1 | | RS0121895 | 22.10.2024 | OGH | RS | Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage.
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2 | | RS0009338 | 18.10.2022 | OGH | RS | Das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, wird durch § 9 UWG insofern eingeschränkt, als der Name nicht in einer solchen Weise gebraucht werden darf, daß Verwechslungen mit dem Namen (oder sonstigen Zeichen), dessen sich ein anderer befugterweise bedient, entstehen können. Der Benützer des Namens...
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3 | | RS0009329 | 26.09.2016 | OGH | RS | Unbefugt ist jeder Gebrauch des Namens oder des wesentlichen Namensbestandteiles, der weder auf eigenem Recht beruht noch vom berechtigten Namensträger gestattet wurde. Dem Namensträger muss immer ein Interesse am Nichtgebrauch seines Namens durch wen immer dann zugebilligt werden, wenn - auch ohne...
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4 | | RS0121896 | 17.12.2013 | OGH | RS | Die Top Level Domain hat bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit oder Zeichenidentität regelmäßig außer Betracht zu bleiben.
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5 | | RS0009321 | 31.08.2010 | OGH | RS | § 9 UWG schließt eine Heranziehung des § 43 ABGB nicht aus, beide Normen können vielmehr auch nebeneinander angewendet werden; der Anwendungsbereich des § 43 ABGB geht aber insoweit über den des § 9 UWG hinaus, als er kein Handeln im geschäftlichen Verkehr verlangt und auch nicht bloß auf die...
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6 | | RS0079151 | 22.01.2008 | OGH | RS | Stellt sich nämlich die Kennzeichenbenutzung durch den obligatorisch Berechtigten ihrem Wesen nach nicht als eigenständige Kennzeichnung, sondern als Fortsetzung oder Ersetzung "anstelle" des Rechtsinhabers dar, so entspricht es dem Sinn des Prioritätsgedankens beim Kennzeichenschutz, hiefür auch...
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7 | | RS0079006 | 10.07.2007 | OGH | RS | Das durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet, nicht aber - sofern das nicht besonders vereinbart wird - in der Verpflichtung des Kennzeicheninhabers, ...
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8 | | RS0079013 | 10.07.2007 | OGH | RS | Gestattet ein Kennzeicheninhaber einem anderen den Gebrauch seines Kennzeichens, dann hat das nur schuldrechtliche Wirkungen. Ein solcher Vertrag bedeutet keine Namensüberlassung; er enthält vielmehr nur einen Verzicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner, ...
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9 | | RS0115594 | 12.09.2001 | OGH | RS | Der Beseitigungsanspruch wird nicht dadurch gehindert, dass nicht gleichzeitig ein Anspruch auf Unterlassung erhoben wird.
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10 | | RS0009330 | 23.05.2000 | OGH | RS | Unlauterer Namensgebrauch ist ausnahmslos unzulässig und schließt jede Berufung auf das Recht zum Führen des eigenen Namens aus, das gilt etwa bei Heranziehung eines Strohmannes oder bei bewußter Herbeiführung einer Verwechslungsgefahr.
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11 | | RS0079149 | 18.10.1994 | OGH | RS | Es ist anerkannt, daß sich der Lizenznehmer beim Vertrieb von Originalware auf die Priorität des älteren Rechtsinhabers berufen kann. Beim Vertrieb eines vom älteren Rechtsinhaber zur Verfügung gestellten Dienstleistungssystems kann dies nicht anders sein.
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12 | | RS0009340 | 01.09.1992 | OGH | RS | Rechtsanwälte sind in Ausübung ihres Berufes nicht gehalten, sämtliche Vornamen anzuführen. Gemäß § 9 Abs 1 RL-BA 1977 hat der Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes seinen akademischen Grad, Vor- und Zunamen und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Eine Anordnung, daß sämtliche Vornamen...
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13 | | RS0079133 | 13.12.1988 | OGH | RS | Beim Gebrauch eines verwechslungsfähigen Namens nach § 9 Abs 1 UWG kommt es im Gegensatz zur besonderen Kennzeichnung im § 9 Abs 3 UWG gar nicht darauf an, ob der Name Verkehrsgeltung hat oder nicht, vielmehr begründet bereits die Benützung eines Namens in einer Weise, die geeignet ist, Verwechslung...
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14 | | RS0009393 | 12.07.1988 | OGH | RS | Ein Hof- oder Vulgärname - das ist ein durch Herkommen bestimmter Namen - kann keinen umassenderen Schutz genießen als der bürgerliche Name. Selbst ein Träger des entsprechenden Familiennamens ist aber nicht berechtigt, einen anderen die Benützung dieses Wortes zur Kennzeichnung eines Unternehmens...
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15 | | RS0079138 | 04.03.1980 | OGH | RS | Als eine selbständige, zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG zu qualifizierende Werbetafeln sind nur unter der Voraussetzung ihrer Verkehrsgeltung wettbewerbsrechtlich geschützt, ("Autohaus sieben Brunnen" und "Küchler Diskont").
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16 | | RS0009455 | 20.02.1979 | OGH | RS | § 80 UrhG schützt den Titel oder die sonstige Bezeichnung eines Werkes der Literatur oder Kunst, nicht jedoch die irreführende Verwendung des Namens einer Künstlergruppe (ABBA).
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17 | | RS0009430 | 26.11.1975 | OGH | RS | Läßt eine GmbH, deren Firma aus einem Personennamen und dem Gesellschaftszusatz besteht, diesen bei der Werbung weg und verwendet sie nur den Personennamen, so verstößt sie hiedurch gegenüber dem Namensträger weder gegen § 43 ABGB noch gegen § 37 Abs 2 HGB und § 9 UWG, wenn der Namensträger als...
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18 | | RS0079144 | 09.05.1967 | OGH | RS | Mißbräuchliche Verwendung eines fremden Namens zur Bezeichnung einer - unter dieser Bezeichnung registrierten - pharmazeutischen Spezialität.
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19 | | RS0103627 | 09.10.1959 | AUSL BGH | RS | Ist eine dem Kunstschutz unterliegende figürliche Darstellung von ihrem Urheber unter einem Phantasienamen allgemein bekannt gemacht worden, so ist es unlauter, wenn nunmehr ein anderer diesen Namen als Kennzeichnung für seine Ware benutzt und als Warenzeichen eintragen läßt und damit dem Urheber...
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20 | | RS0009456 | 02.05.1956 | OGH | RS | Schadenersatzansprüche wegen Verwendung des Namens für die Bezeichnung einer Film- oder Romanfigur ( "Die Schuld des Dr. Homma").
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21 | | RS0079146 | 13.07.1953 | OGH | RS | Unlauter Wettbewerb durch Benützung eines Verlagsnamens (Bauernkalender - Riedverlag).
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22 | | RS0103629 | 09.11.1951 | AUSL BGH | RS | Wettbewerber, die in der Firmen - und Warenbezeichnung gemeinsamen Namensbestandteile führen, müssen unterscheidende Zusätze hinzufügen. Diese Zusätze müssen nicht nur die Persönlichkeit des Namensträgers klarstellen, sondern auch die Unterscheidung von anderen gleichnamigen Firmen erkennen lassen. ...
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