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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
8ObS6/21x
29.11.2021
OGH
TE
2
RS0076462
29.06.2022
OGH
RS
Das IESG stellt auf den Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechtes ab. Wurden durch den Arbeitnehmer überwiegend Arbeitgeberfunktionen ausgeübt, ist eine Arbeitnehmereigenschaft nicht gegeben.
3
RS0021444
29.11.2021
OGH
RS
Die Pensionszusage ist keine einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese Zusage bezieht sich auf einen Teil des Entgeltes für die vom Arbeitnehmer bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen.
4
RS0076409
25.04.2024
OGH
RS
Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise...
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