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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007752222.11.2022OGHRSZum geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechts gehört jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit. Gewinnabsicht ist nicht erforderlich; es genügt eine selbständige, zu wirtschaftlichen Zwecken ausgeübte Tätigkeit.
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2RS013329122.09.2020OGHRSWird die freie Entscheidung des Kunden nicht unsachlich (vor allem ohne unsachliche Lockmittel oder irreführende Geschäftspraktiken) beeinflusst, sondern dieser nur dabei unterstützt, einen selbst gefassten Entschluss umzusetzen, so kann die Kündigungshilfe für den Kunden eine willkommene Servicelei...
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3RS007751212.08.2020OGHRSAuch der Bund, die Länder, die Gemeinden oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften können "im geschäftlichen Verkehr" handeln: Wenn und soweit sie privatwirtschaftlich tätig werden, unterliegen sie den Vorschriften des Wettbewerbsrechtes, stehen den privaten Mitbewerbern gleich und haben...
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4RS007748512.08.2020OGHRSZum geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechtes genügt jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, soweit sie über eine rein private oder amtliche Tätigkeit hinausgeht. Gewinnabsicht ist nicht unbedingt erforderlich. Es genügt eine selbstständige zu wirtschaftlichen Zwecken vorgenommene...
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5RS007743028.05.2019OGHRSEine privatwirtschaftlich tätig werdende öffentlich-rechtliche Körperschaft darf nicht jene Machtmittel, die ihr die öffentlich-rechtliche Stellung gibt, zur Förderung ihres privaten Wettbewerbes ausnützen.
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6RS007758622.03.2018OGHRSDie Frage der gewerberechtlichen Befugnis ist für die Beurteilung der Teilnahme am geschäftlichen Verkehr und für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses ohne Bedeutung. Diese Teilnahme am Verkehr ist allein faktisch zu beurteilen.
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7RS007760411.08.2015OGHRSBeim Handeln im geschäftlichen Verkehr muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die welchem Zwecke sie immer dient, über eine rein private oder eine amtliche Betätigung hinausgeht. Es fällt demnach auch die künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeit darunter, auch wenn sie nicht zu Erwerbszwecken...
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8RS013027211.08.2015OGHRSEine reine Beschaffungstätigkeit von Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, mag sie auch einen großen Umfang haben, begründet keine Teilnahme am Erwerbsleben.
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9RS010700317.02.2015OGHRSZahnambulatorien sind Krankenanstalten im Sinn des Krankenanstaltengesetzes (§ 2 Abs 1 Z 7 KAG). Sie sind berechtigt, Zahnbehandlungen und Zahnersatz als Sachleistungen der Krankenkasse zu denselben Bedingungen wie niedergelassene Zahnbehandler zu erbringen und üben damit ärztliche Tätigkeiten aus. ...
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10RS007759610.07.2012OGHRSZum Bereich des geschäftlichen Verkehrs zählt jede Tätigkeit, die irgendwie der Förderung eines beliebigen Geschäftszwecks dient, der auch ein fremder sein kann. Das trifft auf den Gebrauch der Berufsbezeichnung Zahnarzt im Vertrag über die Gründung einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand das...
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11RS011928618.08.2004OGHRSDie Mitgliederwerbung von Gewerkschaften ist nicht Teil des geschäftlichen Verkehrs.
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12RS011628413.03.2002OGHRSHandeln im geschäftlichen Verkehr des Unternehmens liegt bei jeder unternehmensbezogenen Handlung eines Bediensteten oder Beauftragten vor.
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13RS007758931.01.2000OGHRSDer Begriff des "Unternehmens" im Sinne des UWG erfaßt nicht nur die der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen und Betriebe, sondern darüber hinaus im weitesten Sinne des Wortes jede selbständig betriebene und auf Erwerb gerichtete oder sonst wirtschaftliche Zwecke verfolgte Tätigkeit...
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14RS011187227.04.1999OGHRSProvider, der den von ihr in Behinderungs- und Gewinnerzielungsabsicht erworbenen strittigen Domain Namen einem Dritten (wohl gegen Entgelt) als Internet-Adresse zur Verfügung gestellt hat, ihn also tatsächlich (wenn auch nur mittelbar) nutzt, handelt im geschäftlichen Verkehr.
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15RS010700401.10.1996OGHRS§ 81 ASVG zählt Aufklärung, Information und sonstige Öffentlichkeitsarbeit zu den im Rahmen der Zuständigkeit eines Sozialversicherungsträgers "zulässigen" Zwecken. Dieser Bestimmung kann jedoch nicht entnommen werden, daß alle Veröffentlichungen des Sozialversicherungsträgers (ohne Rücksicht auf...
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16RS010456130.04.1996OGHRSDie Herausgabe eines Werbeprospektes fällt unter § 4 Abs 2 lit d Tir TourismusG. Die Tourismusverbände erfüllen damit die ihnen im Gesetz übertragene Aufgabe des touristischen Marketings. Das dabei eingesetzte Mittel der Herausgabe eines Werbeprospektes ist schon seinem Wesen nach keine hoheitliche...
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17RS010455716.04.1996OGHRSDie reine Mitgliederwerbung eines Idealvereins bedeutet grundsätzlich kein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs. - Cliniclowns
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18RS010455916.04.1996OGHRSEine Spendenwillige oder Verbraucher irreführende Werbung karitativer oder gemeinnütziger Unternehmen verstößt, wenn sie im Wettbewerb geschieht, gegen §§ 1, 2 oder 7 UWG. - Cliniclowns
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19RS010455816.04.1996OGHRSDie öffentliche Spendenwerbung karitativer oder gemeinnütziger Organisationen ist regelmäßig als Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes anzusehen. Die Organisationen, die zur Realisierung ihrer karitativen oder gemeinnützigen Satzungszwecke auf die Spenden angewiesen sind, ...
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20RS007751028.06.1994OGHRSGegen die guten Sitten verstößt nicht erst der Verkauf, sondern bereits die in Verkaufsabsicht vorgenommene Erzeugung, weil auch sie bereits "im geschäftlichen Verkehr" erfolgt.
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21RS001614628.06.1994OGHRSIst bescheinigt, daß der Beklagte Textilien der beanstandeten Art ( gefälschte "Boss"-Bekleidung ) nach Österreich importiert und in seinen Geschäftsräumen eingelagert hat, muß bei objektiver Betrachtung die Gefahr, daß er sie alsbald auch zum Verkauf anbieten, verkaufen oder sonstwie vertreiben...
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22RS005408112.03.1991OGHRSDer Betreiber einer Dampfkesselanlage oder andere Personen haben einen Dampfkesselprüfungskommissär nicht etwa mit der Prüfung zu betrauen, also mit ihm Werkverträge abzuschließen oder ihn sonst zu beauftragen; seine hoheitliche Prüfkompetenzen und Beurkundungskompetenzen werden vielmehr schon durch...
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23RS007758012.03.1991OGHRSFür die Beurteilung der Frage, ob der Förderer fremden Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 1 UWG gehandelt hat, sind die Verhältnisse desjenigen maßgebend, dessen Wettbewerb gefördert wird. Zum Bereich des geschäftlichen Verkehrs zählt jede Tätigkeit, die irgendwie der Förderung...
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24RS007748226.06.1990OGHRSEine Teilnahme am Erwerbsleben kommt nicht nur in den zum eigentlichen Geschäftsgegenstand gehörenden Handlungen, sondern auch in jenen Tätigkeiten zum Ausdruck, die nur eine unterstützende Funktion haben, sofern sie nur überhaupt der geschäftlichen Sphäre zuzuordnen sind. Ein Unternehmer wird daher...
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25RS007759413.09.1988OGHRSIm geschäftlichen Verkehr handelt auch der Markenlizenzgeber.
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26RS007758316.06.1987OGHRSAuch ein Beauftragter ist für die von ihm auf Veranlassung eines anderen vorgenommenen Wettbewerbshandlungen verantwortlich. - "Whisky Saunders aus Österreich".
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27RS007757505.12.1978OGHRSOb ein bestimmter Verwaltungsakt der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen ist, läßt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen. Geht man dabei davon aus, daß bei der Privatwirtschaftsverwaltung einer Gebietskörperschaft der Erwerbswille und das...
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28RS007754805.12.1978OGHRSKeine privatwirtschaftliche Tätigkeit und damit kein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" bzw keine Teilnahme am Erwerbsleben, wenn das Landesbauamt in Bauangelegenheiten der Gemeinden durch Verfassung von Vorentwürfen und Entwürfen, die Überprüfung von Entwürfen und Kostenvoranschlägen, die...
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29RS007757805.12.1978OGHRSBei der Lösung der Frage, ob eine bestimmte Verwaltungstätigkeit dem einen oder dem anderen Bereich zuzurechnen ist, kommt der sichtbar in Erscheinung tretenden Zielsetzung der jeweiligen Verwaltungsmaßnahme ausschlaggebende Bedeutung zu. (hier: Mitwirkung des Landesbauamtes in bestimmten Bauangeleg...
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30RS007759219.04.1977OGHRSAuch wer kein Geschäft betreibt, aber in den geschäftlichen Wettbewerb fremder Unternehmen zugunsten des einen und zum Nachteil eines anderen eingreift, kann nach dem UWG belangt werden; auch er handelt zu Zwecken des Wettbewerbes im geschäftlichen Verkehr, mögen diese Zwecke auch nicht seine...
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31RS005917003.02.1976OGHRSEine landwirtschaftliche Genossenschaft handelt im "geschäftlichen Verkehr" im Sinne des § 1 Abs 1 ZugG, wenn sie als Kunden auch Nichtmitglieder anspricht.
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32RS007750719.11.1968OGHRSDer Begriff des geschäftlichen Verkehrs macht nicht Halt bei auf Gewinn abzielenden Erwerbsunternehmungen.
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33RS007754307.11.1956OGHRSDie politische Tätigkeit, dh die Betätigung der politischen Parteien ist eine Betätigung im Geschäftsverkehr.
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34RS007758128.05.1953OGHRSPersonen, die Taschenspielerkunststücke erwerbsmäßig vorführen (Magier), stehen im Geschäftsverkehr.
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