1 | | RS0078521 | 23.11.2020 | OGH | RS | Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers an sich ist nicht wettbewerbswidrig; da sich der Geschäftsumfang gewöhnlich nur auf Kosten der Mitbewerber vergrößern lässt, gehört es zum Wesen des Wettbewerbes, dass der Gewerbetreibende in den fremden Kundenkreis einzudringen versucht und dass sich...
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2 | | RS0133291 | 22.09.2020 | OGH | RS | Wird die freie Entscheidung des Kunden nicht unsachlich (vor allem ohne unsachliche Lockmittel oder irreführende Geschäftspraktiken) beeinflusst, sondern dieser nur dabei unterstützt, einen selbst gefassten Entschluss umzusetzen, so kann die Kündigungshilfe für den Kunden eine willkommene Servicelei...
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3 | | RS0116886 | 22.09.2020 | OGH | RS | Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers ist für sich allein selbst dann noch nicht wettbewerbswidrig, wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt; erst durch Hinzutreten besonderer Umstände, die den Wettbewerb verfälschen, wie etwa das Beschaffen von Kundenlisten auf unlautere Weise, das...
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4 | | RS0077756 | 22.09.2020 | OGH | RS | Jede Wettbewerbshandlung ist ihrer Natur nach geeignet, den Mitbewerber in seinem Streben nach Geschäftsabschlüssen und Gewinn zu beeinträchtigen. Nicht jeder Wettbewerb, der den Mitbewerber schädigt und verdrängt, ist daher schon ein "Behinderungswettbewerb"; Sinn und Zweck des wirtschaftlichen...
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5 | | RS0078531 | 19.04.2018 | OGH | RS | Das - an sich wettbewerbsimmanente - Ausspannen von Kunden wird durch das Hinzutreten besonderer den Wettbewerb verfälschender Umstände zu einem Verstoß gegen § 1 UWG: als solche Umstände kommen zum Beispiel das Anschwärzen von Mitbewerbern oder sonstige irreführende Praktiken in Form einer...
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6 | | RS0078508 | 26.09.2017 | OGH | RS | Das Eindringen in den Kundenkreis der Konkurrenten gehört zum Wesen des Wettbewerbs; niemand hat Anspruch auf die Wahrung seiner Position. Nur die Art und Weise, wie die Beeinträchtigung des Mitbewerbers geschieht, kann eine Wettbewerbshandlung unzulässig machen.
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7 | | RS0031669 | 27.07.2017 | OGH | RS | Besondere Umstände, die den Bruch der Konkurrenzklausel nicht mehr als reine Vertragsverletzung, sondern als Verstoß gegen die guten Sitten erscheinen lassen, liegen etwa dann vor, wenn der Arbeitnehmer Geschäftsunterlagen seines Arbeitgebers ablichtet, um mit diesem so gewonnenen Material Konkurren...
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8 | | RS0078498 | 20.12.2016 | OGH | RS | Wettbewerbswidrig ist eine solche Verleitung zum Vertragsbruch nur dann, wenn der Täter die Tatumstände kennt, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen, oder doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen können, sie jedoch bewußt in Kauf nimmt, um sein Ziel zu erreichen.
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9 | | RS0078486 | 20.12.2016 | OGH | RS | Das Verleiten zum Vertragsbruch ist grundsätzlich sittenwidrig, das Verleiten zur ordentlichen Vertragsauflösung nur dann, wenn es unter sittenwidrigen Begleitumständen geschieht.
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10 | | RS0102883 | 20.05.2014 | OGH | RS | Planmäßigkeit des Handelns erfordert das Hinzutreten eines subjektiven Unrechtselements, das in der Regel in der Absicht besteht, den Geschäftsbetrieb des Mitbewerbers durch eine gezielte Maßnahme zu beeinträchtigen und zu schädigen. Auf eine solche Planmäßigkeit kann beim Verteilen von Werbemateria...
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11 | | RS0128619 | 12.02.2013 | OGH | RS | Werbung im Geschäftslokal eines Mitbewerbers ist wegen der damit verbundenen Verletzung des Hausrechts im Regelfall unlauter iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG.
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12 | | RS0078802 | 10.07.2012 | OGH | RS | Der zu einem Unternehmen gehörende Kundenkreis ist zwar ein Vermögenswert (good will), doch besteht im freien Wettbewerb kein Recht auf Erhaltung dieser Beziehungen. Auch die bloße Verwertung der Kenntnisse des Kundenkreises eines Mitbewerbers ist grundsätzlich nicht verboten.
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13 | | RS0078506 | 10.07.2012 | OGH | RS | Es ist nicht sittenwidrig, wenn sich der Subunternehmer mit dem wahrheitsgemäßen Hinweis auf die zwischen ihm und dem Auftraggeber bevorstehende Vertragsbeendigung an die Kunden des Auftraggebers wendet und diese - ohne sie zum Vertragsbruch zu verleiten - für die Zeit nach Vertragsbeendigung für...
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14 | | RS0077721 | 23.05.2006 | OGH | RS | Auch das Ausnützen eines vorangegangenen unlauteren Verhaltens - hier: zuerst sittenwidriges Abwerben von Kunden, dann Entgegennahme von Aufträgen, Bewerbung um neue Aufträge und Lieferung der auf Grund der wettbewerbswidrigen Abwerbung bestellten Waren an diese Kunden - ist sittenwidrig und...
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15 | | RS0029861 | 22.02.2006 | OGH | RS | Aus dem Aufsuchen der vom Vertreter seinerzeit namens der Klägerin betreuten Kunden nunmehr im Namen des Beklagten und aus der Gewährung von günstigeren Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit der verspäteten Rückstellung der Preislisten ergibt sich ein derart planmäßiges Vorgehen zum Vorteil des...
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16 | | RS0116614 | 22.02.2006 | OGH | RS | Passiv klagslegitimiert im Sinne des § 1 UWG ist jeder "Störer", also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer. Dieser deliktische Anspruch ist von jenem unmittelbar aus der Konkurrenzklausel auf Unterlassung zu unterscheiden.
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17 | | RS0078321 | 01.06.1999 | OGH | RS | Unlauterer Wettbewerb durch einen Gebäckausträger. Der Kundenkreis ist kein Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis. Die Verwertung der Kenntnis vom Kundenkreis eines Mitbewerbers ist daher, wenn die Kundenwerbung nicht mit sittenwidrigen Mitteln geschieht, nicht verboten.
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18 | | RS0078492 | 01.06.1999 | OGH | RS | Es ist nicht sittenwidrig, sich durch Einsehen veröffentlichter und damit allgemein zugänglicher, nicht chiffrierter Inserate in einer Zeitung Kenntnisse von deren Kundenkreis (Inserenten) zu beschaffen und diesen Personen die eigenen Leistungen anzubieten. Wettbewerbswidrig wird aber dieses...
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19 | | RS0078791 | 26.11.1996 | OGH | RS | Das Ausspannen von Kunden eines Unternehmers durch frühere Angestellte ist grundsätzlich zulässig, soweit nicht zusätzliches Verhalten dies sittenwidrig erscheinen läßt.
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20 | | RS0078373 | 26.11.1996 | OGH | RS | Unlauter ist das Abwerben fremder Kunden - ebenso wie das Abwerben fremder Arbeitskräfte - aber auch dann, wenn damit allein die Schädigung des Mitbewerbers bezweckt wird.
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21 | | RS0078513 | 15.12.1992 | OGH | RS | Das Abspenstigmachen von Kunden verstößt dann gegen § 1 UWG, wenn dabei Mittel angewendet werden, die unerlaubt und im Geschäftsverkehr anständiger Kaufleute nicht üblich sind, oder wenn die üblichen Mittel zur Kundenwerbung durch Maßnahmen überboten werden, die der anständige Mitbewerber verschmäht...
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22 | | RS0072691 | 12.09.1989 | OGH | RS | Nach dem stmk SchischulG ist es verboten, im Schischulgebiet einer anderen Schischule ein Schischulbüro zum Zweck der Anwerbung und Aufnahme von Schülern zu betreiben. Die Übertretung dieses wettbewerbsregelnden Verbotes bildet einen Verstoß gegen § 1 UWG.
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23 | | RS0078812 | 27.09.1988 | OGH | RS | Sittenwidriges Abwerben von Kunden eines Konkurrenten ("AGIP").
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24 | | RS0078499 | 27.09.1988 | OGH | RS | Beendet ein Unternehmen die bestehende - vertragliche - Zusammenarbeit in Schädigungsabsicht ohne berücksichtigungswürdigen Grund unter Ausnützung der durch die Zusammenarbeit gewonnenen Kenntnisse und entbindet es seine Geschäftsführer von den sie als Angestellte des Mitbewerbers treffenden...
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25 | | RS0078501 | 27.09.1988 | OGH | RS | Sittenwidrig handelt insbesondere auch ein Vertragspartner, der dem anderen Vertragspartner während der Dauer der Zusammenarbeit Kunden abwirbt oder einen dem Mitbewerber ausgespannten Angestellten gerade zur Werbung im Kundenkreis des Mitbewerbers verwendet.
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26 | | RS0078483 | 03.02.1970 | OGH | RS | Konkretisierung eines Schadenersatzbegehrens wegen sittenwidrigen Abwerbens von Kunden.
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