1 | | RS0041770 | 20.11.2023 | OGH | RS | Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl 1962,511 unter ablehnender Kritik ...
| |
2 | | RS0046320 | 01.03.2021 | OGH | RS | § 28 JN ist richtig dahin zu verstehen, dass ohne jeden Inlandsbezug vor einem österreichischen Gericht nicht geklagt werden kann: Besteht eine ausreichende inländische Nahebeziehung, fehlt es aber an einem inländischen Gerichtsstand, hat § 28 JN Abhilfe zu schaffen; ist hingegen ein inländischer ...
| |
3 | | RS0046276 | 02.09.1999 | OGH | RS | Wenn zwar ein inländischer Gerichtsstand vorliegt, es aber an einer hinreichenden Nahebeziehung zum Inland fehlt, ist trotzdem die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen (SZ 55/95).
| |