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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS013095224.10.2017OGHRSDas Werbeverbot in § 3 der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 kann in vertretbarer Weise dahin ausgelegt werden, dass es dem Arzt nicht untersagt ist, auf Frage eines Patienten einen bestimmten Anbieter der von ihm verordneten Produkte zu empfehlen. Anders wäre nur dann zu entscheiden, ...
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