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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007835217.12.2024OGHRSDer Beurteilung eines Werbetextes sind nicht einzelne Teile für sich, sondern der Text in seiner Gesamtheit zu unterziehen.
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2RS011848817.12.2024OGHRSEin aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn die Schriftgröße...
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3RS007847017.12.2024OGHRSBei Prüfung der Frage, ob einer Angabe trotz sachlicher Richtigkeit etwas Unwahres entnommen werden kann und sie daher als unrichtige Angabe im Sinne des § 2 UWG zu gelten hat, kommt es auf die Verkehrsauffassung, das heißt den Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für den Durchschnittsinteressen...
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4RS007854217.12.2024OGHRSDer Gesamteindruck ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Gesamtinhalt der Ankündigung, da der Gesamteindruck durch einzelne Teile der Ankündigung, die als Blickfang besonders herausgestellt sind, bereits entscheidend geprägt werden kann. In solchen Fällen darf auch der blickfangartig herausgestellt...
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5RS007853517.12.2024OGHRSVon einem Blickfang wird gesprochen, wenn in einer Gesamtankündigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben besonders herausgestellt sind; sie dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung oder - bei einem nach § 9 UWG zu beurteilenden Gebrauch zweier Zeichen - nicht zur...
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6RS010777120.02.2024OGHRSDie Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), ...
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7RS004300020.02.2024OGHRSDie Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen ist) muss keine Rechtsfrage im Sinne des §...
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8RS007851919.12.2023OGHRSObwohl die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeangabe grundsätzlich den Kläger trifft, muss bei Inanspruchnahme einer Spitzenstellung dem Werbenden die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Werbeangaben angelastet werden, weil nur ihm alle Beweismittel zur Verfügung stehen, um...
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9RS001163419.12.2023OGHRSGrundsätzlich trifft den Kläger die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeangabe. Auch bei der Inanspruchnahme einer Spitzenstellung handelt es sich nicht um eine allgemeine Umkehrung der Beweislast, sondern nur um besondere Fälle zu berücksichtigender Beweisschwierigkeiten, doch ist der...
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10RS004065719.12.2023OGHRSDie (empirisch ermitteln) Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder...
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11RS005491119.12.2023OGHRSEs kommt nicht darauf an, ob konkrete Erfahrungen mit einer bestimmten Art von Werbeaktionen vorliegen. Die Gerichte können auf Grund ihrer Lebenserfahrung, insbesondere auf Grund ihrer Kenntnis vom üblichen Verhalten der Menschen, sehr wohl in aller Regel die Frage beantworten, wie eine Werbung auf...
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12RS008881119.12.2023OGHRSDer für die Beurteilung der Richtigkeit einer Werbeankündigung maßgebende Zeitpunkt ist jener, in dem sie gemacht wurde. Bei der Ausstrahlung eines Werbespots ist das der Tag der Sendung.
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13RS007818331.05.2023OGHRSDer Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.
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14RS007852431.05.2023OGHRSBei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen, entscheidend kann immer nur jene Bedeutung der Angabe sein, die sich beim flüchtigen Lesen ergibt, hiebei kommt es immer auf den Gesamteindruck der Mitteilung an.
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15RS003775325.04.2023OGHRSEine Unterlassung kann sittenwidrig sein, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eine Tätigkeit fordern. Das Verschweigen von Tatsachen kann unter Umständen sittenwidrig (oder irreführend) sein, wenn für den Werbenden eine Aufklärungspflicht besteht. Ein Unternehmer, der einen...
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16RS007857925.04.2023OGHRSIm Verschweigen einer Tatsache kann eine Irreführung im Sinne des § 2 UWG liegen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Eine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht freilich nicht, weil der Werbende grundsätzlich nicht auf die Nachteile der eigenen Ware...
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17RS003992625.04.2023OGHRSDie Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage (abweichend von 1 Ob 142/58 = ÖBl 1958,61).
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18RS008516925.04.2023OGHRSIst der Sinngehalt der beanstandeten Tatsachenmitteilung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters in einer bestimmten Richtung klar, so kann schon aus diesem Grund die Anwendung der sogenannten "Unklarheitenregel" nicht mehr in Betracht kommen (so schon 4 Ob 82/94 ua).
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19RS007842828.03.2023OGHRSDer Anpreisende muss die für ihn ungünstige Auslegung schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch bei unbewusster Mehrdeutigkeit gegen sich gelten lassen. Hiezu genügt es, wenn durch die Ankündigung auch nur ein nicht völlig unerheblicher Teil des in Frage kommenden Interessentenkreises in Irrtum...
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20RS007862428.03.2023OGHRSDer Anpreisende muss immer die ungünstigste Auslegung seiner Werbung gegen sich gelten lassen. Auch eine an sich richtige Behauptung kann durch die Form, in die sie gekleidet wird, insbesondere durch den Gebrauch irreführender Wendungen und dergleichen, gegen § 2 UWG verstoßen.
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21RS007842528.03.2023OGHRSWendet sich die beanstandete Unternehmensbezeichnung ausschließlich oder überwiegend an fachkundige Abnehmer, ist davon auszugehen, dass diesen die Marktverhältnisse und Branchenverhältnisse, jedenfalls aber die maßgebenden Anbieter im Inland, bekannt sind. -"Crystal Ski Austria"
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22RS012166928.02.2023OGHRSUnvollständige Angaben verstoßen gegen § 2 UWG, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird, so dass die Unvollständigkeit geeignet ist, das Publikum in für den Kaufentschluss erheblicher Weise irrezuführen.
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23RS005151822.04.2022OGHRSGesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (vgl § 6 Abs 3 Z 1 AMG).
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24RS007838026.11.2020OGHRSDie Werbeaussage, daß eine Programmbeilage demnächst in Zeitungen mit einer entsprechenden Reichweite, Leserzahl und Verbreitung in den Bundesländern erscheinen werde, ist nicht schon deshalb irreführend, weil es sie noch gar nicht gibt, wenn dabei von der gegenwärtigen Verbreitung der Trägerzeitung...
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25RS007916622.09.2020OGHRS§ 2 UWG verbietet irreführende, nicht aber deshalb allein auch schon unvollständige Angaben. Befaßt sich der Werbende nur mit dem eigenen Angebot, dann müssen zwar seine positiven Angaben wahr sein; er ist aber nicht zur Vollständigkeit verpflichtet und auf mögliche Nachteile seiner Ware oder...
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26RS013321502.07.2020OGHRSFür die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln.
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27RS012178530.03.2020OGHRSBei Beurteilung der Irreführungseignung einer Arzneimittelwerbung ist auch dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn sie sich an Fachleute richtet. Die Werbung mit für den Werbenden günstigen Teilergebnissen einer medizinischen Studie kann dann zur Irreführung geeignet sein, wenn sie nicht zugleich...
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28RS007829625.04.2019OGHRSEine Täuschung ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, den Entschluss des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, irgendwie zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen; es muss zwischen dem Entschluss des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot...
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29RS007870017.11.2015OGHRSAuch ein Leser, dem die unterschiedlichen Arten der Auflagen - nämlich die gedruckte, die verbreitete und die verkaufte Auflage nicht geläufig sind, muss beim Lesen des Ausdruckes "Druckauflage" erkennen, dass damit eine besondere Art der Auflage, nämlich die Zahl der gedruckten Stücke, gemeint ist. ...
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30RS007820211.08.2015OGHRSGegen § 2 UWG wird erst dann verstoßen, wenn der Geschäftsverkehr eine Angabe - ob zu Recht oder zu Unrecht - als wesentlich ansieht und sich deshalb bei Unrichtigkeit dieser Behauptung getäuscht glaubt. Zwischen den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise und dem Entschluss, sich mit dem...
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31RS004351811.08.2015OGHRSDie zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidun...
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32RS004064811.08.2015OGHRSDienen Erfahrungssätze nicht zur Feststellung von Tatsachen, sondern zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, gehören sie nicht mehr zum Beweisverfahren, sondern sind Teil der rechtlichen Beurteilung und können damit - ebenso wie Rechtssätze - auch noch im Rechtsmit...
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33RS007861517.09.2014OGHRSEine Aufklärungspflicht kann sich aus der Bedeutung ergeben, die der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs zukommt, sodass ihre Nichterwähnung geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, so insbesondere, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein...
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34RS007857220.05.2014OGHRSBei Beurteilung der Reklamebehauptung ist die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise zu beachten, das ist die Auffassung eines nicht ganz unerheblichen Teiles jener Kreise, an die sich die Ankündigung wendet.
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35RS007854119.03.2013OGHRSIrreführend ist eine Angabe, wenn die Vorstellungen, welche die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang stehen.
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36RS004066813.09.2012OGHRSDa die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die...
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37RS011859611.05.2012OGHRSEine irreführende Ankündigung begründet nur dann wettbewerbswidriges Handeln, wenn sie geeignet ist, dem Ankündigenden einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen. Das beanstandete Verhalten muss geeignet sein, das Verhalten der Marktgegenseite zu...
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38RS010201217.01.2012OGHRSRichtet sich eine Werbung zum Teil an Detailhändler, zum Teil an Letztverbraucher, so reicht eine Irreführung der Verbraucher, also eines Teils der angesprochenen Verkehrskreise, aus, um einen Verstoß gegen § 2 UWG anzunehmen.
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39RS003774711.05.2010OGHRSDer Unternehmer braucht die Richtigkeit seiner Behauptungen dem Kunden gegenüber grundsätzlich nicht nachzuweisen. Vertraut ihm der Kunde nicht, dann wird er mit dem Unternehmer keine Geschäfte schließen. Hält aber ein Mitbewerber eine Werbebehauptung für unrichtig, dann steht es ihm frei, auf...
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40RS007869111.05.2010OGHRSWenn die von der klagenden Partei als unrichtig bezeichnete Tatsachenbehauptung in dem Zeitpunkt, in dem sie aufgestellt wurde, (Versendung des Rundschreibens) richtig war, liegt mangels irreführender Angaben ein Verstoß gegen den § 2 UWG nicht vor (hier: das behauptetermaßen größere Ersatzteillager...
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41RS007869714.10.2008OGHRSOb eine Zugabe vorliegt, hängt davon ab, welchen Eindruck der angesprochene Durchschnittsinteressent bei flüchtiger Wahrnehmung der Ankündigung gewinnt; bei Mehrdeutigkeit gilt die für den Ankündigenden ungünstigste Auslegung (so schon Entscheidung vom 03.02.1976, 4 Ob 366/75 zu § 1 ZugG = ÖBl 1976, ...
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42RS007851010.06.2008OGHRSOb im Sinne § 1 Abs 1 ZugG eine Zugabe angekündigt oder angeboten wird, ist nach objektiven Grundsätzen zu beurteilen. Wie nach § 2 UWG, entscheidet auch hier regelmäßig die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, den der Durchschnittsinteressent bei auch nur flüchtiger Wahrnehmung der betreffenden...
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43RS004024913.11.2007OGHRSBei Verstößen gegen § 2 UWG ist der Beklagte über den Bereich der Alleinstellungswerbung hinaus dort beweispflichtig, wo es bei einer als irreführend beanstandenen Werbebehauptung dem außerhalb des Geschehensablaufes stehenden Kläger im Einzelfall mangels genauer Kenntnis der entscheidenden...
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44RS007760907.08.2007OGHRSJede Werbung hat das Ziel, das angesprochene Publikum für die angepriesenen Waren oder Leistungen zu interessieren und den Kaufentschluß zu beeinflussen. Verboten ist eine Werbung dann, wenn sie dieses Ziel mit unlauteren Mitteln verfolgt. Das Mittel einer Täuschung des angesprochenen Interessenten...
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45RS007864110.07.2007OGHRS§ 2 UWG enthält die Rechtspflicht, geschäftliche Ankündigungen so zu fassen, daß bei einem durchschnittlichen Leser irrige Vorstellungen nicht entstehen können. Es kommt nicht darauf an, was sich der Ankündigende bei der Feststellung des Textes seiner Ankündigung gedacht hat, maßgebend ist vielmehr...
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46RS012226110.07.2007OGHRSGesetzliche Regelungen haben keinen unmittelbaren (normativen) Einfluss auf das - für die Anwendung von § 2 UWG allein maßgebende - Verständnis der beanstandeten Werbung durch die angesprochenen Kreise. Solche Regelungen könnten aber durch ihre längere Anwendung und die damit verbundene Publizität...
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47RS010265413.02.2007OGHRSDie - für Österreich schon mit dem Beitritt zum EWRA wirksam gewordene - Richtlinie des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung (84/450/EWG) stellt objektive Mindestkriterien auf, nach denen beurteilt werden...
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48RS012182713.02.2007OGHRSWar aber eine notwendige Voraussetzung für den rechtmäßigen Vertrieb im Inland, dass das Produkt in der Originalverpackung des Exportlandes in Verkehr gebracht wird, so darf in der Frage der Irreführungseignung der Gestaltung dieser Verpackung (§ 2 UWG) kein strenger Maßstab angelegt werden.
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49RS012167013.02.2007OGHRSIst das Inverkehrbringen eines deutschen Pflanzenschutzmittels zulässig, so sind (nur) die deutschen Kennzeichnungsbestimmungen anzuwenden; ist es unzulässig, kann sich die Beklagte zur Rechtfertigung irreführender Angaben weder auf die deutschen noch auf die entsprechenden österreichischen...
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50RS007854822.09.2005OGHRSWendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Mißverständnissen führen können, sind immer zum Nachteil desjenigen auszulegen, der sich ihrer bedient. Unrichtig ist die Angabe nicht nur, wenn sie rein objektiv einen falschen Sachverhalt behauptet, sondern auch dann, wenn ihr - trotz...
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51RS011628009.04.2002OGHRSDie Bedeutung einer Werbeankündigung richtet sich danach, wie sie die angesprochenen Verkehrskreise verstehen, wogegen das, was der Werbende selbst mit seiner Äußerung gemeint hat, unerheblich ist.
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52RS004066325.11.1999OGHRSDie Heranziehung von Erfahrungssätzen zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung von Rechtssätzen bedarf keiner Zustimmung der Parteien. - "Blütenblattmarke".
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53RS010777623.11.1999OGHRSDie Mitgliedstaaten sind nicht gehindert, bei Inlandssachverhalten an strengeren Irreführungsverboten festzuhalten.
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54RS010719823.11.1999OGHRSIn der Entscheidung EuGHSlg 1992 I 131 = WRP 1993, 233 = EuZW 1993, 544 = ZIP 1992, 1719 (Heinemann) - Nissan hat der EuGH Art 2 Z 2 Irreführungs-RL dahin ausgelegt, daß das bloße "Anlocken" für die Bejahung einer Irreführungsgefahr nicht ausreiche; eine irreführende Werbung liege nur vor, wenn die...
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55RS010943424.02.1998OGHRSAuslagen, die die Zedentin im Vertrauen auf den vermeintlich gewonnenen Hauptpreis aufgewendet hat, um anwaltlichen Rat zur Aufklärung über ihre Ansprüche einzuholen, erweisen sich als adäquater Vertrauensschaden, den die Beklagte durch ihr wettbewerbswidriges Handeln verursacht und deshalb zu...
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56RS007853211.02.1997OGHRSBei Ermittlung der Verkehrsauffassung ist sowohl hinsichtlich der Intelligenz und der Sachkunde, wie auch hinsichtlich der Aufmerksamkeit der in Betracht kommenden Verkehrskreise ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen.
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57RS010705926.11.1996OGHRSWer in seiner Werbung Angaben macht, deren mögliche Unrichtigkeit, also Irreführungseignung, ihm bekannt sein muß, etwa wenn er etwas verspricht, dessen Richtigkeit er nicht mit Sicherheit annehmen kann, hält damit die ihm als Kaufmann zumutbare Sorgfaltspflicht nicht ein und kann auf Schadenersatz...
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58RS010663212.08.1996OGHRSFür Mozartkugeln, die sich sowohl in der Form (Pralinenform mit Aufsetzfuß statt Kugel) als auch im Aufbau (zwischen Nougatfülle und Bitterschokoladenüberzug zusätzlich eine Schicht weißer Schokolade) von den nach dem Originalrezept hergestellten Mozartkugeln unterscheiden, ist wegen der damit...
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59RS007872912.08.1996OGHRSDort, wo das Verbraucherpublikum nicht weiß, woraus sich eine bestimmte Ware zusammensetzt, wie sie hergestellt wird, woher sie stammt und worauf ihre für den Gebrauch oder Verbrauch maßgeblichen Eigenschaften beruhen, ist es denkbar, daß ein fachunkundiges Publikum von einer eigenen Beurteilung...
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60RS007865712.08.1996OGHRSEine Publikumserwartung ist nicht schon deshalb schutzunwürdig und für die rechtliche Beurteilung unerheblich, weil sie subjektiv unsicher ist; bei der Anwendung des § 2 UWG kommt es vielmehr darauf an, ob eine bestimmte Publikumserwartung für den Kaufentschluß eine Rolle spielt oder nicht und ob...
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61RS010551725.06.1996OGHRSDa dem Publikum das Vorhandensein einer aktuellen Brillenmode, die dem Trend der Mode entsprechend rasch wechselt, durchaus geläufig ist, liegt die besondere Aktualität, die mit dem Wortteil "top" (in "topaktuell") in Anspruch genommen wird, nur dann vor, wenn das damit bezeichnete Brillenangebot...
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62RS010451830.04.1996OGHRSOb eine Ankündigung zur Irreführung geeignet ist, hängt auch immer davon ab, an welche Kreise sie sich richtet. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist an dessen Fachkunde ein höherer Maßstab anzulegen, als bei einer Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet.
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63RS010455916.04.1996OGHRSEine Spendenwillige oder Verbraucher irreführende Werbung karitativer oder gemeinnütziger Unternehmen verstößt, wenn sie im Wettbewerb geschieht, gegen §§ 1, 2 oder 7 UWG. - Cliniclowns
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64RS007816605.12.1995OGHRSDerjenige, der mit fremden Äußerungen, insbesondere Anerkennungsschreiben und Empfehlungsschreiben Dritter, wirbt, macht sich deren Angaben zueigen. Er verwendet diese Äußerungen zu Zwecken des Wettbewerbs und muß sie daher - unabhängig davon, ob beim Dritten Wettbewerbsabsicht bestand - auch...
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65RS007824931.01.1995OGHRSDie Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren...
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66RS007867031.01.1995OGHRSDie Möglichkeit der Irreführung einer verschwindenden Minderheit der Leser einer Broschüre, also eines geringen, zahlenmäßig sicher nicht ins Gewicht fallenden Teils des angesprochenen Publikums, ist rechtlich belanglos (ÖBl 1970,20 ua) (hier: "Österreich-Information N 7/G" der KPÖ - Gutschein zum...
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67RS007867431.01.1995OGHRSEin Irrtum über die Typenbezeichnung eines Markenfernsehgerätes ist aber zumindest dann für den Kaufentschluß der Interessenten nicht mehr relevant, wenn die in der Werbeankündigung enthaltene Funktionsbeschreibung - wie hier - auf die richtige Gerätetype in allen Punkten zutrifft.
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68RS007864920.09.1994OGHRSLäßt eine Werbeangabe mehrere Deutungen zu, dann muß auch jede von ihnen vertretbar und stichhaltig sein.
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69RS007868930.11.1993OGHRSWird das Ergebnis der Optimaanalyse "interpretiert", obwohl der Unterschied zwischen den Reichweitenergebnissen innerhalb der Fehlerbandbreite liegt, sodaß der behauptete Vorsprung bestehen kann, aber nicht muß, widerspricht die Behauptung, mit einer Anzeige bei der Beklagten erreiche man um...
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70RS007863702.11.1993OGHRSErkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegen...
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71RS007863902.11.1993OGHRSDas Werben mit der Veränderung der Leserzahlen ohne Angabe der absoluten (Gesamtleserzahl) Leserzahl nach der Optima-Analyse ist unzulässig, wenn ein irreführender Eindruck über die Größenverhältnisse auf dem österreichischen Tageszeitungsmarkt entsteht.
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72RS007865212.10.1993OGHRSMaßgebend ist der Inhalt der Ankündigung und nicht, welchen Vorgang der Ankündigende tatsächlich eingehalten hat.
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73RS007868629.06.1993OGHRSBestehen zwei anerkannte Methoden der Reichweitenermittlung ist es für das angesprochene Publikum sehr wohl von Bedeutung, auf welche Weise die Erkenntnis über die Reichweite einer Programmbeilage gewonnen wurde. Es ist daher unbedingt erforderlich anzugeben, auf Grund welcher Art von Untersuchung...
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74RS007872524.01.1989OGHRSDurch das Betonen der Unentgeltlichkeit einer im Zusammenhang mit einer Hauptleistung üblicherweise ohne gesonderte Berechnung erbrachten weiteren (Nebenleistung) Leistung wird ein unrichtiger Eindruck erweckt, weil ihm der Verkehr, dem die Kalkulationsgrundlagen der Unternehmer häufig unbekannt...
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75RS007870929.11.1988OGHRSFür die Beurteilung einer Werbeaussage ist der Gesamteindruck dieser Werbeankündigung, nicht aber der Gesamteindruck aller Werbemaßnahmen desselben Unternehmers maßgebend. -"Anti-Zahnstein"
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76RS007873613.09.1988OGHRSDie Form, in der die irreführende "Angabe" im Sinne des § 2 UWG gemacht wird, ist belanglos: Sie kann ausdrücklich oder schlüssig, mündlich, schriftlich, aber auch bildlich erfolgen.
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77RS007865910.12.1985OGHRSEin nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise wird mit der Ankündigung "fachlicher Beratung durch erstklassig geschulte Augenoptikermeister und Gesellen" im Zusammenhang mit der Herausstellung des Wortes "Augenoptik-Meisterbetrieb" die Erwartung verbinden, in jeder Filiale nicht nur...
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78RS007868011.12.1984OGHRSKeine zur Irreführung des angesprochenen Publikums geeignete Aussage über "geschäftliche Verhältnisse", wenn sich jemand als "Fachmann in allen Schadenersatzangelegenheiten" bezeichnet, der zwar keine juristische Fachausbildung hat, aber jahrelang beruflich bei einer Versicherungsgesellschaft mit...
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79RS004366013.11.1984OGHRSDie Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr wird die Aufnahme von Beweisen über die darüber bestehende Verkehrsauffassung seltener erfordern als die Beurteilung der Frage der Irreführungseignung, weil Lehre und Rechtsprechung zu § 9 UWG (§ 14 MSchG) zahlreiche Beurteilungsgrundsätze entwickeln...
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80RS004067413.11.1984OGHRSDa es für die Beurteilung der Frage, ob eine geschäftliche Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Bezeichnungen hervorzurufen (§ 9 UWG), ebenso auf die durchschnittlichen Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise ankommt wie bei der Beurteilung der Frage, ob eine Angabe im Sinne...
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81RS007869326.06.1984OGHRSBeim Vertrieb von Markenartikeln eines Unternehmens, das sein Verkaufsprogramm periodisch verändert und diese Veränderungen dem Publikum durch Ausgabe von Verkaufskatalogen bekannt gibt, dürfen Restposten früherer Erzeugungsprogramme nicht in einer Weise angeboten werden, die den Eindruck erwecken...
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82RS007838726.06.1984OGHRSBeim Angebot technischer Erzeugnisse auf einer Messe dürfen bereits ausgelaufene und daher "veraltete" Modelle im Rahmen einer "Aktion" (besonders preisgünstig) nicht angekündigt werden, ohne daß gleichzeitig auf das Erzeugungsjahr dieser Produkte hingewiesen wird, weil das Publikum gerade auf einer...
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83RS007816829.09.1981OGHRSNach § 2 UWG haftet auch, wer die Unrichtigkeit seiner Angabe nicht kennt.
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84RS007871928.04.1981OGHRSAuch wenn sich eine Bezeichnung im Handel bereits eingebürgert hat und international üblich ist, kann sie irreführend sein, wenn sich die Konsumenten darunter entweder nichts oder etwas falsches vorstellen (Gae-Wolf als Sammelbezeichnung für Wildhunde).
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85RS000455718.02.1981OGHRSWird dem Beklagten das Anbieten oder die Ankündigung unentgeltlicher Zugaben neben Waren oder Leistungen im geschäftlichen Verkehr verboten, (hier: Ankündigung im Fall des Kaufes einer Brille ein Brillenetui gratis zu gewähren) und setzt er in der Folge Gutscheine in Verkehr, in denen die schwarz...
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86RS007837429.04.1980OGHRSDiese Bestimmung setzt zur Irreführung geeignete Angaben über die eigenen geschäftlichen Verhältnisse des Beklagten voraus.
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87RS007871225.09.1979OGHRSWird eine Preisreduktion ("bis zu siebzig Prozent") angekündigt, so kann sich das Publikum nur dann keine bestimmten Vorstellungen über die Einzelpreise bilden, wenn die Anführung konkreter Einzelangebote unterlassen wird. Irreführende Werbung kann in einem solchen Fall nur dann angenommen werden, ...
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88RS007872325.09.1979OGHRSAnkündigung einer Preisreduktion ("bis zu siebzig Prozent") unter Beilage einer Liste von Preisen verschiedener Artikeln, deren Herabsetzung durchwegs geringer (zwölf Prozent bis vierundfünfzig Prozent) ist - irreführende Werbung.
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89RS004362108.05.1979OGHRSBescheinigungspflicht der gefährdeten Partei dafür, was unter einer "multidirektionellen Skibindung" zu verstehen ist, da die diesbezügliche Auffassung der beteiligten Verkehrskreise vom Gericht nicht schon auf Grund eigener Sachkunde und Erfahrung beurteilt werden kann.
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90RS007864413.03.1979OGHRSDer Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG ist auch dann gegeben, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit seiner Angaben weder kannte noch kennen mußte; es genügt die objektive Unrichtigkeit der Mitteilung.
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91RS007864724.10.1978OGHRSKann der Eindruck entstehen, daß die angepriesenen Waren bei Barzahlungskauf und bei Teilzahlungskauf zum tatsächlich gleichen Preis abgegeben werden, trifft dies aber nicht zu, dann verstößt die Ankündigung insoweit gegen § 2 UWG.
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92RS007838324.10.1978OGHRSIrreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse fallen auch dann unter die Bestimmung des § 2 UWG, wenn sie nicht "in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind", sondern etwa nur gegenüber einer einzigen Person gemacht werden.
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93RS007871524.10.1978OGHRSDie Auslegung, daß beim "Kauf-Leasing-System" ein Gerät gegen Zahlung eines bestimmten Betrages erworben werden kann, ist keineswegs so fernliegend, daß sie nicht wenigstens durch einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Interessenten erfolgen werde und als eine unvernünftige oder...
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94RS007872817.10.1978OGHRSAus der Ankündigung eines Produktes "behördlich zugelassen" wird der Schluß gezogen, daß bei diesem Erzeugnis - anders als bei gleichartigen, aber nicht "behördlich zugelassenen" Produkten - eine besondere Beschaffenheit hinsichtlich Sicherheit und ähnlichem erforderlich und gewährleistet sei. Die...
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95RS007837604.07.1978OGHRSDie Bezeichnung der "Mietenvereinigung Österreichs" als "parteipolitisch nicht gebunden" ist im Hinblick darauf, daß zu ihren Vorstandsmitgliedern nur Mitglieder der SPÖ gewählt werden können und ihr Tätigkeitsbericht im Bericht des Bundesparteitages der SPÖ unter der Rubrik "Sozialistische...
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96RS007836714.06.1977OGHRSUnzulässige Irreführung durch einen Werbeprospekt, in welchem ua nicht im Betrieb des werbenden Steinmetzunternehmens hergestellte Grabdenkmäler abgebildet sind. (Keine diesbezügliche Branchenübung).
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97RS007825521.09.1976OGHRSObjektive Unrichtigkeit der "Angabe" genügt.
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98RS007816501.10.1974OGHRSDer Begriff der "zur Irreführung geeigneten Angaben" (BGBl 1971/74) ist nicht anders auszulegen als der vor dieser Nov verwendete Begriff der "unrichtigen Angaben".
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99RS003773519.10.1965OGHRSDie wahrheitsgemäße Beantwortung einer vom Kunden in bestimmter Form gestellten Frage über Leistungen eines Mitbewerbers ist nicht wettbewerbswidrig. - Bei einer Unterlassungsklage nach dem UWG darf das Gericht seinem Urteil keinen anderen Tatbestand unterstellen als den, von dem die Klage ausging.
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100RS007837925.04.1961OGHRSDie Gewöhnung des Publikums an irreführende Angaben ändert nichts an deren Unrichtigkeit. Mißbräuche können nicht als Maßstab des Zulässigen dienen.
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