1 | | RS0130685 | 20.04.2016 | OGH | RS | Die Störung des Rechtsbesitzes Dritter, die keine amtswegige Ahndung nach sich zieht und keine schützenswerten Belange der Allgemeinheit betrifft, kann grundsätzlich nicht als unlautere Geschäftspraktik geltend gemacht werden.
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2 | | RS0124374 | 11.05.2012 | OGH | RS | Berührt eine Handlung, Unterlassung oder sonstige Verhaltensweise oder Erklärung eines Unternehmers - mag sie an sich auch gegen berufliche Sorgfaltspflichten verstoßen - abstrakt und nach objektiven Kriterien beurteilt das wirtschaftliche Verbraucherverhalten nicht und ist sie daher nicht geeignet, ...
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3 | | RS0123261 | 05.07.2011 | OGH | RS | Im verbraucherschützenden Bereich des Lauterkeitsrechts ist eine Geschäftspraktik unlauter, (a) wenn sie dem Gebot der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht, (b) dieser Verstoß geeignet ist, die Fähigkeit des Durchschnittsverbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, zu beeinträchtigen...
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4 | | RS0124067 | 13.07.2010 | OGH | RS | Nach § 1 UWG idF der UWG-Novelle 2007 ist die pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern im Regelfall als unlautere Geschäftspraktik im Sinn der Generalklausel des § 1 UWG zu werten.
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5 | | RS0125708 | 23.02.2010 | OGH | RS | Die Verwendung unzulässiger AGB kann eine „sonstige unlautere Handlung“ iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG darstellen und dem Konkurrenten einen Unterlassungsanspruch gewähren.
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6 | | RS0124382 | 18.11.2008 | OGH | RS | Das Abdrucken eines retuschierten Fotos im Rahmen eines redaktionellen Beitrags hängt zwar nicht unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts zusammen, sodass keine Geschäftspraktik im Sinn von § 1 Abs 4 Z 2 UWG vorliegt. Wohl aber kann dieses Verhalten den...
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7 | | RS0123374 | 11.03.2008 | OGH | RS | Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt.
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