Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 12 von 12. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007969321.01.2025OGHRSDer Wahrheitsbeweis ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn er den Inhalt der Mitteilung im Wesentlichen bestätigt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS007964808.10.2024OGHRSWer eine mehrdeutige Äußerung macht, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS007780629.01.2019OGHRSBeim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS007968419.10.2011OGHRSEs kommt beim Begriff der Unwahrheit von Tatsachen im Sinne des § 7 UWG nicht auf die objektive Unrichtigkeit, sondern darauf an, wie die betreffende, objektiv vielleicht richtige Äußerung im Geschäftsverkehr aufgefaßt wird. Auch eine objektive wahre Mitteilung kann im Sinne des § 7 UWG unwahr sein.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS007970604.10.1994OGHRSDaß es dem Ansehen - und damit letztlich auch dem wirtschaftlichen Erfolg - einer Zeitung überaus abträglich ist, wenn sich die Meinung verbreitet, dort würden erfundene Interviews gebracht, liegt auf der Hand.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS007971411.09.1990OGHRSDer Begriff der Unwahrheit im Sinne des § 7 UWG deckt sich mit dem der Unrichtigkeit nach § 2 UWG.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS007969811.09.1990OGHRSIrreführende Behauptung, eine gegen den Konkurrenten erwirkte Einstweilige Verfügung sei "rechtswirksam" geworden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS007788114.06.1977OGHRSNützt ein Mitbewerber gegenüber einem anderen die Ähnlichkeit der beiderseitigen Bezeichnung zu seinem Vorteil aus und wurden Verwechslungen zumindest in Kauf genommen, verstößt ein Abwehrschreiben, worin das andere Unternehmen seinen langjährigen Abnehmerkreis auf angemessene Weise über die wahre...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS007970914.05.1974OGHRSDie Wahrheit des Vorwurfes, "die Firma" des Klägers habe die Redaktion einer Zeitung "hineingelegt" und den "kostenlosen Leserdienst" dieses Blattes "mißbraucht", ist dann erwiesen, wenn feststeht, daß ein Angestellter des Klägers die betreffenden Handlungen im Betrieb und im Interesse des Unternehm...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS003773519.10.1965OGHRSDie wahrheitsgemäße Beantwortung einer vom Kunden in bestimmter Form gestellten Frage über Leistungen eines Mitbewerbers ist nicht wettbewerbswidrig. - Bei einer Unterlassungsklage nach dem UWG darf das Gericht seinem Urteil keinen anderen Tatbestand unterstellen als den, von dem die Klage ausging.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS007972307.10.1958OGHRSZum Begriff des "wider besseres Wissen".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS007971302.05.1956OGHRSAuch die Mitteilung wahrer Tatsachen kann wettbewerbsfremd sein.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 12 von 12. Trefferseite: