1 | | RS0078970 | 22.09.2021 | OGH | RS | Ist auf Grund einer ausreichenden Verkehrsgeltung der Wortstamm (hier: "AGRO") schon für sich allein geeignet, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen, dann geht auch der Hinweis fehl, dass bei einem beschreibenden Stammwort die Annahme einer Verwechslungsgefahr...
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2 | | RS0117763 | 23.08.2018 | OGH | RS | § 9 Abs 1 UWG schützt auch die besondere Bezeichnung eines Unternehmens unter der Voraussetzung, dass sie Unterscheidungs(Kennzeichnungs)kraft besitzt, also etwas Besonderes, Individuelles an sich hat, das sich schon ihrer Art nach dazu eignet, ihren Träger von anderen Personen zu unterscheiden. ...
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3 | | RS0009385 | 23.09.2013 | OGH | RS | Nach beiden Gesetzesstellen sind auch schlagwortartig gebrauchte Bestandteile von Etablissementbezeichnungen geschützt. In beiden Fällen sind aber diese Zeichen zufolge der ihnen innewohnenden Namensfunktion grundsätzlich schon (aber auch nur) dann schutzfähig, wenn sie Unterscheidungskraft...
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4 | | RS0078986 | 20.05.2008 | OGH | RS | Voraussetzung des Schutzes ist aber, dass die Bezeichnung (hier: der Firmenbestandteil) Unterscheidungskraft besitzt, also etwas Besonderes, Individuelles an sich hat und damit geeignet ist, das Unternehmen von anderen zu unterscheiden und auf den Betrieb des Benützers hinzuweisen.
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5 | | RS0079151 | 22.01.2008 | OGH | RS | Stellt sich nämlich die Kennzeichenbenutzung durch den obligatorisch Berechtigten ihrem Wesen nach nicht als eigenständige Kennzeichnung, sondern als Fortsetzung oder Ersetzung "anstelle" des Rechtsinhabers dar, so entspricht es dem Sinn des Prioritätsgedankens beim Kennzeichenschutz, hiefür auch...
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6 | | RS0079036 | 10.07.2007 | OGH | RS | Schutzfähig sind nur der Name, die Firma und die besondere Bezeichnung eines lebenden Unternehmens. Wird hingegen der Betrieb des Unternehmens aufgegeben, so erlischt der Schutz. Nur eine vorübergehende Unterbrechung ist unschädlich. Sie liegt nur vor, wenn eine Wiederaufnahme sachlich möglich ist...
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7 | | RS0079006 | 10.07.2007 | OGH | RS | Das durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet, nicht aber - sofern das nicht besonders vereinbart wird - in der Verpflichtung des Kennzeicheninhabers, ...
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8 | | RS0079013 | 10.07.2007 | OGH | RS | Gestattet ein Kennzeicheninhaber einem anderen den Gebrauch seines Kennzeichens, dann hat das nur schuldrechtliche Wirkungen. Ein solcher Vertrag bedeutet keine Namensüberlassung; er enthält vielmehr nur einen Verzicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner, ...
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9 | | RS0090810 | 05.04.2005 | OGH | RS | Für die besondere Bezeichnung des Unternehmens (§ 9 Abs 1 UWG) gelten die gleichen Grundsätze wie für Marken. Als Unternehmungsbezeichnungen sind demnach von Haus aus nicht schutzfähig reine Gattungsbezeichnungen - sofern sie nicht in einem ungebräuchlichen Sinn verwendet werden - und beschreibende...
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10 | | RS0115927 | 27.11.2001 | OGH | RS | Als relative Phantasiebezeichnung kommt dem Wort "internetfactory" Unterscheidungskraft zu.
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11 | | RS0115814 | 16.10.2001 | OGH | RS | Das aus den englischen Wörtern "on" und "law" neu gebildete Kunstwort "onlaw" ist eine eigenständige Wortschöpfung und kein rein beschreibendes Zeichen.
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12 | | RS0078992 | 13.02.2001 | OGH | RS | Der Schutz eines Firmenbestandteils, der für sich oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, die Eigenschaft hat, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen, besteht, so wie bei einer besonderen Bezeichnung des Unternehmens, regelmäßig ab Beginn des Gebrauches bzw...
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13 | | RS0114777 | 30.01.2001 | OGH | RS | "Dorf Alm" zur Bezeichnung eines Restaurationsbetriebes ist eine durchaus eigenartige sprachliche Neubildung, der Individualität und Einprägsamkeit nicht abgesprochen werden kann.
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14 | | RS0090820 | 28.10.1997 | OGH | RS | Das Wort "Plus" ist, soweit es zur Bezeichnung eines Unternehmens dient, im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang gegebene Ungewöhnlichkeit und Neuartigkeit als Phantasiewort im weiteren Sinn aufzufassen und hat daher Unterscheidungskraft.
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15 | | RS0031399 | 19.12.1994 | OGH | RS | Vor dem Inkrafttreten des TirSchischulG LGBl Nr 12/1989 am 01.03.1989 kam der Wortverbindung "Skischule Sankt Anton" ausreichende ursprüngliche Kennzeichnungskraft zu, konnten doch die angesprochenen Verkehrskreise damit rechnen, daß es im Geschäftszweig der "Schischulen" innerhalb einer Ortsgemeind...
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16 | | RS0079022 | 18.10.1994 | OGH | RS | Maßgebend ist, ob der Kläger das Kennzeichen befugterweise benützt, grundsätzlich aber nicht, ob der Beklagte eine solche Befugnis hat. Auch wenn der Beklagte an sich berechtigt ist, das Zeichen - etwa auf Grund eines Lizenzvertrages oder einer Registrierung und dergleichen - zu verwenden, kann er...
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17 | | RS0079149 | 18.10.1994 | OGH | RS | Es ist anerkannt, daß sich der Lizenznehmer beim Vertrieb von Originalware auf die Priorität des älteren Rechtsinhabers berufen kann. Beim Vertrieb eines vom älteren Rechtsinhaber zur Verfügung gestellten Dienstleistungssystems kann dies nicht anders sein.
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18 | | RS0009379 | 10.03.1992 | OGH | RS | Geographische Bezeichnungen, insbesondere Länderangaben, fehlt - jedenfalls im Bereich Import- und Exportwirtschaft - die zur Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erforderliche Unterscheidungskraft.
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19 | | RS0079003 | 30.05.1990 | OGH | RS | Der Schutz nach § 9 Abs 1 UWG gilt für die besondere Bezeichnung eines Unternehmensteils nur dann, wenn diese Bezeichnung für die beteiligten Verkehrskreise als besonderer Name eines zumindest organisatorisch abgrenzbaren Teiles des Unternehmens erkennbar ist. - "EXPO-Technik"
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20 | | RS0066735 | 11.07.1989 | OGH | RS | Der Wortteil "AGRO" ist keine Phantasiebezeichnung, sondern eine beschreibende Angabe (insbesondere im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG), die - ähnlich wie die noch häufiger verwendeten Verbindungen mit dem Wortteil "AGRAR" - auf einen Zusammenhang mit Ackerbau oder Landwirtschaft schlechthin hinweisen. ...
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21 | | RS0078962 | 13.12.1988 | OGH | RS | Als besondere Bezeichnung im Sinne des § 16 Abs 1 UWG sind nur solche Bezeichnungen anzusehen, die eine Namensfunktion ausüben. Festgehalten wird an der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 108, 272 / 275 / ) -,daß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht nur die Art und der Umfang des...
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22 | | RS0078968 | 29.10.1985 | OGH | RS | Als besondere Bezeichnung des Unternehmens sind wörtliche (oder bildliche) Kennzeichen anzusehen, die vom Namen oder von der Firma verschieden und unabhängig, aber geeignet und bestimmt sind, das Unternehmen von anderen zu unterscheiden und auf den Betrieb des Benützers hinzuweisen. Das Zeichen muß...
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23 | | RS0078980 | 02.03.1982 | OGH | RS | Eine Bezeichnung mit Namensfunktion muß, um als Geschäftsbezeichnung nach § 9 UWG geschützt zu werden, im geschäftlichen Verkehr durch tatsächlichen Gebrauch in Erscheinung treten. Der Schutz der Geschäftsbezeichnung kann räumlich begrenzt sein, wenn sie auf Grund ihres Wirkungsbereiches nur in...
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24 | | RS0079002 | 24.03.1981 | OGH | RS | Die Führung einer Geschäftsbezeichnung setzt die Ausübung des betreffenden Gewerbebetriebes, den Bestand eines (lebenden) Unternehmens, voraus.
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25 | | RS0078975 | 12.06.1979 | OGH | RS | Die Wortverbindung "Werbehaus" hat nur die Bedeutung eines Hinweises auf den Gegenstand des Unternehmens (etwa wie "Werbebüro" "Werbegesellschaft", "Werbeagentur", oder auch "Möbelhaus", "Teppichhaus", "Fotohaus" usw), ohne die Eigenschaft zu besitzen, ein bestimmtes Unternehmen dieser Branche zu...
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26 | | RS0078996 | 14.06.1977 | OGH | RS | Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten...
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27 | | RS0079000 | 28.01.1969 | OGH | RS | Schutz der Verkehrsgeltung genießenden - Kurzbezeichnungen des ÖAMTC. "Österreichischer Automobil-Club" bzw "Automobil-Club von Österreich".
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