1 | | RS0077502 | 23.02.2021 | OGH | RS | Verhältnis des Sondertatbestandes des § 9 UWG zur Generalklausel: Bei Fehlen eines der im § 9 UWG genannten besonderen Merkmale kann ohne weiteres auf die Generalklausel des § 1 UWG zurückgegriffen werden, wenn die Zeichenverletzung zugleich eine sittenwidrige, zu Zwecken des Wettbewerbes gesetzte...
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2 | | RS0078229 | 20.10.2020 | OGH | RS | Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der...
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3 | | RS0114533 | 22.09.2015 | OGH | RS | Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Schutz des § 1 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Annäherung an die fremde Kennzeichnung als eine unlautere Werbemaßnahme erscheinen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kennzeichnung in den beteiligte...
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4 | | RS0114532 | 18.10.2011 | OGH | RS | Für die Bejahung eines Verstoßes gegen die guten Sitten in Fällen, in denen die Verkehrsgeltung als Voraussetzung des kennzeichenrechtlichen Schutzes fehlt, ist Zurückhaltung geboten. § 1 UWG darf nicht dazu dienen, die Grenzen des kraft Verkehrsgeltung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes ohne...
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5 | | RS0078818 | 08.02.1983 | OGH | RS | Wenn die äußere Form eines Produktes im Verkehr als Kennzeichen eines Unternehmens Verkehrsgeltung erworben hat, genießt sie nach österreichischem Recht den sogenannten Ausstattungsschutz. In einem solchen Fall bedarf es dann keine Rückgriffs auf § 1 UWG. -"Schnapskarten I"
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