1 | | RS0115731 | 12.09.2001 | OGH | RS | Der - vom Gesetzgeber im Markenrecht nunmehr ausdrücklich normierte - Prioritätsgrundsatz kommt auch bei auf § 1 UWG gestützten Ansprüchen wegen schmarotzerischer Ausbeutung eines bekannten Zeichens zum Tragen.
|    |
2 | | RS0078381 | 10.07.2001 | OGH | RS | Fremd ist ein Arbeitsergebnis auch dann, wenn es der Nachahmende auf Grund eines Auftragsverhältnisses oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat.
|    |
3 | | RS0078823 | 28.10.1997 | OGH | RS | Jedem Gewerbetreibenden ist es zwar - von dem Fall eines Sonderrechtsschutzes, insbesondere Patentschutzes abgesehen - grundsätzlich erlaubt, Ersatzteile für fremde Erzeugnisse herzustellen und zu vertreiben, selbst wenn die Ersatzware ein eigenartiges Erzeugnis und keine Dutzendware ist oder ein...
|    |
4 | | RS0106987 | 29.10.1996 | OGH | RS | Wer die Attraktivität eines Zeichens schmarotzerisch ausbeutet, fördert damit seinen Wettbewerb zu Lasten anderer, denen der Zeicheninhaber die Verwertung seines Zeichens gestattet hat und behindert damit den Zeicheninhaber auch unmittelbar in der Verwertung seiner Rechte.
|    |
5 | | RS0078385 | 30.11.1993 | OGH | RS | Arbeiten beide Teile bei der Erbringung einer Leistung zusammen, dann enthält das zugrunde liegende Vertragsverhältnis auch gesellschaftsvertragliche Elemente (§§ 1175 ff ABGB), weshalb das Arbeitsergebnis für keinen Teil ein fremdes Arbeitsergebnis darstellt.
|    |