| 1 | | RS0021332 | 20.02.2026 | OGH | RS | Der Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Dienstnehmers, also durch seine Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Dienstgebers gekennzeichnet, welche sich in organisatorischer Gebundenheit, insbesondere an Arbeitszeit, Arbeitsort und...
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| 2 | | RS0021518 | 20.02.2026 | OGH | RS | Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich vom (echten) Dienstvertrag im Sinne der §§ 1151 ff ABGB besonders durch die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also durch das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.
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| 3 | | RS0018115 | 19.02.2026 | OGH | RS | Gibt nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen, dass sie sich an die Bestimmung einer unzulässigen Betriebsvereinbarung halten wolle, dann besteht kein Grund, an ihrer schlüssigen Unterwerfung unter die dort getroffenen...
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| 4 | | RS0021375 | 25.11.2020 | OGH | RS | Wenn die für den Arbeitsvertrag typische individuelle Weisung des Arbeitgebers dort, wo die Arbeitsleistung innerhalb eines organisierten Betriebes erbracht wird, weitgehend durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung mit ihren vielfältigen Überordnungsbeziehungen und...
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| 5 | | RS0014509 | 26.09.2018 | OGH | RS | Die rechtliche Qualifikation eines Vertrages hängt nicht vom Willen der vertragschließenden Parteien und von der von ihnen allenfalls gewählten Bezeichnung ab, sondern in erster Linie vom Inhalt ihrer - ausdrücklich oder schlüssig getroffenen - Vereinbarungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie...
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| 6 | | RS0014448 | 26.07.2012 | OGH | RS | Ob eine Betriebsvereinbarung zulässig ist, ist eine vom Gericht zu lösende Rechtsfrage. Auch eine unzulässige Betriebsvereinbarung kann die Grundlage für einzelvertragliche Ergänzungen abgeben.
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| 7 | | RS0021354 | 29.01.1998 | OGH | RS | Für den Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB wesentlich ist eine weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers, welcher in bezug auf Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten dem Weisungsrecht des Dienstnehmers unterworfen ist oder, wenn dieses Verhalten schon im...
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| 8 | | RS0039009 | 23.04.1985 | OGH | RS | Dem Begehren auf Feststellung eines Angestelltenverhältnisses kann im Sinne des § 406 ZPO nur stattgegeben werden, wenn dieses im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung zweiter Instanz noch besteht.
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