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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010990410.07.2001OGHRSAllerdings vermag die bloße Kenntnis der Vorbenutzung für sich allein die Sittenwidrigkeit des Markenrechtserwerbs noch nicht zu begründen (vergleiche Fezer, Markenrecht, Rz 25 zu § 50 dMarkenG). Genauso wie das Nachahmen sonderrechtlich nicht geschützter Erzeugnisse nicht an sich, sondern nur bei...
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2RS010990521.04.1998OGHRSSittenwidrige Umstände können nun darin liegen, daß der Markenrechtserwerber ohne sachlich gerechtfertigten Grund die Absicht verfolgt, die Benutzung eines fremden Kennzeichens, an dem der Vorbenutzer einen schutzwürdigen Besitzstand erlangt hat, zum Zwecke seiner Behinderung zu stören (Fezer aaO Rz...
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3RS007913622.06.1971OGHRSFür die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen § 9 UWG vorliegt, ist es unerheblich, daß dem beklagten Verein die Führung der in Frage stehenden Bezeichnung von der Vereinsbehörde genehmigt wurde (hier: "Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau").
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