| 1 | | 8ObS1/21m | 25.06.2021 | OGH | TE | |    |
| 2 | | RS0076571 | 25.06.2021 | OGH | RS | "Sonstige Ansprüche gegen den Arbeitgeber" sind vertraglich zugesicherte echte Aufwandsentschädigungen oder Auslagenersätze, die dem Arbeitnehmer aus der Erbringung der ihm obliegenden Arbeitsleistung erwachsen, somit solche Ansprüche, die zwar ihre Wurzel im Arbeitsverhältnis haben, jedoch nicht...
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| 3 | | RS0103949 | 25.06.2021 | OGH | RS | § 86 ASGG ist für Sozialrechtssachen gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG nicht anwendbar, eine Änderung der Klage hinsichtlich des Ausmaßes der Versicherungsleistung ist unzulässig.
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| 4 | | RS0076555 | 25.04.2024 | OGH | RS | Der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Hier: Die Zuerkennung einer Prämie für vom Dienstnehmer durchgeführte...
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| 5 | | RS0127035 | 25.04.2024 | OGH | RS | Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch muss einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden. „Laufendes Entgelt“ setzt ein Synallagma zu den vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen voraus. Auch die Sicherungsfähigkeit von...
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| 6 | | RS0133715 | 30.08.2022 | OGH | RS | Eine Bleibeprämie, die von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig sowie auf etwa ein Jahr bezogen war und durch die Dienstgeberkündigung fällig wurde, fällt wie eine Sonderzahlung unter den Begriff des Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis im Sinn des § 1 Abs 2 Z 1 IESG.
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| 7 | | RS0076409 | 25.04.2024 | OGH | RS | Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise...
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