| 1 | | 10ObS142/23i | 04.06.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
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| 2 | | RS0098756 | 22.10.2025 | OGH | RS | Ein Analogieschluss setzt eine Gesetzeslücke voraus, das heißt also, dass der Rechtsfall nach dem Gesetz nicht beurteilt werden kann, jedoch von Rechts wegen einer Beurteilung bedarf. Es muss also eine "planwidrige Unvollständigkeit", dass heißt eine nicht gewollte Lücke, vorliegen.
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| 3 | | RS0008903 | 30.09.2025 | OGH | RS | Ausnahmebestimmungen sind im allgemeinen nicht ausdehnend auszulegen (hier: § 15 Abs 9 WWG und § 839 ABGB).
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| 4 | | RS0008870 | 30.09.2025 | OGH | RS | Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist.
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| 5 | | RS0008866 | 07.10.2025 | OGH | RS | Eine Rechtslücke ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Das Gesetz ist in einem solchen Fall, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsbedürftig, ohne dass seine Ergänzung einer...
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| 6 | | RS0008757 | 30.09.2025 | OGH | RS | Liegt eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes nicht vor, sind die Voraussetzungen für eine Gesetzeslücke nicht gegeben.
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| 7 | | RS0086755 | 04.06.2024 | OGH | RS | Da es sich bei § 89 ASVG um eine Bestimmung handelt, die das Ruhen eines erworbenen Leistungsanspruches anordnet, verbietet sich eine ausdehnende Auslegung, so dass unter den Begriff Freiheitsstrafe im Sinne des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nur eine Strafhaft fällt, nicht jedoch eine Untersuchungshaft, auch...
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| 8 | | RS0083756 | 08.10.2024 | OGH | RS | Ziel der meisten Ruhensbestimmungen besteht darin, Leistungen dann nicht zu gewähren, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorübergehend weggefallen ist. Der Grund für diesen Wegfall des Sicherungsbedürfnisses kann im Bezug einer anderen funktionsgleichen Leistung oder in der Lösung von der österreichischen...
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| 9 | | RS0103694 | 27.02.2025 | OGH | RS | Das bloß rechtspolitisch Erwünschte ist keine ausreichende Grundlage für eine ergänzende Rechtsfindung durch Analogiebildung.
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| 10 | | RS0106773 | 08.10.2024 | OGH | RS | Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge...
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| 11 | | RS0107985 | 04.06.2024 | OGH | RS | Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sind die einzelnen Sozialversicherungssysteme (ASVG, GSVG, BSVG) wegen ihrer unterschiedlichen Gestaltungen des Beitrags- und Leistungsrechtes nicht miteinander vergleichbar, sodass zufolge der bestehenden prinzipiellen Unterschiedlichkeit...
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| 12 | | RS0108283 | 04.06.2024 | OGH | RS | Da für den Gesetzgeber keine Verpflichtung besteht, die Voraussetzungen für eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für alle Systeme gleichartig zu regeln, bestehen auch keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen.
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| 13 | | RS0031009 | 04.06.2024 | OGH | RS | Das Übergangsgeld im Sinne des § 306 ASVG dient als Ausgleich des Mangels eines Erwerbseinkommens; der dafür sachlich kongruente Deckungsfonds ist die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Schädiger aus dem Titel des Verdienstentganges.
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| 14 | | RS0008859 | 09.07.2024 | OGH | RS | Es bedeutet noch keine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke, wenn der Gesetzgeber eine Regelung nicht vorgenommen hat, die ein Autor als wünschenswert empfindet.
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| 15 | | RS0134884 | 04.06.2024 | OGH | RS | Der Zweck des § 143 Abs 1 Z 4 ASVG gebietet es nicht, die Regelung analog auf das nach den Bestimmungen eines anderen Versicherungssystems gewährte Übergangsgeld anzuwenden, weil es durch den Bezug von Krankengeld aus der einen und von Übergangsgeld aus der anderen Erwerbstätigkeit nicht zu der von...
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| 16 | | RS0106092 | 18.12.2025 | OGH | RS | Analogie setzt jedenfalls eine regelwidrige Gesetzeslücke voraus.
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