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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003197228.06.2018OGHRSBei der Beurteilung des vertraulichen Charakters einer Mitteilung kommt es auf die erkennbare Absicht des Mitteilenden, nicht aber auf das Verhalten des Mitteilungsempfängers (Weitergeben der Mitteilung an übergeordnete Funktionäre der Gesellschaft) an, auch wenn dies für den Mitteilenden (Beklagten...
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2RS007976722.03.2018OGHRSVon vertraulichen Mitteilungen kann nur dann die Rede sein, wenn ihre vertrauliche Behandlung ausdrücklich zur Pflicht gemacht wurde oder wenn sich aus der Sachlage ergibt, dass ihre Weiterverbreitung nicht erwünscht ist, oder wenn eine Schweigepflicht nach den Regeln des Verkehrs anzunehmen ist.
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