen Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug.
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942RS008582711.03.1925OGHRS(Zum AUVG) Anwendbarkeit des § 46 AUVG auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeiter und dem Unternehmer, dem er vom eigenen Dienstgeber zur Verwendung in dessen versicherungspflichtigen Betriebe überlassen wurde.
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943RS008523226.01.1926OGHRS(Zum AUVG) Dem bei der Arbeiterunfallversicherungsanstalt versicherten Arbeiter steht in dem Falle, als der Betriebsunfall vom Unternehmer nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, gegen diesen ein Anspruch auf Bezahlung eines Schmerzengeldes nicht zu.
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944RS008550626.11.1997OGHRS(Zum AUVG) Die Unterlassung der Unfallsanzeige durch den Unternehmer läßt einen Schadenersatzanspruch des Entschädigungsansprechers gegen jenen nicht entstehen.
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945RS008550908.05.2003OGHRS(Zum AUVG) Haftung des Unternehmers für den durch die Unterlassung der Unfallsanzeige entstandenen Schaden. Die Pflicht zur Anzeige ist noch nicht mit deren Aufgabe zur Post, sondern erst mit deren Einlangen bei der zuständigen Stelle erfüllt. Mitverschulden des Verletzten an der Unterlassung ...
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946RS005525628.11.1958OGHRS(Zum Begriff der unechten Doppelvertretung). Gleichzeitige Vertretung der einen Partei wie des Prozeßgegners in gleichzeitig anhängigen Rechtssachen.
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947RS005865215.05.1923OGHRS(Zum EBR und IÜG 1892) Ersatzansprüche nach Art 34 IÜG und § 88 EVO entstehen in der gesetzlichen Landeswährung der Bestimmungsstation.
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948RS005866813.11.1923OGHRS(Zum EBR und IÜG 1892) Es begründet ein grobes Verschulden der Bahn, wenn ein mehrfach reklamiertes Frachtgut als überzählig behandelt und versteigert wird. Der Partei steht in einem solchen Falle nur der Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens in Geld und nicht auf Naturalersatz zu.
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949RS003029318.06.1924OGHRS(Zum EBR und IÜG 1892) Ist ein Ersatz nach Maßgabe des gemeinen Wertes oder des Handelswertes, den ein Gut in einem verflossenen Zeitpunkte hatte, gerichtliche festzusetzen, so ist die zwischen diesem und dem Zeitpunkte der gerichtlichen Feststellung des Ersatzbetrages, das ist der Urteilsfällung ...
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950RS007361108.04.1925OGHRS(Zum EBR und IÜG 1928) Grobe Fahrlässigkeit in der Durchführung des Ermittlungsverfahrens nach Trennung des Frachtgutes von den Begleitpapieren begründet grobes Verschulden der Eisenbahn.
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951RS005858830.05.1922OGHRS(Zum EBR) Aus einer nur für den internen Dienst erlassenen Vorschrift (Kartierungsbehelf) können gegen die Eisenbahn keine Ansprüche abgeleitet werden.
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952RS005860522.09.1925OGHRS(Zum EBR) Außer Funkenflug ist auch Anfliegen eines anderweitigen Zündkörpers als eine der mit der Beförderung im offenen Wagen verbundenen Gefahren anzusehen.
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953RS005867928.12.1920OGHRS(Zum EBR) Bei einem äußerlich unversehrten Reisegepäck kann ein Gewichtsabgang in der Regel nicht als ein für den Reisenden äußerlich erkennbarer Mangel im Sinne des § 97 Abs 1 EBR angesehen werden.
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954RS005856421.01.1919OGHRS(Zum EBR) Bei einem nach Übergabe der Gepäckstücke an den Gepäckträger im Sinne des § 38 Abs 1 EBR eingetretenen Ablieferungshindernisse bestimmt sich die Haftung der Eisenbahn nach den Vorschriften des § 81 EBR.
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955RS005854717.11.1927OGHRS(Zum EBR) Das Recht des Reisenden im Schlafwagen beschränkt sich auf die verkehrsübliche Benützung des erworbenen Platzes und entsprechende Bedienung durch den Schlafwagenschaffner. Eine Obsorge über die Sachen, die der Reisende bei sich hat, übernimmt die Schlafwagenunternehmung nicht.
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956RS005867619.10.1921OGHRS(Zum EBR) Der Anspruch auf Ersatz des Wertes des während des Transportes abhanden gekommenen Gutes geht dadurch nicht verloren, daß der Verschluß, welcher bei der Übernahme des Gutes und Bezahlung der Fracht äußerlich unversehrt war, sich nachträglich als geöffnet herausstellte.
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957RS005857920.11.1923OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn haftet dem Absender für den Schaden, der ihm aus einer beantragten, aber unrichtig vorgenommenen bahnamtlichen Abwägung des Frachtgutes erwächst.
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958RS005856028.03.1922OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn haftet für den Verlust eines als Reisegepäck aufgegebenen Musterkoffers auch dann, wenn dieser kein Musterkoffer war und nicht als Reisegepäck befördert werden durfte.
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959RS005860427.09.1922OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn haftet nicht für den Schaden, der an einem im offenen Wagen beförderten Gute durch Funkenflug aus einer Verschublokomotive verursacht wurde.
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960RS003202518.02.1925OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn hat dem geschädigten Verfrächter den eingeklagten Schadensbetrag von dem Zeitpunkte an aufzuwerten (für den konkreten Schaden aufzukommen), in dem sie mit der Zahlung in verschuldeten Verzug geriet.
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961RS005855608.06.1921OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn ist verpflichtet, Reisegepäck mangels Vorbehaltes mit dem Zuge zu befördern, zu welchem es aufgegeben wurde; die Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist als Verletzung des Frachtvertrages anzusehen.
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962RS005851124.10.1922OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn, welche durch ein der Auflieferung vorhergehendes Beförderungshindernis genötigt war, das Frachtgut auf einem längeren Wege zu befördern, kann den diesem längeren Wege entsprechenden höheren Frachtsatz berechnen.
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963RS005863918.05.1920OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn, welche gemäß § 88 EBR den "gemeinen Handelswert" oder in dessen Ermangelung den "gemeinen Wert" zu ersetzen hat, kann bei Gütern, für welche amtliche Höchstpreise bestehen, nur zum Ersatze innerhalb der Höchstpreisgrenze verhalten werden.
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964RS005861410.09.1920OGHRS(Zum EBR) Die Eisenbahn, welche wegen mangelhafter Verladung von der Rechtsvermutung des § 86 Abs 2 EBR. Gebrauch machen will, hat die Mangelhaftigkeit der Verladung und die Tatsache zu beweisen, daß der eingetretene Schade aus dieser Mangelhaftigkeit entstehen konnte.
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965RS005870017.05.1922OGHRS(Zum EBR) Die Reklamation des Zessionars des Empfängers hat nur dann die im § 98 EBR vorgesehene Wirkung, wenn sie auch die Mitteilung von der erfolgten Zession enthält.
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966RS005871811.01.1922OGHRS(Zum EBR) Die Versandbahn kann vom Absender auf Ersatz des Schadens belangt werden, der ihm dadurch entstand, daß ihn die Ankunftsbahn vom Eingange der Nachnahme nicht verständigte und die Überweisung des Geldes verzögerte.
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967RS005858025.04.1922OGHRS(Zum EBR) Die vom Absender im Frachtbrief abgegebene Erklärung, daß das Gut mangelhaft verpackt sei, schließt den Gegenbeweis nicht aus, daß die Verpackung tadellos gewesen und die Beschädigung des Gutes auf die der Eisenbahn als Verschulden anzurechnende Art der Verladung zurückzuführen sei.
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968RS005858926.03.1924OGHRS(Zum EBR) Die Vorschreibung eines vom Absender als Begünstigung angesehenen Ausnahmetarifs im Frachtbriefe enthebt die Eisenbahn nicht von der Verpflichtung zur Rückzahlung des Unterschiedes zwischen der nach dem Ausnahmetarif erhobenen höheren Fracht und der nach dem allgemeinen Gütertarif ...
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969RS005861104.11.1921OGHRS(Zum EBR) Die zur Einfüllung von Flüssigkeiten bestimmten Tongefäße sind nicht Verpackung, sondern ein Teil des Gutes selbst.
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970RS005871125.11.1924OGHRS(Zum EBR) Durch die Bezahlung des in der Reklamation geforderten Betrages wird die Eisenbahn von jeder weiteren Ersatzleistung auf Grund des Frachtvertrages befreit.
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971RS005871623.03.1921OGHRS(Zum EBR) Durch die Erhebung der Klage gegen eine Eisenbahn erlischt das Wahlrecht des § 100 Abs 3 EBR nur dann, wenn sie wirklich eine der im § 100 EBR genannten Eisenbahnen ist, und nicht, wenn dies vom Kläger irrigerweise angenommen wurde.
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972RS005860604.03.1924OGHRS(Zum EBR) Es kann ein konkurrierendes Verschulden der Eisenbahn begründen, wenn sie einen Waggon mit mangelhaft verpacktem Frachtgut unmittelbar hinter der Lokomotive einrangiert und das Gut durch Funkenflug in Brand gerät.
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973RS005859508.04.1925OGHRS(Zum EBR) Fehler in der Berechnung der Fracht lassen als solche allein nicht auf ein grobes Verschulden der Eisenbahn schließen.
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974RS005872204.07.1922OGHRS(Zum EBR) Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Prozeßgerichtes ist es ohne Bedeutung, bei welcher von mehreren Bundesbahndirektionen die Reklamation erhoben wurde.
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975RS005857318.02.1919OGHRS(Zum EBR) Für die in Eisenbahnstationen ohne Garderobe vom Publikum einem Bahnangestellten übergebenen Gepäckstücke haftet die Bahn weder als Frachtführer noch als Verwahrer.
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976RS005865518.03.1925OGHRS(Zum EBR) Grobes Verschulden der Eisenbahn liegt vor, wenn sie lose verladenes "frisches Obst" (infolge Heißlaufens des Waggons) umschaufelt.
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977RS005857019.11.1924OGHRS(Zum EBR) Haftung der Eisenbahn für aufbewahrtes Gepäck wegen leichter Fälschbarkeit des Aufbewahrungsscheines.
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978RS005871301.04.1924OGHRS(Zum EBR) Haftung der österreichischen Eisenbahn für den Verlust eines Gutes, das mit einem durchlaufenden Frachtbrief zur Beförderung nach einer ausländischen Station übernommen wurde, für die das IÜG nicht in Geltung stand.
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979RS005856205.09.1923OGHRS(Zum EBR) Haftungsbeschränkungen nach § 53 Abs 2 EBR können auch nachträglich ungültig werden, wenn sie zur Zeit ihrer Anwendung (Zeitpunkt der Urteilsfällung erster Instanz) wirtschaftlich einen Ausschluß der Haftung für Reisegepäck darstellen.
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980RS005860906.10.1920OGHRS(Zum EBR) Ist Diebstahlsgefahr mit der Verladung im offenen Waggon verbunden?
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981RS005860002.02.1927OGHRS(Zum EBR) Selbstentzündlichkeit von Jutesäcken.
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982RS005858117.05.1922OGHRS(Zum EBR) Tarifänderungen, die nach dem Tage der Umbehandlung (Umkatierung) vorgenommen wurden, sind nicht zu berücksichtigen.
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983RS005863728.04.1920OGHRS(Zum EBR) Unter dem gemeinen Handelswert des § 88 EBR ist der Marktpreis oder Börsepreis zu verstehen; dem steht nicht entgegen, daß in diesem ein Gewinn enthalten ist.
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984RS005855005.10.1920OGHRS(Zum EBR) Versicherung von Reisegepäck. Bedeutung des Ausdruckes "das aufgegebene Reisegepäck" in den Versicherungsbedingungen.
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985RS005868017.11.1920OGHRS(Zum EBR) Wurde ein Ersatzanspruch gegen die Eisenbahn individualisiert erhoben, so ist die Verjährung zugunsten des ganzen, wenn auch in der Reklamation nicht richtig bezifferten Anspruches gehemmt.
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986RS005861823.02.1921OGHRS(Zum EBR) Wurde einem Gute nach einer in den Frachtbrief aufgenommenen Vereinbarung ein Begleiter beigegeben, so haftet die Eisenbahn, den Fall ihres Verschuldens ausgenommen, für einen Schaden, dessen Abwendung durch die Begleitung bezweckt war, auch dann nicht, wenn sich der Begleiter nach ...
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987RS005861607.02.1922OGHRS(Zum EBR) Wurde einem Gute nach einer in den Frachtbrief aufgenommenen Vereinbarung ein Begleiter beigegeben, so haftet die Eisenbahn, den Fall ihres Verschuldens ausgenommen, für einen Schaden, dessen Abwendung durch die Begleitung bezweckt war, auch dann nicht, wenn der Schaden in der Zeit ...
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988RS005859011.03.1924OGHRS(Zum EBR) Wurde für eine ausländische, dem Internationalen Übereinkommen nicht unterstehende Teilstrecke eine Mehrfracht eingehoben, die bei der inländische Bahn eingebrachte Reklamation an die ausländische Bahnverwaltung weitergeleitet und von dieser die Mehrfracht in ausländischer Währung ...
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989RS005868230.10.1923OGHRS(Zum EBR) Wurde von der Eisenbahn bei der Erledigung einer Reklamation nur ein Teilbetrag der reklamierten Summe liquid gestellt, der Rest aber nicht, so läuft bezüglich dieses Restes die Verjährungsfrist von dem Tage an weiter, an dem die Entscheidung der Bahn der Partei zugestellt wurde.
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990RS005859318.11.1924OGHRS(Zum EBR) Wurde von der Eisenbahn die Fracht für eine ausländische Teilstrecke in der betreffenden fremden Währung berechnet, vom Absender aber in (Kronen) zum Kurse des Einzahlungstages entrichtet, so kann er eine allfällige Mehrgebühr nur in (Kronen) und nicht in fremder Valuta zurückverlangen.
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991RS005865017.11.1920OGHRS(Zum EBR) Zu den "anderen Kosten" des § 88 Abs 1 EBR gehören staatliche Ausfuhrbewilligungsgebühren, nicht aber Transportversicherungsprämien.
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992RS005869911.07.1922OGHRS(Zum EBR) Zum Erfordernis der Schadensanmeldung im Sinne des § 99 Abs 3 EBR.
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993RS005859923.05.1923OGHRS(Zum EBR) Zum Haftungsbefreiungsgrunde des § 86 Abs 1 Z 4 EBR.
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994RS005858214.10.1925OGHRS(Zum EBR) Zur Auslegung des § 67 Abs 3 EBR.
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995RS005859717.11.1921OGHRS(Zum EBR) Zur Frage, ob der Haftungsgrund nach § 86 Abs 3 EBR auch bei Einhalten der Lieferfristen gegeben sein kann.
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996RS005870603.06.1924OGHRS(Zum EBR) Zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 98 EBR ist nur der im Frachtbrief bezeichnete, nicht der materielle Empfänger des Gutes berechtigt.
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997RS005868518.09.1923OGHRS(Zum EBR) Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist des § 98 Abs 4 EBR.
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998RS004661927.04.1926OGHRS(Zum EGAHGB) Streitigkeiten zwischen einer GmbH und ihrem früheren Geschäftsführer aus pflichtwidriger Geschäftsführung gehören zur Zuständigkeit der HG.
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999RS005892321.12.1926OGHRS(Zum EHG) Beweislast bei Eisenbahnunfällen. - Auch für die durch die Anlage der Bahn bedingten Gefahren kann die Bahnunternehmung trotz behördlicher Genehmigung der Anlage nach dem EHG haften.
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1000RS005816420.10.1926OGHRS(Zum EHG) Der Bruch einer Runge an einem auf einem Entladungsgleise stehenden Waggon während der Entladung ist eine Ereignung im Verkehre.
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