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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010868215.01.2004OGHRSTelefaxwerbung ist sittenwidrig und verstößt gegen § 39 Abs 2 FSprO und gegen § 354 ABGB, wenn der Anschlußinhaber die Werbesendung weder gewünscht hat, noch der Werbende nach den Umständen ein solches Einverständnis voraussetzen konnte. Sie blockiert das Gerät für andere Sendungen, veranlaßt den...
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