Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 15 von 15. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010713209.06.2010OGHRSEs ist nicht wettbewerbswidrig, wenn es einem - auch besonders starken oder marktbeherrschenden - Handelsunternehmen gelingt, mit einem Lieferanten günstige Bedingungen auszuhandeln. Die Ablehnung eines Geschäftsabschlusses bei Nichtannahme der gestellten Bedingungen bildet kein unübliches Verhalten...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS011683608.07.2008OGHRSAus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. Solche...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS010713517.12.1996OGHRSJeder Lieferant muß zwar damit rechnen, daß er sich mit einem Händler nicht über Preise und sonstige Konditionen einigen kann und daher zu keinem Vertragsabschluß gelangt. Hat aber der Lieferant keinen oder nahezu keinen Verhandlungsspielraum gegenüber dem Nachfrager und erzwingt dieser auf Grund...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS010713317.12.1996OGHRSEs ist noch nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Nachfrager erreicht, daß ihm der Lieferant unternehmerische Aufgaben und Risiken abnimmt, sind doch die Funktionen zwischen Anbietern und Nachfragern nicht zwingend festgelegt, so daß sie sich je nach der Wettbewerbslage verändern können.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS010713417.12.1996OGHRSVerlangt ein Händler von seinen Lieferanten, mit denen er schon Jahresverträge geschlossen hat, nachträglich unter Hinweis auf eine bestimmte, ursprünglich nicht vorgesehene Werbeaktion Zahlungen, für die keine konkrete Gegenleistung vorgesehen ist, so sind diese verlangten Leistungen nicht...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS007779317.12.1996OGHRSDie bloße Tatsache einer besonderen "Nachfragemacht" des Händlers reicht zum "Anzapfen" ebensowenig aus wie eine "Nötigung" des Lieferanten in dem Sinn, daß bei Ablehnung der geforderten Leistung ein Geschäftsschluß oder eine sonstige Leistung des Händlers unterbleibt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS007778817.12.1996OGHRSFür das "Anzapfen" kennzeichnend ist immer das Fordern einer Nebenleistung oder Sonderleistung ohne eigene Gegenleistung.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS007099017.12.1996OGHRSDas "Anzapfen" ist der typische Fall eines Mißbrauches von Marktmacht eines Händlers gegenüber seinen Lieferanten; es kann daher nur im Zusammenhang mit § 1 NahversG gesehen werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS007779017.12.1996OGHRSDas "Anzapfen" eines Lieferanten durch einen Händler begründet unter dem Gesichtspunkt der "Nötigung", also der Ausübung psychischen Drucks, immer dann einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der angesprochene Unternehmer nach den Umständen den Eindruck gewinnen kann, daß er bei einer Ablehnung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS007779717.12.1996OGHRSEs ist Sache des "Anzapfenden" zu behaupten und glaubhaft zu machen, daß das beanstandete Ersuchschreiben nur an solche Lieferanten (Hersteller) übermittelt worden sei, bei denen wegen ihrer überragenden Marktstellung ein Gefühl der Pression gar nicht entstehen konnte, sodaß nicht vom Regelfall der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS007779617.12.1996OGHRSOb die geforderte Leistung im Rahmen eines - zum Wesen des Wettbewerbes gehörenden - freien Aushandelns der Preise und Kondition zwischen den Geschäftspartnern, sachlich gerechtfertigt gewesen wäre, ist nicht zu prüfen, wenn die beklagte Partei nicht von ihren Lieferanten eine generelle Änderung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS007779817.12.1996OGHRSUnter dem Schlagwort "Anzapfen" bezeichnet man Verhaltensweisen von (nachfragestarken) Händlern, die zur Förderung ihres Absatzwettbewerbes von Lieferanten eine Sonderleistung verlangen, ohne ihrerseits dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
13RS007099317.12.1996OGHRSEin großer Hersteller, dessen Waren der Letztverbraucher ohne weiteres in einem vollständigen Warenangebot erwartet, kann unberechtigte Forderungen des Handels eher ablehnen als ein kleiner Hersteller, der dem Verkehr nicht durch eine umfangreiche Werbung bekanntgeworden ist. Damit wird jedoch nur...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
14RS007778430.05.1990OGHRSKein Verstoß gegen die guten Sitten durch Behauptung eines Inkassobüros, der Schuldner könne mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Inkassanten zahlen; inwieweit dieser Hinweis Schuldner einschüchtern und eher zu einer Zahlung veranlassen könnte als eine Mahnung ohne diesen Hinweis, ist nicht zu...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
15RS010358114.12.1979AUSL BGHRSEs verstößt gegen gute Wettbewerbssitten, wenn ein Abschleppunternehmer am Unfallort Unfallbeteiligte von sich aus mit dem Ziel anspricht, sie zum Abschluß eines Abschleppvertrages zu bewegen. Veröff: VersR 1980,452
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 15 von 15. Trefferseite: