1 | | RS0107132 | 09.06.2010 | OGH | RS | Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn es einem - auch besonders starken oder marktbeherrschenden - Handelsunternehmen gelingt, mit einem Lieferanten günstige Bedingungen auszuhandeln. Die Ablehnung eines Geschäftsabschlusses bei Nichtannahme der gestellten Bedingungen bildet kein unübliches Verhalten...
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2 | | RS0116836 | 08.07.2008 | OGH | RS | Aus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. Solche...
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3 | | RS0107135 | 17.12.1996 | OGH | RS | Jeder Lieferant muß zwar damit rechnen, daß er sich mit einem Händler nicht über Preise und sonstige Konditionen einigen kann und daher zu keinem Vertragsabschluß gelangt. Hat aber der Lieferant keinen oder nahezu keinen Verhandlungsspielraum gegenüber dem Nachfrager und erzwingt dieser auf Grund...
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4 | | RS0107133 | 17.12.1996 | OGH | RS | Es ist noch nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Nachfrager erreicht, daß ihm der Lieferant unternehmerische Aufgaben und Risiken abnimmt, sind doch die Funktionen zwischen Anbietern und Nachfragern nicht zwingend festgelegt, so daß sie sich je nach der Wettbewerbslage verändern können.
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5 | | RS0107134 | 17.12.1996 | OGH | RS | Verlangt ein Händler von seinen Lieferanten, mit denen er schon Jahresverträge geschlossen hat, nachträglich unter Hinweis auf eine bestimmte, ursprünglich nicht vorgesehene Werbeaktion Zahlungen, für die keine konkrete Gegenleistung vorgesehen ist, so sind diese verlangten Leistungen nicht...
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6 | | RS0077793 | 17.12.1996 | OGH | RS | Die bloße Tatsache einer besonderen "Nachfragemacht" des Händlers reicht zum "Anzapfen" ebensowenig aus wie eine "Nötigung" des Lieferanten in dem Sinn, daß bei Ablehnung der geforderten Leistung ein Geschäftsschluß oder eine sonstige Leistung des Händlers unterbleibt.
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7 | | RS0077788 | 17.12.1996 | OGH | RS | Für das "Anzapfen" kennzeichnend ist immer das Fordern einer Nebenleistung oder Sonderleistung ohne eigene Gegenleistung.
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8 | | RS0070990 | 17.12.1996 | OGH | RS | Das "Anzapfen" ist der typische Fall eines Mißbrauches von Marktmacht eines Händlers gegenüber seinen Lieferanten; es kann daher nur im Zusammenhang mit § 1 NahversG gesehen werden.
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9 | | RS0077790 | 17.12.1996 | OGH | RS | Das "Anzapfen" eines Lieferanten durch einen Händler begründet unter dem Gesichtspunkt der "Nötigung", also der Ausübung psychischen Drucks, immer dann einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der angesprochene Unternehmer nach den Umständen den Eindruck gewinnen kann, daß er bei einer Ablehnung...
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10 | | RS0077797 | 17.12.1996 | OGH | RS | Es ist Sache des "Anzapfenden" zu behaupten und glaubhaft zu machen, daß das beanstandete Ersuchschreiben nur an solche Lieferanten (Hersteller) übermittelt worden sei, bei denen wegen ihrer überragenden Marktstellung ein Gefühl der Pression gar nicht entstehen konnte, sodaß nicht vom Regelfall der...
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11 | | RS0077796 | 17.12.1996 | OGH | RS | Ob die geforderte Leistung im Rahmen eines - zum Wesen des Wettbewerbes gehörenden - freien Aushandelns der Preise und Kondition zwischen den Geschäftspartnern, sachlich gerechtfertigt gewesen wäre, ist nicht zu prüfen, wenn die beklagte Partei nicht von ihren Lieferanten eine generelle Änderung...
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12 | | RS0077798 | 17.12.1996 | OGH | RS | Unter dem Schlagwort "Anzapfen" bezeichnet man Verhaltensweisen von (nachfragestarken) Händlern, die zur Förderung ihres Absatzwettbewerbes von Lieferanten eine Sonderleistung verlangen, ohne ihrerseits dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
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13 | | RS0070993 | 17.12.1996 | OGH | RS | Ein großer Hersteller, dessen Waren der Letztverbraucher ohne weiteres in einem vollständigen Warenangebot erwartet, kann unberechtigte Forderungen des Handels eher ablehnen als ein kleiner Hersteller, der dem Verkehr nicht durch eine umfangreiche Werbung bekanntgeworden ist. Damit wird jedoch nur...
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14 | | RS0077784 | 30.05.1990 | OGH | RS | Kein Verstoß gegen die guten Sitten durch Behauptung eines Inkassobüros, der Schuldner könne mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Inkassanten zahlen; inwieweit dieser Hinweis Schuldner einschüchtern und eher zu einer Zahlung veranlassen könnte als eine Mahnung ohne diesen Hinweis, ist nicht zu...
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15 | | RS0103581 | 14.12.1979 | AUSL BGH | RS | Es verstößt gegen gute Wettbewerbssitten, wenn ein Abschleppunternehmer am Unfallort Unfallbeteiligte von sich aus mit dem Ziel anspricht, sie zum Abschluß eines Abschleppvertrages zu bewegen. Veröff: VersR 1980,452
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