1 | | RS0102886 | 09.08.2006 | OGH | RS | Eine einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Markenrechtes (§ 9 Abs 3 UWG) setzt die Bescheinigung der Tatsache voraus, daß die registrierte Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Sicherungsantrag im Inland vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten in angemessenem...
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2 | | RS0107062 | 10.06.1997 | OGH | RS | Art 7 der MarkenRL wurde in Österreich durch die Markenschutzgesetz-Novelle 1992 BGBl 1992/773 nahezu wortgleich umgesetzt; § 10a MSchG entspricht somit inhaltlich Art 7 der MarkenRL.
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3 | | RS0079359 | 19.12.1994 | OGH | RS | Diese Gesetzesstelle gewährt nur den Anspruch auf Unterlassung der Benützung der fremden Bezeichnung, nicht aber einen solchen auf ein Verbot, andere als jene Waren zu verkaufen, denen die richtige Bezeichnung zukommt, oder etwa auf das Gebot, jene Waren, denen die richtige Bezeichnung nicht zukommt, ...
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4 | | RS0106042 | 22.11.1994 | OGH | RS | Die Eingriffskondiktion (der Verwendungsanspruch) nach § 1041 ABGB kann eine Anspruchsgrundlage für einen vom Verschulden des Verletzers unabhängigen Bereicherungsanspruch des in seinem Markenrecht Verletzten bilden.
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5 | | RS0046505 | 04.02.1986 | OGH | RS | Für die Klage wegen eines Markenmißbrauches im Inland ist letzten Endes jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Eingriff begangen wurde; daher erübrigt sich eine Ordination.
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6 | | RS0079361 | 22.09.1964 | OGH | RS | Nach § 9 UWG kann dem Beklagten nicht verboten werden, andere als diejenigen Waren zu verkaufen, denen die richtige Bezeichnung zukommt; ebensowenig kann ihm geboten werden, die unrichtig bezeichneten Waren zu entfernen.
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7 | | RS0079460 | 29.03.1927 | OGH | RS | Einstweilige Verfügung zur Beseitigung von Bestandteilen einer Geschäftsbezeichnung, die zu Verwechslungen Anlaß geben.
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