Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 100 von 236. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007958722.05.2025OGHRSDer Unterlassungsanspruch nach § 7 UWG setzt kein Verschulden des Beklagten voraus. Es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des Klägers zu schädigen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS007904225.02.2025OGHRS§ 7 Abs 1 UWG gewährt dem durch die Behauptung oder Verbreitung herabsetzender Tatsachen Verletzten einen Schadenersatzanspruch, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Das Gesetz normiert hier eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast, also gegebenenfalls auch eine Haftung bei...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS007885625.02.2025OGHRS§ 7 Abs 1 UWG gewährt dem durch die Behauptung oder Verbreitung herabsetzender Tatsachen Verletzten einen Schadenersatzanspruch, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Das Gesetz normiert hier eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast, also gegebenenfalls auch eine Haftung bei...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS003188325.02.2025OGH, AUSL_EGMRRSBei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, nicht aber der subjektive...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS007969321.01.2025OGHRSDer Wahrheitsbeweis ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn er den Inhalt der Mitteilung im Wesentlichen bestätigt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS012246821.01.2025OGHRSNimmt ein Mitbewerber - wenngleich in Wettbewerbsabsicht - an einer Debatte teil, die öffentliche Interessen betrifft, so hat die Freiheit der Meinungsäußerung bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung seiner Aussagen ein höheres Gewicht als bei rein unternehmensbezogenen Äußerungen. Dabei ist...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS011569421.01.2025OGHRSUnwahr ist eine Äußerung dann, wenn ihr sachlicher Kern im Zeitpunkt der Äußerung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt (4 Ob 213/99y).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS007909719.12.2024OGHRSAuch das Weitergeben fremder Behauptungen ist "Verbreiten" im Sinne des § 7 UWG.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS007916719.12.2024OGHRS"Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften eines greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigke...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS011221019.12.2024OGHRSJe nach der Lage des Einzelfalls können Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage einmal Tatsachenbehauptungen, ein anderes Mal aber auch reine Werturteile sein.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS003221219.12.2024OGHRS"Tatsachen" sind hier Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bestimmter oder doch zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit überprüfbaren Inhalt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS007885022.10.2024OGHRSWo ein öffentlicher Widerruf nicht in Frage kommt, weil die beanstandete Äußerung nur einem bestimmten Personenkreis gegenüber gemacht wurde, hat das Begehren des Klägers diejenigen Personen zu bezeichnen, denen gegenüber jetzt widerrufen werden soll (vgl ÖBl 1961,71; ÖBl 1957,73 ua).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
13RS007892422.10.2024OGHRSBeim Widerrufsanspruch (§ 7 Abs 1 UWG) ist - anders als bei der Urteilsveröffentlichung, wo gemäß 25 Abs 6 UWG die Art der Veröffentlichung auch ohne Parteienantrag vom Gericht bestimmt wird, die Angabe des Personenkreises, dem gegenüber der Widerruf erklärt werden soll, ein notwendiger Bestandteil...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
14RS007886822.10.2024OGHRSDer Anspruch auf Widerruf einer herabsetzenden Behauptung ist dann gerechtfertigt, wenn in Interessentenkreisen ein dem Kläger nachteiliger Zustand, eine fortwährende abträgliche Meinung entstanden ist und sich die Behauptung dem Gedächtnis Dritter eingeprägt hat.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
15RS007882422.10.2024OGHRSZuspruch der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung neben der Verurteilung zum Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung, wenn diese Behauptung einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
16RS007889222.10.2024OGHRSWer Widerruf begehrt, muß angeben, wem gegenüber der Widerruf zu erklären ist. Es kann nicht dem Kläger überlassen werden, in welchem Ausmaß er einen allgemein abgegebenen Widerruf des Beklagten kundzumachen gedenkt. Falls die seinerzeitige Äußerung öffentlich abgegeben wurde, müßte derjenige, der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
17RS000082622.10.2024OGHRSEs kann keinesfalls dem Titelberechtigten im Vollstreckungsfall überlassen bleiben, einseitig die Person oder Personengruppe zu bestimmen, der gegenüber die titelmäßig umschriebene Erklärung abzugeben sei, weil eine solche blankettartig unbestimmte titelmäßige Verpflichtung nicht nur der notwendigen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
18RS007964808.10.2024OGHRSWer eine mehrdeutige Äußerung macht, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
19RS003181520.09.2024OGHRSEine und dieselbe Äußerung kann je nach dem Zusammenhang, in den sie gestellt wird, bald unter den Begriff der Tatsachenbehauptung, bald unter den Begriff des reinen Werturteils fallen; entscheidend ist dabei, wie die Äußerung von den Empfänger - zu einem nicht unerheblichen Teil - verstanden wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
20RS011221125.06.2024OGHRSJe weniger die zu beurteilende Rechtsfolgenbehauptung nicht einfach aus dem Gesetz abzulesen ist, sondern auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung beruht, je eingehender die Grundlagen dieses Erkenntnisprozesses dargestellt werden, und je deutlicher zum Ausdruck kommt, dass eine...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
21RS003227018.06.2024OGHRSSofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
22RS013476119.03.2024OGHRSEin Werturteil – also eine Äußerung, die sich als Ausdruck der subjektiven Meinung darstellt – begründet keinen Anspruch nach § 7 UWG. Dennoch dürfen auch Werturteile nicht schrankenlos öffentlich verbreitet werden: Das Überschreiten der Grenzen zulässiger Kritik durch einen massiven Wertungsexzess...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
23RS001163419.12.2023OGHRSGrundsätzlich trifft den Kläger die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeangabe. Auch bei der Inanspruchnahme einer Spitzenstellung handelt es sich nicht um eine allgemeine Umkehrung der Beweislast, sondern nur um besondere Fälle zu berücksichtigender Beweisschwierigkeiten, doch ist der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
24RS007881320.11.2023OGHRSEin Widerruf kann grundsätzlich nur hinsichtlich der tatsächlich aufgestellten Behauptungen, und zwar in ihrem ursprünglichen Wortlaut verlangt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, doch darf dadurch der Sinngehalt der beanstandeten Äußerung nicht verändert werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
25RS007776617.10.2023OGHRSDie Wettbewerbsabsicht braucht zwar nicht das einzige oder auch nur das wesentliche Ziel der Handlung zu sein; sie fehlt aber dann, wenn sie gegenüber den anderen Motiven ganz in den Hintergrund tritt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
26RS003248931.05.2023OGHRSDie unwahren Tatsachen müssen die Schlussfolgerungen tragen, die sich damit von der entsprechenden Tatsachengrundlage sinnvollerweise nicht ablösen lassen. Bei der Beurteilung, ob Tatsachen verbreitet wurden, kommt es immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch ermittelten Gesamteindruck an, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
27RS007894831.05.2023OGHRSAnkündigungen dürfen nicht zergliedernd betrachtet werden; vielmehr muss darauf abgestellt werden, welchen Gesamteindruck der Durchschnittsinteressent bei flüchtiger Betrachtung erhält.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
28RS007973831.05.2023OGHRSZur Frage der Beweislastverteilung (Bescheinigungslastverteilung) im Provisorialverfahren zur Sicherung eines auf diese Bestimmungen gestützten Anspruches.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
29RS003167531.05.2023OGHRSDer Begriff der "Tatsachenbehauptung" ist weit auszulegen; als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen oder das Weglassen aufklärender Umstände, durch das der Sachverhalt so entstellt wird, dass die Äußerung geeignet ist, den Adressaten in einem wichtigen Punkt irrezuführen (ÖBl 1980,130;...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
30RS008516925.04.2023OGHRSIst der Sinngehalt der beanstandeten Tatsachenmitteilung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters in einer bestimmten Richtung klar, so kann schon aus diesem Grund die Anwendung der sogenannten "Unklarheitenregel" nicht mehr in Betracht kommen (so schon 4 Ob 82/94 ua).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
31RS003226218.04.2023OGHRSAuch "Urteile" sind dann objektiv nachprüfbar, wenn sie greifbare, dem Beweis zugängliche Vorgänge zum Gegenstand haben und in diesem Sinne von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Empfänger aufgefasst werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
32RS003747828.03.2023OGHRSDem Klageberechtigten steht ein Anspruch auf Unterlassung solcher Verletzungshandlungen zu, die vom Beklagten oder einem Dritten in einer dem Beklagten zurechenbaren Weise begangen worden sind oder - wenngleich das nur in neueren Gesetzen ausdrücklich gesagt wird (§ 81 Abs 1 UrhG; § 147 Abs 1 PatG...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
33RS007939525.01.2023OGHRSDer Eindruck, den das Publikum (oder bei mehrdeutigen Angaben ein noch erheblicher Teil des Publikums) bei flüchtiger Wahrnehmung von der Mitteilung gewonnen hat, ist auch bei der Beurteilung der Frage maßgebend, ob eine Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG oder ein unüberprüfbares Werturteil...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
34RS007789922.11.2022OGHRSAuch im Pressewesen besteht kein schutzwürdiges Informationsbedürfnis an der pauschalen Herabsetzung von Mitbewerbern, auch nicht zum Zweck der Information über die Meinung maßgeblicher Mitglieder einer bestimmten Branche betreffend die Berichterstattung eines unmittelbaren Konkurrenten. Für die...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
35RS003186923.09.2022OGHRSDas Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage der Bedeutung des Wortes "Manipulation" indiziert noch keineswegs das Vorhandensein einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, weil ein in verschiedenen Bedeutungen verwendetes Wort seine konkrete Sinngebung immer erst aus dem Wortzusammenha...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
36RS010766402.02.2022OGHRSWird ein rufschädigendes Schreiben (hier: Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Vorstand eines Forschungsinstitutes) an einen für den behaupteten Sachverhalt nicht zuständigen Bundesminister gerichtet, liegt der Ausnahmetatbestand des § 1330 Abs 2 Satz 3 ABGB nicht vor.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
37RS007805522.06.2021OGHRSAuch das wahrheitsgemäße Mitteilen von Tatsachen kann unzulässig sein, und zwar dann, wenn darin ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb (§ 1 UWG) liegt; § 1 UWG steht auch hier "drohend im Hintergrund".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
38RS003173515.04.2021OGHRSDem in seiner Ehre Verletzten steht gemäß § 1330 Abs 1 ABGB (bei Vorliegen der Wiederholungsgefahr) ein Unterlassungsanspruch zu. Greift eine Karikatur oder Satire, denen als Kunstform die Verzerrung beziehungsweise Übertreibung der Wirklichkeit immanent ist, in Rechte einer Dritten, insbesonders...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
39RS003179525.03.2021OGHRSDie Frage, ob eine bestimmte Tatsache einer Partei hätte bekannt sein müssen, ob also die Unkenntnis Fahrlässigkeit bedeutet, ist dem Bereich der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen. Die Aussage hingegen, eine Person habe von der Unrichtigkeit einer bestimmten Behauptung gewusst, beinhaltet eine...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
40RS003181011.08.2020OGH, AUSL_EGMRRSDer Begriff der Tatsachenbehauptung ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; selbst Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, gelten als Tatsachenmitteilung ("konkludente Tatsachenbehauptung").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
41RS012154121.02.2020OGHRSBehauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach § 1 UWG als auch ein Anspruch nach § 7 UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf § 1...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
42RS003249419.12.2019OGHRSAls Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen und abfällige Urteile, die auf entsprechende Tatsachen schließen lassen; es genügt, dass eine Äußerung, wenn auch nur mittelbar, eine abfällige Tatsachenmitteilung enthält, die objektiver Nachprüfung zugänglich ist. Der Begriff "Guerillas" hat...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
43RS007572823.04.2019OGH, AUSL EGMRRSAuch Politiker, die in ihrer öffentlichen Funktion auftreten, haben Anspruch auf den Schutz ihres guten Rufes im Sinne des Art 10 Abs 2 MRK. Das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt eine Herabsetzung des politischen Gegners durch unwahre Tatsachenbehauptungen, mit denen ein politischer...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
44RS007780629.01.2019OGHRSBeim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
45RS007573229.01.2019OGHRSUnwahre (nicht erweislich wahre) herabsetzende Tatsachenbehauptungen über einen Mitbewerber oder seine Ware können auch nicht durch das verfassungsgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 13 StGG und Art 10 Abs 2 MRK gerechtfertigt werden. - "Webpelze".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
46RS007830823.10.2018OGHRSEine objektiver Nachprüfung entzogene, mit Schlagworten operierende - und deshalb dem Wahrheitsbeweis entzogene - Pauschalabwertung eines Konkurrenten, die den Boden einer sachlichen Aufklärung des Publikums verlässt, verstößt deshalb gegen § 1 UWG.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
47RS007960123.10.2018OGHRSNach § 7 UWG ist auch derjenige klageberechtigt, dessen Unternehmen in der herabsetzenden Tatsachenbehauptung zwar nicht namentlich genannt, von ihr aber doch deutlich erkennbar betroffen wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
48RS007962523.10.2018OGHRSDas Konkurrenzunternehmen muß nicht namentlich bezeichnet sein. Es genügt, daß es von der Äußerung erkennbar betroffen (oder wenigstens mitbetroffen) wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
49RS010962923.10.2018OGHRSSittenwidrige schlagwortartige Pauschalherabsetzung von Mitbewerbern sind auch nicht mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu rechtfertigen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
50RS003197228.06.2018OGHRSBei der Beurteilung des vertraulichen Charakters einer Mitteilung kommt es auf die erkennbare Absicht des Mitteilenden, nicht aber auf das Verhalten des Mitteilungsempfängers (Weitergeben der Mitteilung an übergeordnete Funktionäre der Gesellschaft) an, auch wenn dies für den Mitteilenden (Beklagten...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
51RS007787319.04.2018OGHRSBei Abwehrmaßnahmen gegenüber einer unzulässigen Wettbewerbshandlung des Gegners hat eine mildere Beurteilung Platz zu greifen als bei Angriffshandlungen (mit zahlreicher Judikatur).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
52RS007943219.04.2018OGHRSNicht von § 7 UWG erfaßt sind das Behaupten und Verbreiten solcher Tatsachen, die erweislich wahr sind. Auch eine an sich der Wahrheit entsprechende geschäftsschädigende Behauptung ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Wettbewerb hinreichenden Anlaß hat, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
53RS003178319.04.2018OGHRSEine wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Behauptung ist nur zulässig, wenn ein hinreichender Anlaß besteht, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
54RS011201622.03.2018OGHRSEine vertrauliche Mitteilung im Sinne des § 7 Abs 2 UWG liegt nur dann vor, wenn sie sich an einen ganz bestimmten Personenkreis richtet, die vertrauliche Behandlung entweder ausdrücklich zur Pflicht gemacht wurde, sich aus den Umständen eindeutig ergibt oder nach den Regeln des Verkehrs besteht.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
55RS007976722.03.2018OGHRSVon vertraulichen Mitteilungen kann nur dann die Rede sein, wenn ihre vertrauliche Behandlung ausdrücklich zur Pflicht gemacht wurde oder wenn sich aus der Sachlage ergibt, dass ihre Weiterverbreitung nicht erwünscht ist, oder wenn eine Schweigepflicht nach den Regeln des Verkehrs anzunehmen ist.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
56RS010205729.08.2017OGHRSAuch bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche (hier: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs) beseitigt das nur zum Unterlassungsanspruch gestellte Anbot des Beklagten zum Abschluss eines Vergleiches die Vermutung der Wiederholungsgefahr, es sei denn, der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
57RS011533430.08.2016OGHRSDas Unterlassungsgebot hat sich immer am konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren. Es ist daher auf die konkrete Verletzungshandlung sowie auf ähnliche Fälle einzuengen. Auf § 7 UWG gestützte Unterlassungsgebote sind eng zu fassen und auf die konkrete Behauptung sowie Behauptungen gleichen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
58RS007962315.12.2015OGHRSDas einzige subjektive Tatbestandsmerkmal des § 7 UWG liegt in der Aufstellung von Behauptungen zu Wettbewerbszwecken und es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des anderen zu schädigen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
59RS007778015.12.2015OGHRSEine Wettbewerbshandlung erfordert auch die Absicht, den - eigenen oder fremden - Wettbewerb zum Nachteil eines anderen Mitbewerbers zu fördern. Beim Zusammentreffen mehrerer Beweggründe reicht es aus, daß die Absicht, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, nicht völlig zurücktritt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
60RS007886317.02.2015OGHRSAktiv legitimiert bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 UWG ist der Betroffene: Er muß nicht namentlich genannt werden; es können auch zahlreiche Personen von der Äußerung betroffen sein, sofern nur der Kreis der Betroffenen nicht unüberschaubar groß ist. Bei der Herabsetzung sämtlicher Waren eines gesamten...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
61RS000541818.11.2014OGHRS1.) Dem Gegner der gefährdeten Partei kann es grundsätzlich nicht verwehrt werden, den von der gefährdeten Partei behaupteten Anspruch durch geeignete Bescheinigungsmittel unglaubhaft zu machen (RSpr 1929/19 = JBl 1929,374 und 1 Ob 171/63), soweit dies mit den Mitteln des Bescheinigungsverfahrens...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
62RS007906223.04.2014OGHRSDer Tatbestand des § 7 UWG verlangt neben dem objektiven Erfolg, wonach einem Mitbewerber Vorteile auf Kosten jenes Unternehmers zukommen, über den schädigende Tatsachen wahrheitswidrig behauptet werden, auch noch die subjektive darauf gerichtete Absicht des Täters. Die Mitteilung muß darauf...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
63RS007777328.08.2012OGHRSAuch wer fremden Wettbewerb fördert, handelt zu Zwecken des Wettbewerbes.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
64RS012154202.08.2012OGHRSBeschränkt sich eine Verwarnung auf die Behauptung, der Empfänger der Erklärung greife in ein Schutzrecht des Erklärenden ein, so kann sich ein Unterlassungsanspruch nur aus § 1 UWG (oder allenfalls aus § 1295 Abs 2 ABGB) ergeben. Denn § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
65RS011257021.12.2011OGHRSDie von der Beklagten - in Form eines in ein Inserat aufgenommenen Zitats - verbreitete Äußerung, die Zeitung der Klägerin sei mit der ÖVP verbündet, ist nicht als zulässige politische Kritik, sondern als Tatsachenbehauptung zu beurteilen; sie ist auch der Beklagten zuzurechnen, weil das Zitat nicht...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
66RS007968419.10.2011OGHRSEs kommt beim Begriff der Unwahrheit von Tatsachen im Sinne des § 7 UWG nicht auf die objektive Unrichtigkeit, sondern darauf an, wie die betreffende, objektiv vielleicht richtige Äußerung im Geschäftsverkehr aufgefaßt wird. Auch eine objektive wahre Mitteilung kann im Sinne des § 7 UWG unwahr sein.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
67RS007895919.10.2011OGHRSHerabsetzende Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 7 UWG können auch durch bloße Andeutungen und Umschreibungen verbreitet werden (vgl RZ 1930,31) (Semperit, ins "Schwimmen" kommen).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
68RS007973628.01.2011OGHRSDer gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
69RS007944323.03.2010OGHRSDer Begriff der Tatsachenbehauptung wird von Lehre und Rechtsprechung zum Schutze des Verletzten seit jeher weit ausgelegt und darin jede Äußerung über Vorgänge oder Zustände objektiv nachprüfbaren Inhalts erblickt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
70RS007919423.03.2010OGHRSDie Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gemäß § 7 UWG verlangt werden kann.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
71RS007783809.02.2010OGHRSAllfällige unlautere Wettbewerbshandlungen des einen geben einem anderen über das Recht der angemessenen Information der Kundschaft hinaus nicht die Befugnis, selbst unlautere Mittel im Wettbewerb anzuwenden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
72RS012554419.11.2009OGHRSWer einem Mitbewerber vorwirft, mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen zu werben, muss auch dann den Beweis für die Wahrheit dieser herabsetzenden Behauptung (§ 7 Abs 1 UWG) erbringen, wenn sich sein Vorwurf auf in einer vorangegangenen Werbeankündigung des angeschwärzten Mitbewerbers enthaltene...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
73RS004289015.12.2008OGHRSOb die beanstandete Äußerung geeignet war, das Unternehmen oder den Kredit zu schädigen, ist keine über den konkreten Einzelfall hinausreichende, "erhebliche" Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
74RS007898415.12.2008OGHRSDer Täter braucht nicht selbst im Wettbewerbsverhältnis mit dem betroffenen Unternehmer stehen; es genügt, wenn er einen fremden Wettbewerb durch seine Handlung fördern will.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
75RS010459023.09.2008OGHRSDer Schutz der persönlichen Ehre eines Menschen rechtfertigt als gewichtiges Anliegen Einschränkungen der freien Rede. Dabei kann die weite Auslegung des Begriffs der Tatsachenbehauptung zu Lasten der freien Rede gehen. Da das österreichische Recht kommerziellen und gewerblichen Interessen verhältni...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
76RS010899508.07.2008OGHRS"Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs" ist eine Tatbestandsvoraussetzung, die im Spruch jedenfalls dann nicht gesondert angeführt werden muß, wenn schon aus der Art des der Beklagten untersagten Verhaltens folgt, daß das Unterlassungsgebot nur ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs erfaßt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
77RS007894222.01.2008OGHRSAuch in Abwehr wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Konkurrenten ist es nicht gestattet, Behauptungen aufzustellen, die nicht erweislich wahr sind.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
78RS000905420.03.2007OGHRSAuch im Wettbewerbsrecht ist nur solche Selbsthilfe erlaubt, die das Maß der notwendigen Verteidigung nicht überschreitet. Selbsthilfe ist insbesondere dann unzulässig, wenn sie die Herabsetzung des Mitbewerbers oder die Reklame für eigene Waren bezweckt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
79RS007795720.03.2007OGHRSEine Aufklärung, die sich im Rahmen der Sachlichkeit hält, jede unnötige Bloßstellung von Mitbewerbern unterlässt und frei von persönlichen Angriffen auf die Konkurrenz bleibt, ist zulässig. Durch die Bestimmungen des UWG soll nur ein unfaires Verhalten im Wettbewerb verhindert werden; es soll aber...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
80RS007812220.03.2007OGHRSUnzulässigkeit von Warnungen vor Konkurrenten, die unwahre herabsetzende Behauptungen enthalten.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
81RS011121230.11.2006OGHRSWenn der Verletzte die Unterlassung einer rufschädigenden Behauptung des Täters begehrt, ist das Klagebegehren vom Sachverhalt nicht gedeckt, wenn die bekämpfte Äußerung in einem Zitat einer Gerichtsentscheidung bestand und sich die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung nur aus der Unvollständigkeit...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
82RS012154321.11.2006OGHRS§ 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden; ein absolut geschütztes Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb (die primäre Anspruchsgrundlage nach deutschem Recht) ist in Österreich nicht anerkannt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
83RS010285221.11.2006OGHRSUnrichtige herabsetzende Angaben über das Unternehmen eines anderen fallen unter § 7 UWG. In den Fällen unzutreffender vergleichender Werbung ist eine Konkurrenz der Tatbestände nach § 2 und § 7 UWG möglich, kann doch hier sowohl eine Irreführung über eigene als auch über fremde geschäftliche...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
84RS007909409.08.2006OGHRS"Verbreitung" im Sinne des § 7 UWG liegt auch dann vor, wenn die behaupteten, das Unternehmen herabsetzenden Tatsachen auch nur einer vom Verbreiter und vom Verletzten verschiedenen Person mitgeteilt wurde.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
85RS007972723.05.2006OGHRSBei einer herabsetzenden vergleichenden Werbung hat der Werbende die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen (zu bescheinigen), was bei geschäftsschädigenden Äußerungen über Mitbewerber schon aus § 7 Abs 1 UWG folgt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
86RS007911423.05.2006OGHRSDie Angabe der Quelle, aus der die Nachricht stammt, vermag den Eintritt der sich aus § 7 Abs 1 UWG ergebenden Rechtsfolgen nicht zu verhindern.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
87RS007880023.05.2006OGHRSGegenstand des Anspruches auf Widerruf ist die Abgabe einer Wissenserklärung, durch die eine frühere, den Kläger oder dessen Unternehmen herabsetzende Wissenserklärung als unrichtig bezeichnet wird; die dem Kläger nachteiligen Wirkungen der früheren Erklärung sollen dadurch beseitigt werden, daß...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
88RS012064214.03.2006OGHRSDer in den Statuten vorgesehene Antrag an den Verein, ein Mitglied wegen Verletzung des mit dem Beitritt zum Verein anerkannten Verhaltenskodex auszuschließen, ist einer Anzeige an eine Behörde gleichzuhalten. Es ist auch hier gerechtfertigt, den Verdacht des Zuwiderhandelns gegen tragende Prinzipie...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
89RS007940815.12.2004OGHRSDie Unterscheidung zwischen Tatsache und Werturteil kann unabhängig von der gewählten sprachlichen Form nur danach getroffen werden, ob die Behauptung bewiesen werden kann oder ob es sich um eine unüberprüfbare Meinungskundgebung handelt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
90RS007889009.11.2004OGHRSWird der Betrieb des Konkurrenzunternehmens in irgendeiner Weise erschwert oder dem Publikum sonst eine nachteilige Meinung von ihm vermittelt, dann ist der Tatbestand des § 7 UWG erfüllt. Die Behauptungen müssen dabei keineswegs ehrenrührig sein; vielmehr genügt eine abstrakte Betriebsgefährdung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
91RS011928618.08.2004OGHRSDie Mitgliederwerbung von Gewerkschaften ist nicht Teil des geschäftlichen Verkehrs.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
92RS003172216.03.2004OGHRSWenn eine Personengruppe zu einer in ihrem Namen öffentlich bekanntgemachten schmähenden Erklärung schweigt, so muß sie diese Erklärung so verantworten, als wenn sie sie von vornherein abgegeben und deren Verbreitung beschlossen hätte.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
93RS007963416.03.2004OGHRSDie Schädigungseignung einer Äußerung im Sinne des §§ 7, 8 UWG ist anzunehmen, wenn Tatsachen behauptet werden, die beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb eines Unternehmens bzw seiner Waren und seiner Kreditwürdigkeit erwecken und daher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
94RS000541016.12.2003OGHRSFehlt es an einer Bescheinigung im Sicherungsantrag oder gibt das Gericht ungeachtet entsprechender Beweisanbote dem Antragsgegner dennoch Gelegenheit zu einer Äußerung auf den Sicherungsantrag, dann muß es die vom Antragsgegner für die Wahrheit seiner Äußerungen fristgerecht angeboten - geeigneten...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
95RS007861318.02.2003OGHRSAnschwärzung durch Behauptung von Tatsachen, die geeignet sind, den Waschmittelvertrieb zu schädigen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
96RS010738813.11.2001OGHRSEin Preisvergleich, der unrichtige Angaben über die Preise des konkret genannten Konkurrenten enthält, verstößt zwar nicht gegen § 2 UWG, weil es sich dabei nicht um unrichtige Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse handelt. Er verstößt jedoch gegen § 7 UWG, weil in der wahrheitswidrigen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
97RS011576816.10.2001OGHRSHandeln im geschäftlichen Verkehr liegt auch vor, wenn den Vertragshändlern der Beklagten und deren Angestellten ein (unzutreffendes) negatives Bild von der Klägerin, ihrer wirtschaftlichen Gestion und Zukunft vermittelt wird, weil dadurch jene Informationsadressaten von einem Wechsel zur Klägerin...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
98RS003189723.08.2001OGHRSDer von der Rechtsprechung in verfahrensrechtlicher Hinsicht zum Widerrufsbegehren nach § 7 Abs 1 UWG vertretene Leitsatz, daß der Kläger - bei sonstiger zur Klageabweisung führenden Unbestimmtheit des Begehrens - anzugeben habe, wem der Widerruf zu erklären sei, ist wegen der Gleichartigkeit der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
99RS011549512.06.2001OGHRSFür die Entscheidung über einen auf § 7 Abs 1 UWG gestützten Anspruch ist immer nur erheblich, ob die Behauptung wahr ist. Eine Behauptung, mit der einem Mitbewerber gesetzwidriges oder vertragswidriges Verhalten gegenüber einem Dritten vorgeworfen wird, kann daher nicht schon dann untersagt werden, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
100RS007891714.05.2001OGHRSEine einstweilige Verfügung kann nicht ganz allgemein zur Sicherung der Unterlassung nachteiliger Äußerungen über die Erzeugnisse der gefährdeten Partei erlassen werden, vielmehr muß das Unterlassungsbegehren konkretisiert sein.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 100 von 236. Trefferseite: