Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 13 von 13. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007909719.12.2024OGHRSAuch das Weitergeben fremder Behauptungen ist "Verbreiten" im Sinne des § 7 UWG.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS007895919.10.2011OGHRSHerabsetzende Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 7 UWG können auch durch bloße Andeutungen und Umschreibungen verbreitet werden (vgl RZ 1930,31) (Semperit, ins "Schwimmen" kommen).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS007909409.08.2006OGHRS"Verbreitung" im Sinne des § 7 UWG liegt auch dann vor, wenn die behaupteten, das Unternehmen herabsetzenden Tatsachen auch nur einer vom Verbreiter und vom Verletzten verschiedenen Person mitgeteilt wurde.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS007911423.05.2006OGHRSDie Angabe der Quelle, aus der die Nachricht stammt, vermag den Eintritt der sich aus § 7 Abs 1 UWG ergebenden Rechtsfolgen nicht zu verhindern.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS011576816.10.2001OGHRSHandeln im geschäftlichen Verkehr liegt auch vor, wenn den Vertragshändlern der Beklagten und deren Angestellten ein (unzutreffendes) negatives Bild von der Klägerin, ihrer wirtschaftlichen Gestion und Zukunft vermittelt wird, weil dadurch jene Informationsadressaten von einem Wechsel zur Klägerin...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS011549512.06.2001OGHRSFür die Entscheidung über einen auf § 7 Abs 1 UWG gestützten Anspruch ist immer nur erheblich, ob die Behauptung wahr ist. Eine Behauptung, mit der einem Mitbewerber gesetzwidriges oder vertragswidriges Verhalten gegenüber einem Dritten vorgeworfen wird, kann daher nicht schon dann untersagt werden, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS007910417.09.1996OGHRSWährend das "Behaupten" die einem anderen gegenüber aus eigenem Wissen herrührende Mitteilung darstellt, ist unter "Verbreiten" die Weitergabe des von anderer Seite Gehörten an Dritte zu verstehen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS010265016.01.1996OGHRSDas Verbot, etwas zu behaupten, schließt das Verbot, die Informationsschrift, in der die beanstandeten Behauptungen enthalten sind, zu verteilen (und damit die Behauptungen zu verbreiten), nicht in sich.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS007790728.05.1991OGHRSHandelt es sich weder um weltanschauliche Auseinandersetzungen noch um eine sachliche Kritik, sondern um Äußerungen, die den unmittelbaren Mitbewerber pauschal herabsetzen und in seinem Kredit schädigen ist stets ein strenger Maßstab anzulegen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS007776530.01.1990OGHRSGrundsätzlich ist daran festzuhalten, daß das Entsenden von Überwachungsorganen, die nur feststellen, ob der Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens begründet ist, auch in Fällen des § 7 UWG zulässig ist. Wer eine solche Kontrolle hinter dem Anschein eines Kaufinteressenten (Kunden) verbirgt, muß...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS007914030.06.1987OGHRSDie Behauptung, ein Rechtsanwalt setze sich für die Wahrung der Interessen seines Klienten nicht voll ein, ist als Vorwurf der Verletzung von Vertragspflichten und Standespflichten eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Leistungen des Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Betrieb des Unternehme...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS007913207.05.1974OGHRSDa die Angabe der Quellen das Verbreiten kreditschädigender Behauptungen nicht rechtfertigt, ist im Urteilsspruch auch nur der Inhalt der zu unterlassenden Behauptungen anzuführen, nicht aber die Quellen, aus denen sie bezogen wurden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
13RS007914804.05.1953OGHRS§ 8 UWG setzt zu seiner Erfüllung nicht das Merkmal der Öffentlichkeit der Behauptung voraus, es genügen auch vertrauliche Mitteilungen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 13 von 13. Trefferseite: