| 1 | | RS0030848 | 26.06.2024 | OGH | RS | Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften für die Steuerverbindlichkeit des Arbeitnehmers gemeinsam als Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber mit der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einzubehaltenden Lohnsteuer, gleichgültig ob er diese aus eigenem und unmittelbar kraft...
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| 2 | | RS0026205 | 26.06.2024 | OGH | RS | Beweispflichtig dafür, dass der Rechtsausübende kein anderes Interesse hatte als zu schaden, ist der Schikane behauptende Kläger.
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| 3 | | RS0026271 | 18.09.2025 | OGH | RS | Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse abgesprochen werden muss als eben das Interesse, dem anderen Schaden zuzufügen. Besteht ein begründetes Interesse des Rechtsausüben...
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| 4 | | RS0033826 | 26.06.2024 | OGH | RS | Der gute Glaube (die Redlichkeit) beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) wird nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern...
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| 5 | | RS0021868 | 26.08.2024 | OGH | RS | Ansprüche aus "zweckverfehlenden" Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB (Ablehnung von Apathy, DRdA 1986,319 ff).
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| 6 | | RS0010271 | 26.06.2024 | OGH | RS | Die von den Österreichischen Bundesbahnen an ihre Angestellten auf Grund irrtümlicher Berechnung des Ruhegenusses ausbezahlten Beträge können in dem Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden.
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| 7 | | RS0110900 | 18.09.2025 | OGH | RS | Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).
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| 8 | | RS0128483 | 22.10.2024 | OGH | RS | Zur Frage, ob das Verhalten eines Berechtigten als gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) verstoßend und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.
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| 9 | | RS0113455 | 17.12.2025 | OGH | RS | Mangels einer Leitfunktion in Steuersachen gemäß § 528 Abs 1 ZPO (hier in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 16 MRG) ist der Oberste Gerichtshof nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen.
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| 10 | | RS0008979 | 17.12.2025 | OGH | RS | Die teleologische Reduktion verschafft der ratio legis nicht gegen einen zu engen, sondern gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht im Fehlen einer nach der ratio notwendigen Ausnahme. Vorausgesetzt ist stets der Nachweis, dass eine umschreibbare...
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| 11 | | RS0121439 | 26.06.2024 | OGH | RS | Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Ablösezahlung ist auch die diesbezügliche vom Arbeitgeber seinerzeit einbehaltene und abgeführte Steuer trotz des Umstandes, dass der damals angenommene Rechtsgrund nicht (mehr) besteht, dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner zuzurechnen, sodass...
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| 12 | | 9ObA50/23b | 26.06.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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