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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS012148919.12.2023OGHRSDie Klagebefugnis der in § 14 Abs 1 UWG genannten Vereinigungen besteht bereits dann, wenn die bloß abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der von der Vereinigung vertretenen Interessen gegeben ist. Solches ist etwa dann der Fall, wenn das - nur im Ausland gesetzte - Verhalten der Beklagten zu...
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2RS004420831.01.2023OGHRSWettbewerbsrecht; außerordentliche Revision (Revisionsrekurs) nicht angenommen: Voraussetzungen für die Annahme einer Wiederholungsgefahr (§ 14 UWG). Entscheidung auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles.
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3RS007943921.02.2017OGHRSVoraussetzungen für die Anerkennung der Klagelegitimation sogenannter "Prozessvereine" oder "Wettbewerbsvereine" (mit ausführlicher Begründung).
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4RS007942210.05.2011OGHRSKlagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer.
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5RS012148828.09.2006OGHRSDie Verbandsklagebefugnis (hier: nach § 14 Abs 1 UWG) wird von der Rechtsprechung und Teilen der Lehre nach der materiellen Berechtigung beurteilt und ist damit eine Frage der Sachlegitimation.
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6RS011374115.06.2000OGHRSTätigkeiten eines Wettbewerbverbands in den Bereichen Mediation, Beratung und Information über neuere Judikatur und als Seminarveranstalter gehen über "Serviceleistungen" hinaus, wie sie von einem Prozeßführungsverein erwartet werden können.
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7RS011374323.05.2000OGHRSDer erkennende Senat ist - in Fortsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum mittlerweile außer Kraft getretenen § 12 Abs 1 RabG - zum Ergebnis gelangt, dass es für die Legitimation eines Verbands nach § 14 UWG entweder genügt, dass unter seinen Mitgliedern überhaupt Mitbewerber des...
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8RS007937631.01.1995OGHRSHat ein Verband die Förderung von Unternehmerinteressen zwar behauptet, aber nicht bescheinigt; so kann er auch durch den Nachweis, daß er nur Unternehmern zu seinen Mitgliedern zählt, oder daß er nach der Zahl und Art seiner Mitglieder sowie durch seinen organisatorischen Aufbau eine dem § 14 UWG...
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9RS007943331.01.1995OGHRSVereinigungen, die nach ihrem statutenmäßigen Zweck nur Wettbewerbsverstöße verfolgen und sonst keine für die Förderung von Unternehmerinteressen erhebliche Tätigkeiten entfalten (sogenannte reine Klagevereine), können durch eine entsprechende Mitgliederstruktur die Gewähr dafür bieten, daß sie...
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