Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 18 von 18. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformation (aufsteigend sortiert)Hauptdokument
1RS000887709.07.2024OGHRSDa die Auslegung ein dialektischer Prozess ist und außerdem eine generelle erschöpfende Rangordnung der einzelnen Auslegungskriterien nicht aufgestellt werden kann, dürfen die verschiedenen Auslegungsmethoden nicht mechanisch hintereinander angewendet werden, es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS005845518.03.2025OGHRSDas Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränk...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS011765418.03.2025OGHRSDem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum insofern zu, als er in seinen rechts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen frei ist. Gerade im Sozialversicherungsbereich sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch in...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS000910009.07.2024OGHRSDer Richter muss bei der Anwendung des Gesetzes zunächst einmal in kritischer Weise den echten und richtigen Gesetzestext ermitteln. Ergibt sich dabei, dass der Gesetz gewordene Wortlaut insoferne fehlerhaft ist, als er nicht dem Willen des Gesetzesgebers entspricht, dann liegt ein Redaktionsversehe...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS000876509.07.2024OGHRSDer unbedingte Vorrang der gramatikalischen und der systematisch-logischen Auslegung vor der subjektiv historischen gilt nur, wo allein diese Auslegungskriterien in Frage stehen, wo also die "objektiv-teleologischen" Kriterien keine oder widersprüchliche Ergebnisse liefern. Zur Heranziehung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS011981609.07.2024OGHRSDie Bestätigung der Zurückweisung eines Zwischenantrags auf Feststellung ist analog § 528 Abs 2 Z 2 ZPO wie die Bestätigung der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen anfechtbar. Demzufolge ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zulässig, wenn der Wert des zweitinstanzlichen Entscheidun...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS013488509.07.2024OGHRSDie Sozialgerichte haben § 89 Abs 4 ASGG idF der ZVN 2022 auch in Verfahren, in denen die Klage vor dem 1. Mai 2022 eingebracht wurde und das Urteil nach diesem Zeitpunkt liegt, anzuwenden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS011845709.07.2024OGHRSDie Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung ist der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS005388209.07.2024OGHRSEine Regelung ist nicht schon dann gleichheitswidrig, wenn ihr Ergebnis nicht in allen Fällen als befriedigend angesehen wird. Dem Normsetzer muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung zu treffen (idS VfSlg 10455 mit weiteren Hinweisen).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS005339309.07.2024OGHRSEine zeitliche Differenzierung durch eine Stichtagsregelung verstößt nicht grundsätzlich gegen das Gleichheitsgebot. § 17 Abs 2 IESG stellt auf die Fälligkeit nach Gesetz oder Kollektivvertrag ab.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS000879309.07.2024OGHRSGesetze sind im Zweifel verfassungskonform auszulegen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS008431509.07.2024OGHRSIn Rechtsstreitigkeiten über die Pflicht zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung hat das Klagebegehren auf Feststellung zu lauten.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
13RS000876309.07.2024OGHRSIst ein Redaktionsversehen offenkundig, wird es, so es vom Gesetzgeber nicht beseitigt wird, durch Gesetzesauslegung beseitigt werden können.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
14RS008586714.01.2025OGHRSJede Klage setzt einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers voraus (mit Ausnahme der Säumnisfälle), der "darüber", dh über den der betreffenden Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellungsbegehren nach § 65 Abs 2 ASGG.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
1510ObS82/23s09.07.2024OGHTESozialrecht, Zivilverfahrensrecht
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
16RS010989209.07.2024OGHRSÜber einen Rückforderungsanspruch hat eine feststellende Entscheidung und kein Leistungsurteil zu ergehen (SSV-NF 7/20).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
17RS000873311.02.2025OGHRSVerfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirklichten.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
18RS008570609.07.2024OGHRSWährend die Möglichkeit der Ratengewährung (§ 76 Abs 3 Z 2 GSVG) durch § 89 Abs 4 ASGG ausdrücklich auch den Sozialgerichten eingeräumt (und damit ältere gegenteilige Judikatur überholt) ist, hat es der Gesetzgeber des ASGG unterlassen, den Gerichten die Kompetenz für eine gänzliche oder teilweise...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 18 von 18. Trefferseite: