1 | | RS0123243 | 20.12.2022 | OGH | RS | Die Eignung eines Rechtsbruchs zur spürbaren Beeinflussung des Wettbewerbs kann sich - ausgehend vom Regelungszweck der verletzten Norm und von den typischen Auswirkungen des Rechtsbruchs - schon aus dem (Wiederholungsgefahr indizierenden) Normverstoß als solchem ergeben. Ob es darüber hinaus -...
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2 | | RS0123661 | 22.03.2018 | OGH | RS | Die Spürbarkeit des Verstoßes im Sinn einer nicht bloß unerheblichen Beeinflussung des Wettbewerbs ist als Anspruchsvoraussetzung vom Kläger zu behaupten und (im Sicherungsverfahren) zu bescheinigen.
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3 | | RS0123660 | 09.08.2011 | OGH | RS | Dass Konkurrenten denselben Gesetzesverstoß begehen, kann eine derartige „spürbare" Beeinflussung des Wettbewerbs durch den Rechtsbruch nicht von vornherein ausschließen.
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4 | | RS0124959 | 14.07.2009 | OGH | RS | Verstößt ein Marktbeherrscher gegen das Diskriminierungsverbot des § 5 Abs 1 Z 3 KartG, so greift er nicht nur in den Wettbewerb auf dem vor- oder nachgelagerten Markt ein, sondern verändert auch die vom Gesetz für den Sonderfall eines „beherrschten" Marktes als angemessen angesehene Ausgangslage...
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