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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS000902711.04.2025OGHRSSelbsthilfe ist nur dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden.
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2RS007785319.12.2023OGHRSEin Gewerbetreibender kann sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers mit dem Unterlassungsanspruch selbst dann wenden, wenn seine eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist.
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3RS007786719.12.2023OGHRSEin Mitwerber ist, auch wenn er selbst einen gleichartigen Verstoß gegen § 28 UWG begangen hat, zur Klage im Sinne der §§ 14, 34 UWG berechtigt.
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4RS007780629.01.2019OGHRSBeim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt.
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5RS007769929.01.2019OGHRSDie private Veröffentlichung einer in einem Wettbewerbsprozess erflossenen Entscheidung ist sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn durch Art, Zeit, Unvollständigkeit der Veröffentlichung, fehlende Angaben über die Rechtskraft etc eine Irreführung des Publikums erfolgt oder wenn die Veröffentlichung...
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6RS007787319.04.2018OGHRSBei Abwehrmaßnahmen gegenüber einer unzulässigen Wettbewerbshandlung des Gegners hat eine mildere Beurteilung Platz zu greifen als bei Angriffshandlungen (mit zahlreicher Judikatur).
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7RS007783809.02.2010OGHRSAllfällige unlautere Wettbewerbshandlungen des einen geben einem anderen über das Recht der angemessenen Information der Kundschaft hinaus nicht die Befugnis, selbst unlautere Mittel im Wettbewerb anzuwenden.
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8RS007954626.08.2008OGHRSDie private Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs erflossenen Entscheidung kann ihrerseits gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
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9RS000905420.03.2007OGHRSAuch im Wettbewerbsrecht ist nur solche Selbsthilfe erlaubt, die das Maß der notwendigen Verteidigung nicht überschreitet. Selbsthilfe ist insbesondere dann unzulässig, wenn sie die Herabsetzung des Mitbewerbers oder die Reklame für eigene Waren bezweckt.
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10RS004279424.01.1984OGHRSDie Frage der Vorwerfbarkeit eines allfälligen Rechtsirrtums nach einer ausdrücklichen Abmahnung ist eine solche im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.
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11RS007781024.01.1984OGHRSDer Wettbewerber ist auf Grund des Abmahnungsschreibens gehalten, seine Handlungsweise zu überprüfen und sich über die bestehende Rechtslage zu informieren; er muß sich aber der in der Abmahnung vertretenen Rechtsauffassung jedenfalls so lange nicht anschließen, als seine eigene, davon abweichende...
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12RS007789129.01.1980OGHRSKritik an Mitbewerbern oder deren Geschäftsmethoden wird dann zu einem Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG, wenn sie sich nicht mit einer wahrheitsgemäßen Information des Publikums begnügt, sondern mit nicht konkretisierten Pauschalverdächtigungen ganzer Berufsgruppen operiert und damit eine Werbung für...
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13RS007788606.12.1977OGHRSDa an der Unterbindung unlauterer Wettbewerbshandlungen auch ein allgemeines Interesse besteht, können eigene Wettbewerbsverstöße der klagenden Partei grundsätzlich nicht dazu führen, daß der Beklagte seine Wettbewerbsverstöße mit jenen der klagenden Partei "aufrechnen" kann oder daß die beiderseiti...
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14RS007788114.06.1977OGHRSNützt ein Mitbewerber gegenüber einem anderen die Ähnlichkeit der beiderseitigen Bezeichnung zu seinem Vorteil aus und wurden Verwechslungen zumindest in Kauf genommen, verstößt ein Abwehrschreiben, worin das andere Unternehmen seinen langjährigen Abnehmerkreis auf angemessene Weise über die wahre...
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15RS007787611.01.1977OGHRSBezweckt die Selbsthilfe die Herabsetzung eines Mitbewerbers oder die Reklame für die eigene Ware, ist sie unzulässig.
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16RS007780507.09.1976OGHRSPrivate Veröffentlichung im Erscheinungsbild einer auf einer gerichtlichen Ermächtigung beruhenden Urteilsveröffentlichung einer einstweiligen Verfügung des OLG als "Kurzfassung" ist täuschungsgeeignet über die noch nicht eingetretene Rechtskraft.
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17RS007789707.09.1976OGHRSDie Veröffentlichung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils durch die siegreiche Partei auf eigene Kosten setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Dieses ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Veröffentlichung zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs unbedingt notwendig ist.
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18RS007780323.04.1974OGHRSEine Überrumpelung des Interessenten und damit wettbewerbswidrige Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit und Entschlußfreiheit liegt vor, wenn er nur schriftliche Unterlagen anfordert, aber durch den Vertreterbesuch einer Werbung ausgesetzt wird, mit der er bei der Anforderung dieser...
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19RS007791323.04.1974OGHRSWer in einem Inserat generell eine bestimmte Werbemethode (hier: Werbung von Fernlehrinstituten mit Vertretern /sogenannte "Studienberatern"/) herabsetzt, wird schon dann exkulpiert, wenn er beweist, daß die vom Kläger tatsächlich betriebene Werbung mit solchen Vertretern unseriös ist.
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20RS007780712.09.1972OGHRSKritische Äußerungen eines Kunden über seine Produkte geben einem Gewerbetreibenden keinesfalls das Recht, seinerseits einen Konkurrenten durch herabsetzende Tatsachenbehauptungen anzugreifen. Hier fehlt es an der wesentlichen Voraussetzung einer zulässigen Abwehrhandlung, nämlich an einem wettbewer...
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21RS007780821.06.1963OGHRSZulässige Aufklärung des Publikums durch eine Vereinigung des Fachhandels.
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22RS000906504.06.1963OGHRSZur Frage der erlaubten Selbsthilfe nach § 19 ABGB.
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23RS007780409.12.1958OGHRSDurch eine unlautere Handlung gegenüber einem Konkurrenten verliert niemand das Recht, sich gegen eine gleich unlautere Handlung eines anderen Konkurrenten zur Wehr zu setzen.
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24RS007790520.01.1954OGHRSDie Anbringung einer Tafel "Stammschuhhaus xy, Eingang nur hier" ist bei im Wettbewerb stehenden Geschäftsleuten gleichlautenden Namens (Mutter und Sohn) eine angemessene Abwehr gegen eine aufdringliche Reklame des Wettbewerbers, die nicht nur das Interesse auf das eigene Geschäft lenken, sondern...
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25RS007790928.05.1953OGHRSKeine Sittenwidrigkeit, wenn ein Zauberer den Trick eines anderen Zauberers enthüllt, welcher durch Vortäuschen übernatürlicher Fähigkeiten und strafrechtswidriges Verhalten selbst wettbewerbswidrig gehandelt hat, mag er auch hiefür ein Honorar erhalten haben (Radiotrick Fritz Strobel-Allan, München, ...
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