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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007886418.10.2022OGHRSDer prioritätsjüngere Firmeninhaber muß bei der Neubildung seines Firmennamens alles Zumutbare vorkehren, um die Gefahr von Verwechslungen nach Möglichkeit auszuschalten. Er muß vorhandene Ausweichmöglichkeiten benützen oder nach Möglichkeit unterscheidende Zusätze verwenden.
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2RS007884022.03.2018OGHRSDa es bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr immer auf den Gesamteindruck der beiden einander gegenüberstehenden Bezeichnungen ankommt, können Zusätze, die einem fremden Unternehmenskennzeichen beigefügt werden, die Gefahr von Verwechslungen nur dann beseitigen, wenn sie dem Zeichen eine ganz...
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3RS007881722.03.2018OGHRSAuch die Benützung einer den firmenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Firma kann das nach § 9 UWG geschützte Recht eines anderen verletzen.
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4RS007874919.03.2013OGHRSDer Unterlassungsanspruch gemäß § 9 UWG richtet sich nicht nur dagegen, daß Waren mit der geschützten Marke versehen werden, sondern gegen jede Verwendung der Marke, somit auch gegen die Verwendung zur Bildung eines Firmennamens (ÖBl 1957,87). ("Therma" - Madrider Übereinkommen BGBl 1973/400).
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5RS000943309.08.2011OGHRSArt 8 des Pariser Unionsvertrages über den internationalen Schutz von Firmen ohne Verpflichtung zur Hinterlegung oder Registrierung sagt noch nichts über die Art, in der dieser Schutz zu gewähren ist. § 30 Abs 1 HGB wurde dadurch jedenfalls nicht berührt. Eine im inländischen Handelsregister nicht...
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6RS011697010.05.2011OGHRSDie Beurteilung der Verwechslungsgefahr hängt insbesondere vom Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt und dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und dem Grad der Gleichartigkeit zwischen den damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ab. Die für die Beurteilung der...
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7RS007903610.07.2007OGHRSSchutzfähig sind nur der Name, die Firma und die besondere Bezeichnung eines lebenden Unternehmens. Wird hingegen der Betrieb des Unternehmens aufgegeben, so erlischt der Schutz. Nur eine vorübergehende Unterbrechung ist unschädlich. Sie liegt nur vor, wenn eine Wiederaufnahme sachlich möglich ist...
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8RS007900610.07.2007OGHRSDas durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet, nicht aber - sofern das nicht besonders vereinbart wird - in der Verpflichtung des Kennzeicheninhabers, ...
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9RS007901310.07.2007OGHRSGestattet ein Kennzeicheninhaber einem anderen den Gebrauch seines Kennzeichens, dann hat das nur schuldrechtliche Wirkungen. Ein solcher Vertrag bedeutet keine Namensüberlassung; er enthält vielmehr nur einen Verzicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner, ...
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10RS007888528.09.2006OGHRSDen Schutz des § 9 Abs 1 UWG genießt nicht nur der volle Firmenwortlaut, sondern auch ein Firmenbestandteil, der für sich allein oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, die Eigenschaft hat, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen.
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11RS007880305.04.2005OGHRSReinen Buchstabenzusammensetzungen, die lautlich nicht aussprechbar sind, kommt ebenso wie bloßen Gattungsbezeichnungen eine Namensfunktion im allgemeinen nicht zu (DVO-DVW Datenverarbeitung).
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12RS007878525.05.2004OGHRSBei tatsächlichem Gebrauch einer besonderen Bezeichnung eines Unternehmens (im Branchenverzeichnis des Telefonbuches usw) besitzt diese ab dem Zeitpunkt ihres Beginnes den Schutz gegenüber anderen später entstandenen Rechten, also auch gegenüber einer später eingetragenen Firma, sofern der besondere...
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13RS011859110.02.2004OGHRSAn den Nachweis der Verkehrsgeltung von Firmenbestandteilen ohne Unterscheidungskraft als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen sind strenge Anforderungen zu stellen. Zu verlangen ist, dass das Wort von einem beachtlichen Teil des Verkehrs als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens angesehen...
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14RS011859010.02.2004OGHRSDer kennzeichenrechtliche Schutz von Firmenbezeichnungen und ihrer Bestandteile setzt Unterscheidungskraft und die Eignung voraus, im Geschäftsverkehr als Name zu wirken. Generische Begriffe erfüllen keine dieser Voraussetzungen. Sie sind daher - so sie nicht innerhalb beteiligter Verkehrskreise als...
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15RS007875927.01.1998OGHRSBuchstabenzusammensetzung, die lautlich nicht aussprechbar sind, fehlt nur dann die Namensfunktion von Natur aus, wenn ihre Bedeutung ohne Kenntnis der vollständigen Bezeichnung unverständlich bleibt. (DVO-DVW Datenverarbeitung).
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16RS007876923.09.1997OGHRSSchutzfähig können Buchstabenkombinationen sein, wenn sie als Phantasiewort erscheinen und eine lautliche Einheit bilden. - TÜV
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17RS007892014.05.1996OGHRSEntscheidend für die Beurteilung, ob die prioritätsjüngere, registrierte Firma, verwechselbar ist, ist der Gesamteindruck, nicht etwa eine zergliedernde Betrachtung der einzelnen Wortbestandteile, sowie die Tatsache, daß der Durchschnittskäufer die einander ähnlichen Bezeichnungen fast niemals...
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18RS007875527.02.1996OGHRSEinem ausländischen Unternehmen kann nicht zugemutet werden, wegen der Gefahr der Verwechslung mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen seine Firma zu ändern. Es muß aber alles Erforderliche und Zumutbare tun, um die durch die Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr...
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19RS010290721.11.1995OGHRSDie Markenrichtlinie 89/104 EWG enthält in der Frage der Verwechselbarkeit keine vom österreichischen Recht abweichende Regelung. Art 5 RL setzt gleichfalls Verwechslungsgefahr für den Unterlassungsanspruch des Markeninhabers voraus.
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20RS007874412.01.1993OGHRSBei der Prüfung, ob die Verbindung an sich nicht schutzfähiger Bestandteile eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, ist es wesentlich, ob bei dieser "Neubildung" auf Grund der Art der Benützung der Bestandteile deren sonstige Bedeutung so in den Hintergrund tritt oder eine sonst unverständli...
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21RS005908510.11.1992OGHRSDas aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer...
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22RS006658128.04.1992OGHRSDer Firmenschutz nach § 9 UWG reicht weiter als der Markenschutz, weil die Firma - über den Bereich der Warengleichartigkeit (§ 10 MSchG) hinaus - "allseitig" geschützt ist; auch dieser Schutz endet aber dort, wo Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht.
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23RS007885119.12.1989OGHRSEine schlagwortartige Abkürzung der Firma in der Werbung und bei öffentlichen Ankündigungen ist handelsrechtlich zulässig (SZ 48/125); sie ist auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn durch sie weder eine Täuschung des Publikums über die eigenen geschäftlichen Verhältnisse im Sinne des §...
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24RS007875329.01.1980OGHRSDas Interesse der Beklagten an der Verwendung des Wortes "Figurella" reicht im Hinblick auf ihre Verbindung mit der ausländischen Muttergesellschaft gleichen Namens keineswegs dafür aus, der Klägerin als prioritätsälteren Benützerin (Fiorella) auch nur einen Rest von Verwechslungsgefahr zuzumuten. ...
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25RS007874804.07.1978OGHRSDer Beurteilung der für die Namensfunktion wesentlichen Unterscheidungskraft ist der volle Firmenwortlaut, auf dessen Schutz sich der erhobene Unterlassungsanspruch stützt, zugrundezulegen; hiebei muß berücksichtigt werden, daß die besondere Art der Zusammenstellung der Firmenbestandteile -...
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26RS007876003.02.1976OGHRSVerwechslungsgefahr kann nicht nur durch das Bild, sondern auch durch den Klang oder den Sinn der verwendeten Zeichen begründet werden; insbesondere wenn sich der Gesamteindruck einer Firma durch den Wortklang bestimmt, wenn Phantasiebezeichnungen oder solche Bezeichnungen verwendet werden, denen...
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27RS007876402.12.1975OGHRSSchutzfähigkeit eines Firmenwortes, das sich zwar an ein gebräuchliches Fremdwort anlehnt, - im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb steht -, aber nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch angehört und bis zu einem gewissen Grad eine sprachlich originelle Neubildung ist.
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28RS007876710.04.1973OGHRSHat sich eine Verwechslung der Firmen durch die Post ergeben, also einen Betrieb, der der Bezeichnung des Empfängers mehr Augenmerk schenkt, als der durchschnittlichen Käufer, so deutet dies auf das Bestehen der Verwechslungsgefahr hin (SZ 27/287).
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29RS010361809.06.1953AUSL BGHRSDer Gebrauch des Firmennamens unterliegt, wie jede wettbewerbliche Handlung, dem Gebot der Lauterkeit. Jedem Firmenführungsrecht - wie immer es erworben und wie lange es ausgeübt worden sein mag - kann, sobald die geschäftlichen Verhältnisse des Firmenträgers im Widerspruch zu dem Inhalt des...
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