1 | | RS0066654 | 04.04.2024 | OGH | RS | Im Falle einer Kollision zwischen dem Recht an einer Etablissementbezeichnung (oder an einem Namensrecht oder Firmenrecht) mit einem Markenrecht entscheidet die Priorität. Das jüngere, erst durch Registrierung begründete Markenrecht muss sich daher eine Einschränkung durch das ältere, stärkere Recht...
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2 | | RS0078229 | 20.10.2020 | OGH | RS | Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der...
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3 | | RS0078840 | 22.03.2018 | OGH | RS | Da es bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr immer auf den Gesamteindruck der beiden einander gegenüberstehenden Bezeichnungen ankommt, können Zusätze, die einem fremden Unternehmenskennzeichen beigefügt werden, die Gefahr von Verwechslungen nur dann beseitigen, wenn sie dem Zeichen eine ganz...
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4 | | RS0078752 | 24.05.2016 | OGH | RS | Nicht nur die Firma (mit ihrem vollen Wortlaut), sondern auch eine schlagwortartige Abkürzung kann den Schutz nach § 9 UWG (als besondere Bezeichnung des Unternehmens) erlangen. Selbständigen Schutz hat die Abkürzung nur dann, wenn sie in Alleinstellung gebraucht wird und so unterscheidungskräftig...
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5 | | RS0078774 | 11.05.2012 | OGH | RS | Die Farbe einer Ware, ihre Verpackung oder ihres sonstigen Zubehörs (insbesondere auch die Verwendung mehrerer Farben (Farbkombination), kann in ihrer konkreten Erscheinungsform als Ausstattung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG geschützt sein, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als...
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6 | | RS0066596 | 11.05.2012 | OGH | RS | Ein "Zeichen" kann schon begrifflich nur etwas sein, was an der Ware (oder an ihrer Umhüllung, Verpackung udgl) sinnlich wahrgenommen werden kann und an sich keine funktionelle Bedeutung hat, also nichts, was die Ware in irgendeiner Hinsicht erst gebrauchsfähig macht oder sonst geeignet ist, ihren...
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7 | | RS0078766 | 05.07.2011 | OGH | RS | Auch Werbesprüche und Werbeslogans können als Kennzeichen eines Unternehmens in Betracht kommen und so - bei entsprechender Verkehrsgeltung - Zeichenschutz nach § 9 Abs 3 UWG erlangen, sofern sie nur im Geschäftsverkehr als Individualzeichen und damit als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen...
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8 | | RS0078781 | 11.03.2008 | OGH | RS | Zur Feststellung der Verkehrsgeltung, die der selbständige Ausstattungsschutz an einer Farbe oder Farbkombination erfordert, ist mit Rücksicht darauf, dass Farben und Farbverbindungen zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Werbemitteln gehören, ein strenger Maßstab anzulegen.
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9 | | RS0078871 | 22.01.2008 | OGH | RS | Im Fall der Kollision eines Markenrechts mit einem nicht registrierten Zeichen für die gleiche Ware hat letzteres dann Priorität, wenn es vor der Eintragung der Marke Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Schutz ist aber örtlich auf jenes Gebiet beschränkt, in dem es Verkehrsgeltung genießt - "Egger-Bier...
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10 | | RS0078808 | 20.06.2006 | OGH | RS | Durch § 9 Abs 3 UWG sind alle Hilfsmittel des Geschäftsbetriebes, die wegen ihrer besonderen äußeren Gestaltung im Verkehr als individueller Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen anerkannt sind, geschützt. Dazu zählt auch ein eigenartiges Geschäftsabzeichen, eine besondere Kleidung der Angestellten, ...
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11 | | RS0078758 | 12.06.2001 | OGH | RS | Will ein Unternehmer eine bestimmte Farbenzusammenstellung als besonderes Kennzeichen seines Unternehmens geschützt haben, dann muß sich deren an sich fehlenden Unterscheidungskraft - Farben und Farbenzusammenstellung stehen grundsätzlich im Gemeingebrauch - so im Geschäftsverkehr durchgesetzt haben, ...
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12 | | RS0078789 | 30.01.2001 | OGH | RS | Wird das Wort "Pelzparadies" bereits (lange) vor dem Prioritätszeitpunkt der mit jenem Wort identischen Marke der beklagten Partei als Etablissementbezeichnung benützt, entscheidet in diesem Kollisionsfall allein der Grundsatz der Priorität; ein Verkehrsgeltungsnachweis wäre nur bei Fehlen der...
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13 | | RS0078842 | 19.12.2000 | OGH | RS | Eine Farbe oder Farbkombination kann als Ausstattung im Sinne des § 9 UWG nicht in abstracto geschützt werden, sondern nur in der konkreten Erscheinungsform, in der sie für eine Ware verwendet wird, um diese von gleichartigen Waren anderer zu unterscheiden.
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14 | | RS0107729 | 26.06.1997 | OGH | RS | Nach § 9 Abs 3 UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausstattungsmerkmal innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gilt. Einer der beteiligten Verkehrskreise sind Personen, die an der Ware, für die Ausstattungsschutz in Anspruch genommen wird, interessiert sein...
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15 | | RS0108024 | 25.02.1997 | OGH | RS | Aus der festgestellten Verkehrsgeltung ist zu folgern, daß die angesprochenen Verkehrskreise (österreichische) juristische Fachwerke, die einen solchen roten Einband haben, der Klägerin zuordnen. Ist nämlich ein bestimmter Farbton - wie hier - ein dominierendes Merkmal, dann schlägt es auch...
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16 | | RS0078815 | 25.02.1997 | OGH | RS | Nur die - durch die Konturen, die graphische Anordnung, den Farbton, die Farbfläche oder die Farbaufteilung individualisierte - Einheit von Farbe und Form ist schutzfähig (Aral-Blau-Weiß).
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17 | | RS0078862 | 25.02.1997 | OGH | RS | Daß Farben und Farbenzusammenstellungen grundsätzlich im Gemeingebrauch stehen, ergibt sich aus ihrer im geschäftlichen Verkehr allgemein üblichen Verwendung. Will ein Unternehmen eine bestimmte Farbenzusammenstellung als besonderes Kennzeichen des Unternehmens geschützt haben, dann muß sich deren...
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18 | | RS0108039 | 11.02.1997 | OGH | RS | In der Bezeichnung "Stanford boss" spielt das Kennzeichen "BOSS" weder bildlich, klanglich oder im Sinngehalt eine untergeordnete Rolle, noch wird der Gesamtein- druck dieses jüngeren Zeichens allein vom Wort "Stanford" geprägt.; somit ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
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19 | | RS0078854 | 16.01.1996 | OGH | RS | Ein Firmenbestandteil, der für sich allein oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen und dessen Inhaber hinweist, genießt auch ohne besondere Verkehrsgeltung ebenso den Schutz des § 9 Abs 1 UWG wie ein an sich schon...
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20 | | RS0078795 | 12.07.1994 | OGH | RS | Ist eine bestimmte körperliche Gestaltung - wie insbesondere eine rein technisch-funktionell bedingte Form der Ware - von vornherein nicht als "Zeichen" im Sinne des Markenrechtes anzuerkennen, dann kann auch die allfällige "Verkehrsgeltung" eines solchen Gebildes - also einer möglichen Verbindung...
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21 | | RS0070628 | 12.07.1994 | OGH | RS | Würde man bei Waren, deren Wert sich gerade durch die vom Geschmack der Interessenten abhängige ästhetische Formgebung bestimmt, auch diesem charakteristischen, das Wesen der Ware prägenden Design die Eignung zusprechen, als unterscheidendes Unternehmenskennzeichen für die betriebliche Herkunft der...
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22 | | RS0078833 | 12.07.1994 | OGH | RS | Ästhetische Formelemente einer Ware, die nicht weggedacht werden können, ohne daß sich auch das Wesen (die Eigenart) der Ware ändert, sind nicht ausstattungsfähig, machen sie doch für den Verkehr gerade das Wesen der Ware oder ihren Wert aus, weshalb sie nicht den Charakter eines "Zeichens" haben...
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23 | | RS0078828 | 12.07.1994 | OGH | RS | Unter "Ausstattung von Waren" versteht man die eigenartige äußere Form oder Aufmachung, in der ein Unternehmer seine Waren in den Verkehr bringt oder für sie wirbt, um sie von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderen Ursprungs zu unterscheiden. Daraus wurde gefolgert, daß die Ausstattung -...
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24 | | RS0078830 | 12.07.1994 | OGH | RS | Was zum Wesen der Ware selbst gehört, also bloß deren Bestandteil, nicht aber eine willkürliche Zutat und damit ein unterscheidendes Kennzeichen ist, kann als Ausstattung nicht geschützt werden. Andante-Lampe
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25 | | RS0078805 | 12.04.1994 | OGH | RS | Je unüblicher ein Farbton, desto geringer ist das Freihaltebedürfnis, desto größer ist auch die Kennzeichnungskraft. (grün für technisches Gerät)
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26 | | RS0078779 | 26.06.1990 | OGH | RS | Zum Begriffe des besonderen Kennzeichens des Unternehmens im Sinne des § 9 Abs 3 UWG.
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27 | | RS0079029 | 30.05.1990 | OGH | RS | Der letzte Halbsatz (Relativsatz) des § 9 Abs 3 UWG bezieht sich nicht auf registrierte Marken, sondern nur auf die Ausstattung. - "EXPO-Technik"
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28 | | RS0066461 | 23.05.1989 | OGH | RS | Beim Ähnlichkeitsvergleich nach § 9 Abs 3 UWG ist die Marke des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form dem konkurrierenden Zeichen des Beklagten gegenüberzustellen; bei der Prüfung einer Verletzung von...
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29 | | RS0078777 | 31.05.1988 | OGH | RS | Auch die besondere Gestaltung eines Gastlokals kann eine zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG sein. -"geschütztes Pub"
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30 | | RS0078514 | 31.05.1988 | OGH | RS | Bei der Beurteilung sowohl der wettbewerblichen Eigenart einer Geschäftseinrichtung im Rahmen des Gastgewerbes als auch ihrer Verwechslungsfähigkeit im Hinblick auf die Verkehrsbekanntheit des Nachahmunggegenstandes muß mit Rücksicht darauf, daß sich hier - funktionsbedingt - bestimmte Einrichtungsf...
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31 | | RS0078254 | 29.09.1987 | OGH | RS | Die Ankündigung eines Gewerbetreibenden, daß er keine Lockvogelangebote und Aktionen mache, sondern Dauertiefpreise biete, ist einer Monopolisierung überhaupt nicht zugänglich, weil der einschlägige Geschäftsverkehr darauf angewiesen ist, diese Worte in seiner Werbung zu verwenden. Schutz könnte nur...
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32 | | RS0077826 | 23.04.1985 | OGH | RS | Irreführung des Geschäftsverkehrs über die Herkunft von Ersatzteilen durch Anführen fremder Marken und Bestellnummern.
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33 | | RS0078847 | 10.07.1984 | OGH | RS | "Sulzegger Mineralwasser" ist nicht verwechslungsfähig mit den registrierten Marken "Sulzegger Mineralquelle Aquavital und "Aqua-Vital Sulzegger-Heil- und Mineralwasserquellen".
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34 | | RS0078852 | 13.12.1983 | OGH | RS | Die Wortverbindung "Das Große Aroma" hat eine gewisse, wenngleich sicherlich nicht allzu große Unterscheidungskraft. Damit reicht aber die Tatsache, daß knapp einundvierzig Prozent aller mehr als vierzehnjährigen Österreicher diesen Slogan zuordnen zur Verkehrsgeltung aus. -"Das Große Aroma"
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35 | | RS0078606 | 13.12.1983 | OGH | RS | "Fixmille" ist ein Kunstwort; dieser Bezeichnung kommt daher wesentliche Unterscheidungskraft gegenüber einer bloßen Warenbezeichnung "Kamillentee" zu. Einer allfälligen sklavischen Nachahmung der Ausstattung mangelt daher auch deshalb die Verwechslungsgefahr. - "Kräutertee".
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36 | | RS0078818 | 08.02.1983 | OGH | RS | Wenn die äußere Form eines Produktes im Verkehr als Kennzeichen eines Unternehmens Verkehrsgeltung erworben hat, genießt sie nach österreichischem Recht den sogenannten Ausstattungsschutz. In einem solchen Fall bedarf es dann keine Rückgriffs auf § 1 UWG. -"Schnapskarten I"
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37 | | RS0079002 | 24.03.1981 | OGH | RS | Die Führung einer Geschäftsbezeichnung setzt die Ausübung des betreffenden Gewerbebetriebes, den Bestand eines (lebenden) Unternehmens, voraus.
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38 | | RS0078763 | 12.11.1979 | OGH | RS | Der Grundsatz, daß jeder, der rechtmäßig die Ware des Zeicheninhabers führt und zu deren Lieferung imstande ist, unter dem Warenzeichen auch die Ware feilzuhalten und anzukündigen berechtigt ist, muß auch für Waren gelten, die mit einem Zeichen versehen sind, an welchem der Erzeuger zwar kein...
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39 | | RS0078996 | 14.06.1977 | OGH | RS | Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten...
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40 | | RS0078826 | 28.05.1974 | OGH | RS | Firmenschlagwort "Wiener Emailmanufaktur" an sich keine Kennzeichnungskraft.
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41 | | RS0078857 | 18.12.1973 | OGH | RS | Die in einem Verkaufsprogramm verwendete Warenbezeichnung "Exotic" ist mit dem Firmenschlagwort "Exotique" eines anderen Mitwerbers verwechselbar ähnlich.
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42 | | RS0078836 | 20.11.1973 | OGH | RS | 1) Die Verwendung einer bestimmten Farbe für sich allein kann nicht gemäß § 9 UWG einem Mitbewerber verboten werden. 2) Wenn ein Ausstattungsmerkmal, etwa die Farbe, in ganz besonderer Weise kennzeichnungskräftig ist, dann müssen, um Verwechslungen auszuschließen, die übrigen Merkmale der auf ihre...
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43 | | RS0066733 | 20.11.1973 | OGH | RS | Der Ausstattungsschutz an Farben oder Farbkombinationen läßt sich nicht durch die Registrierung von Wortmarken erreichen oder erweitern.
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44 | | RS0078761 | 20.11.1973 | OGH | RS | Im Fall einer besonders starken Kennzeichnungskraft ("Hausfarbe") kann nur eine Farbgebung, die sich eindeutig von den geschützten Farbflächen und Farbanordnungen absetzt und dadurch dem Verbraucher einen anderen Farbeindruck vermittelt, die Verwechslungsgefahr ausschließen (Aral-Blau-Weiß).
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45 | | RS0078793 | 20.11.1973 | OGH | RS | Ausstattungsschutz für die blau-weißen "Aral"-Tankstellen.
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46 | | RS0078844 | 04.10.1960 | OGH | RS | Kein Ausstattungsschutz für pastellfarbig gestreifte Bettwäsche (Buntsatin "Irisette").
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47 | | RS0103612 | 20.10.1953 | AUSL BGH | RS | § 16 I UWG schützt seinem Wortlaut nach die Firma eines gewerblichen Unternehmens nur in ihrer vollständigen Gestalt. Das schließt aber nicht aus, den Schutz dieser Bestimmung auch auf Firmenbestandteile, die als Schlagworte verwendet werden, oder auf schlagwortartige Abkürzungen der Firma auszudehn...
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48 | | RS0103614 | 11.12.1951 | AUSL BGH | RS | Abgekürzte Bezeichnungen eines Unternehmens, einer Druckschrift oder dergleichen haben nur dann kennzeichnende Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten Verkehrskreise wissen, welches Unternehmen oder welcher volle Titel einer Druckschrift mit der Abkürzung bezeichnet werden soll. Auf diese Weise...
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49 | | RS0078778 | 09.12.1925 | OGH | RS | Unlauterer Wettbewerb durch Benützung gleichartiger farbiger Scheiben mit dem Namenszuge auf Kraftwagen.
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