Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 100 von 141. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.Datum (aufsteigend sortiert)GerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007912520.04.1949OGHRSZur Frage der Verwechslungsgefahr nach § 9 UWG. ("Wähle Dein Bild").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS007915615.03.1950OGHRSZum Begriff der Verwechslungsfähigkeit von Wortmarken (Vor und Nachsilben). "Sanabo" - "Sanapha" - "Sanadon".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS007945010.11.1954OGHRSZum Tatbestand nach § 9 UWG ist nicht notwendig, daß durch die Verwendung des Namens der Firma oder der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens in einer Weise, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung, deren sich ein anderer befugter Weise bedient, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS007949623.11.1955OGHRSDie Verwendung eines Zeichens, das für einen andersartigen Betrieb verwendet wird, ist, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, in der Regel jedermann gestattet.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS007911921.03.1961OGHRSDer Schutzbereich eines Zeichens ("Klagszeichen") reicht gegenüber einem anderen Zeichen (dem angegriffenen Zeichen) nicht über den Abstand hinaus, den das Klagszeichen selbst von seinen Konkurrenzzeichen einhält.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS007909118.12.1962OGHRSZur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen Zeichen, die denselben schutzunfähigen Bestandteil enthalten ("Fragama X-Zug" - "little X").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS007912718.12.1962OGHRSWenn sich Marken an Gewerbetreibende (hier: Maler und Anstreicher) wenden, ist Verwechslungsgefahr nicht so leicht anzunehmen wie bei einem allgemeinen Käuferpublikum, weil es sich um einen aufmerksameren Kreis von Fachleuten handelt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS007933829.01.1963OGHRSDas Markenrecht an einer Wortbildmarke kann nicht in geschützte und ungeschützte Teile zerlegt werden; die Verwechslungsgefahr ist ausschließlich nach dem Gesamteindruck der Marke zu beurteilen. Dieser Gesamteindruck ist niemals bloß die Summe der einzelnen Bestandteile, vielmehr kommt jedem Teil...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
9RS007929930.04.1963OGHRSDer Tatbestand des § 9 UWG ist nicht schon dann gegeben, wenn die Marke eines und desselben Unternehmens mit einer früher von diesem selben Unternehmen gebrauchten Marke verwechselt werden kann ("Guerlain" - "MA-GE-PA", "MGP").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS007910309.05.1967OGHRSDie Bezeichnungen "ZEOZON" für ein Desinfektionsmittel und "LIOZON" für ein Geruchstilgungsmittel sind verwechselbar ähnlich.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS007876710.04.1973OGHRSHat sich eine Verwechslung der Firmen durch die Post ergeben, also einen Betrieb, der der Bezeichnung des Empfängers mehr Augenmerk schenkt, als der durchschnittlichen Käufer, so deutet dies auf das Bestehen der Verwechslungsgefahr hin (SZ 27/287).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS007876120.11.1973OGHRSIm Fall einer besonders starken Kennzeichnungskraft ("Hausfarbe") kann nur eine Farbgebung, die sich eindeutig von den geschützten Farbflächen und Farbanordnungen absetzt und dadurch dem Verbraucher einen anderen Farbeindruck vermittelt, die Verwechslungsgefahr ausschließen (Aral-Blau-Weiß).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
13RS006674201.10.1974OGHRSBeim Ähnlichkeitsvergleich bei Arzneimitteln oder anderen pharmazeutischen oder chemischen Produkten weiß das Publikum, daß gerade in dieser Branche Warenzeichen vielfach so gebildet werden, daß einer beschreibenden oder überhaupt im freien Verkehr befindlichen Warenbezeichnungen eine - häufig...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
14RS007916917.12.1974OGHRSFast immer werden nur einzelne charakteristische und daher auffallende Bestandteile einer Bezeichnung vom Beschauer behalten, sodaß unter Umständen sogar erhebliche Abweichungen in jenen Bestandteilen einer Bezeichnung, die nicht wiederkehren, im Hinblick auf die dominierenden gleichen Bestandteile...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
15RS007910102.12.1975OGHRSDem auf die Benützung eines verwechselbaren Firmenbestandteiles gestützten Unterlassungsanspruch steht nicht entgegen, daß der Firmenbestandteil auch von anderen Firmeninhabern verwendet wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
16RS006663202.12.1975OGHRSWird ein Wort, das gar keine oder nur geringe Kennzeichnungskraft besitzt, als Marke registriert, muß der dadurch erworbene Schutz einschränkend ausgelegt werden; es können daher nicht alle Zusammensetzungen mit diesem Wort untersagt werden ("Dudler" - "Burgenland-Dudler").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
17RS007876003.02.1976OGHRSVerwechslungsgefahr kann nicht nur durch das Bild, sondern auch durch den Klang oder den Sinn der verwendeten Zeichen begründet werden; insbesondere wenn sich der Gesamteindruck einer Firma durch den Wortklang bestimmt, wenn Phantasiebezeichnungen oder solche Bezeichnungen verwendet werden, denen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
18RS007922803.02.1976OGHRSKeine Verwechslungsfähigkeit im Sinne des § 9 UWG, wenn die ähnlich klingenden Wortbezeichnungen (registrierte Marken) für ganz verschiedene Waren verwendet werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
19RS007923219.10.1976OGHRSKeine Verwechslungsgefahr hinsichtlich einer schmalen Plastikflaschenform mit einer kurzen und gedrungenen Flaschenform.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
20RS007909513.09.1977OGHRSZahlen (ebenso wie Buchstaben) werden vom Geschäftsverkehr regelmäßig als Typenangaben, Mengenangaben, Sortenangaben, Qualitätsangaben oder Größenangaben aufgefaßt und sind daher nur ausnahmsweise - insbesondere im Falle ihrer Verkehrsgeltung - zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
21RS007930613.09.1977OGHRSBei vollständiger Übernahme eines fremden Zeichens in eine andere Bezeichnung wird die Verwechslungsgefahr regelmäßig auch dann nicht beseitigt, wenn der Übernehmer seinen Namen, seine Firma oder seinen Wohnort hinzusetzt. Farblose Zusätze dieser Art werden erfahrungsgemäß kaum beachtet und so...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
22RS007947127.09.1977OGHRSEine Verwechselbarkeit von Marken liegt noch nicht vor, wenn beim Anblick der einen Marke bloß die Erinnerung an die andere Marke auftaucht. Maßgeblich ist vielmehr, ob die beiden Marken in ein Erinnerungsbild verschmelzen (SZ 25/55).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
23RS007905520.12.1977OGHRSBei Waren, bei denen der Herkunft und der Erzeugungsstätte vom angesprochenen Publikum keine den Kaufentschluß beeinflussende Bedeutung hinsichtlich ihrer Güte und dergleichen beigelegt wird, trägt die Angabe darüber auch nicht wesentlich zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung bei, unter der diese...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
24RS007910807.03.1978OGHRSDie in der WaschmittelkennzeichenV vorgeschriebenen Angaben schließen insbesondere das Entstehen eines irrigen Eindruckes über den Bestand oder Nichtbestand besonderer Zusammenhänge zwischen den Unternehmungen, aus welchen die sich gegenüberstehenden Produkte stammen, keineswegs aus.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
25RS007944707.03.1978OGHRSAuch an sich nicht unterscheidungskräftige Bestandteile können durch ihren Zusammenhang den Gesamteindruck und die daraus sich ergebende Verwechslungsgefahr beeinflussen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
26RS007917707.03.1978OGHRSAuch eine Wortbildmarke darf nicht in einer zergliedernden Betrachtungsweise in einzelne Teile zerlegt sondern muß nach dem Gesamteindruck beurteilt werden und es muß das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Teile auf den Gesamteindruck beachtet werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
27RS007910713.03.1979OGHRSDer Schutzbereich einer Dienstleistungsmarke erstreckt sich auf gleichartige Dienstleistungen und auf gleichartige Waren (Musik-Casette "Spitzbuben").
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
28RS007932810.07.1979OGHRSEs scheidet auch die Annahme einer begrifflichen Verwechslungsgefahr aus, wenn zwei Bezeichnungen einander gegenüberstehen, von denen nur eine, hier "TIP", einen bestimmten Begriffsinhalt vermittelt - Rat, Hinweis, Wink, wogegen die andere, hier "T. I. P.", eine - für den Außenstehenden unverständli...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
29RS007917410.07.1979OGHRSBei Unternehmen der gleichen oder einen ähnlichen Branche werden ähnliche Bezeichnungen eher zur Irreführung des Publikums und damit zu Verwechslungen zweier Unternehmen führen, als wenn sich Unternehmen mit wirtschaftlich weit voneinander entfernten Arbeitsgebieten gegenüberstehen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
30RS007935110.07.1979OGHRSDie Verflechtung der verschiedenen Vertriebsformen, des Absatzgebietes und der Abnehmer, wie sie in der modernen Wirtschaft anzutreffen ist, schließt nicht aus, daß die angesprochenen Verkehrskreise, gleichgültig ob es sich hiebei um Kleinhändler und/oder Letztverbraucher handelt, zumindest einen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
31RS007875329.01.1980OGHRSDas Interesse der Beklagten an der Verwendung des Wortes "Figurella" reicht im Hinblick auf ihre Verbindung mit der ausländischen Muttergesellschaft gleichen Namens keineswegs dafür aus, der Klägerin als prioritätsälteren Benützerin (Fiorella) auch nur einen Rest von Verwechslungsgefahr zuzumuten. ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
32RS007905703.06.1980OGHRSEntscheidend für die Frage der Verwechslungsfähigkeit im Sinne des § 9 Abs 3 UWG ist es, ob die Waren im allgemeinen in Geschäften gleicher oder ähnlicher Art feilgehalten und daher im allgemeinen von gleichen Kreisen der Bevölkerung gekauft werden oder ob wenigstens die Waren nach Ursprung, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
33RS007909803.06.1980OGHRSEine für Möbel und bestimmte Einrichtungsgegenstände erworbene Marke ist nicht auf Fliesen anzuwenden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
34RS007911303.06.1980OGHRSDaß die Waren regelmäßig in demselben Geschäft geführt werden, ist für sich allein betrachtet, für die Gleichartigkeit nicht ausschlaggebend, da man den Maßstab etwa von Großkaufhäusern, aber auch von kleineren Geschäften, in denen die verschiedensten Waren zu erhalten sind, ausschalten muß. Wenn...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
35RS004362311.11.1980OGHRSDas Vorliegen oder Nichtvorliegen einer auf die Verwechslung im Sinne des § 9 UWG gerichteten Absicht ist eine Tatfrage.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
36RS000938313.01.1981OGHRSDer Wortverbindung "Korbstudio" kommt äußerst geringe Unterscheidungskraft zu, sodaß ein allfälliger Schutz nach § 9 Abs. 1 oder 3 UWG oder § 43 ABGB auf den Verkehr mit gleichen oder wenigstens gleichartigen Waren beschränkt bleiben muß. Daher kann auch bei Verwechlungsgefahr die - der Wahrheit...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
37RS007932213.01.1981OGHRS"Rustikal" - "Rustikana" für gleiche Warengattung verwechselbar ähnlich (hier Holzlasuren).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
38RS007949713.01.1981OGHRSEntscheidend ist, ob bei einem nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine Erinnerung an die verwechselbar ähnliche Unternehmensbezeichnung hervorgerufen wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
39RS006683315.09.1981OGHRSDem Bestandteil "Land" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln kommt nur geringe Kennzeichnungskraft zu und ist nicht geeignet, bestimmte Waren eines Unternehmens von gleichartigen Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
40RS007944214.12.1982OGHRSOb ein hoher Bekanntheitsgrad einer Bezeichnung die Verwechslungsgefahr fördert oder verringert, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. - "Bayer-Diskont"
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
41RS007949208.05.1984OGHRSErscheint der Firmenname (dessen prägender Bestandteil) auf einem branchenfremden Gegenstand nach Art eines Reklameaufdrucks für die Originalware, liegt eine Verwechslungsgefahr nahe. Hier: "T-Shirts" Schlagwort: John Players.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
42RS007930208.05.1984OGHRSVerwechslungsgefahr liegt vor, wenn auf T-Shirts für die betreffenden Textilien und nicht für Zigaretten geworben wird, wenn die beteiligten Verkehrskreise annehmen, daß der Erzeuger der Zigaretten die Zustimmung zu dieser Werbung erteilt hat und daß zwischen den beiden Unternehmen Zusammenhänge im...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
43RS004067413.11.1984OGHRSDa es für die Beurteilung der Frage, ob eine geschäftliche Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Bezeichnungen hervorzurufen (§ 9 UWG), ebenso auf die durchschnittlichen Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise ankommt wie bei der Beurteilung der Frage, ob eine Angabe im Sinne...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
44RS004366013.11.1984OGHRSDie Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr wird die Aufnahme von Beweisen über die darüber bestehende Verkehrsauffassung seltener erfordern als die Beurteilung der Frage der Irreführungseignung, weil Lehre und Rechtsprechung zu § 9 UWG (§ 14 MSchG) zahlreiche Beurteilungsgrundsätze entwickeln...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
45RS007903414.01.1986OGHRSEine Verwechslungsgefahr wird dann grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn sich Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen gegenüberstehen, die beide Waren der gleichen Art (hier Lebensmittel und Genußmittel) wenn auch an verschiedene Abnehmerkreise verkaufen. (Kleinhändler und Letztverbraucher).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
46RS006646604.02.1986OGHRSBei der Verwendung des Wortes "Herz" oder bei der kombinierten Verwendung dieses Wortbildbegriffes in Bereichen, in denen der Begriff eine reine Phantasiebezeichnung ist (zB: Herz-Salami), ist aber ausreichende Unterscheidungskraft gegeben. - "Tiere mit Herz"
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
47RS006673404.02.1986OGHRSFür die Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Marken, von deren Grad ihr Schutz gegen Verwechslungsgefahr abhängt, ist nicht nur auf den Bildteil oder Wortteil einer Wortbildmarke, sondern auf den Gesamtinhalt der zu beurteilenden Marken abzustellen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
48RS007932504.02.1986OGHRSBei dem Zeichen "Tiere mit Herz" handelt es sich um eine - durchaus unterscheidungskräftige - Phantasiebezeichnung, der geringe beschreibende Elemente nur insofern anhaften, als das Schlagwort Qualitätsvorstellungen der damit gekennzeichneten Erzeugnisse nahelegt. - "Tiere mit Herz".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
49RS007961605.05.1987OGHRSDurch das Anfügen eines Buchstabens oder die Veränderung bloß eines Buchstabens erfolgt vielfach keine so weitgehende Veränderung des akustischen Gesamteindruckes, daß eine Verwechslungsgefahr verläßlich ausgeschlossen werden könnte. Ob dies der Fall ist, muß daher im Einzelfall wieder unter...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
50RS007949805.05.1987OGHRSHOGAST und HOGAT sind verwechslungsfähig.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
51RS007944410.05.1988OGHRSAbgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenbezeichnungen werden im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben, so daß gerade diesen Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zukommt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
52RS007904128.06.1988OGHRSDaß die Kunden der beiden Unternehmen branchenkundig sind, schließt eine Verwechslungsgefahr nicht aus (SZ 31/70).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
53RS007959028.06.1988OGHRSBei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall beteiligten Verkehrskreise abzustellen; wenn also im Einzelfall nur Fachleute mit dem Zeichen, um dessen Verwechslungseignung es geht, in Berührung kommen, kann die Gefahr...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
54RS007928713.12.1988OGHRSDer Verkehr - auf dessen Auffassung es bei der Prüfung der Verwechslung ankommt - kann durchaus annehmen, daß ein und dasselbe Unternehmen sowohl Rohstoffe als auch daraus hergestellte Waren vertreibt; umso eher kann er auf eine solche Arbeitsteilung zweier Unternehmungen, zwischen denen besondere...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
55RS007900510.01.1989OGHRSBei der Prüfung, ob Verwechslungsgefahr im engeren oder im weiteren Sinn vorliegt, ist außer der Kennzeichnungskraft des Zeichens des Klägers auch erheblich, welche Arbeitsgebiete für die Unternehmen typisch sind; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
56RS007934010.01.1989OGHRSDie Befriedigung gleicher oder ähnlicher menschlicher Bedürfnisse kann zwar ein Indiz für die Branchennähe der betreffenden Waren und Dienstleistungen sein; entscheidend ist aber für die Verwechslungsgefahr im engeren Sinn, ob diese Waren auch tatsächlich üblicherweise von denselben Unternehmen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
57RS007948610.01.1989OGHRSNur bei einem entsprechend hohen Bekanntheitsgrad des Firmenschlagwortes zieht das Publikum den Schluß, daß der Inhaber dieses Zeichens eine Lizenz zur Verwendung des Zeichens für branchenfremde Waren oder Leistungen erteilt hat, und darin einen für die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn noch...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
58RS007904004.04.1989OGHRSUmfragen, die zum Nachweis der Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens durchgeführt werden, brauchen den Bekanntheitsgrad nicht zu umfassen; es genügt vielmehr, wenn nach dem Kennzeichnungsgrad und - sofern dies noch zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat, auch nach dem Zuordnungsgrad...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
59RS007901604.04.1989OGHRSDer OGH vermag sich der in der Entscheidung des OPM vom 29.06.1970, Om 2/69 (ÖBl 1972,119) vertretenen Auffassung nicht anzuschließen, wonach beim Nachweis der Verkehrsgeltung die Frage, um welche Waren es sich handelt, erst dann zu stellen ist, wenn die Frage, ob das betreffende Zeichen auf die...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
60RS006646123.05.1989OGHRSBeim Ähnlichkeitsvergleich nach § 9 Abs 3 UWG ist die Marke des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form dem konkurrierenden Zeichen des Beklagten gegenüberzustellen; bei der Prüfung einer Verletzung von...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
61RS007851111.07.1989OGHRSEine Kennzeichnung auf den - in erster Linie die Produktdeklaration (Baumwolle) und die Pflegeanleitung enthaltenden - Einnähetiketten kann an der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Nachahmungen nichts ändern; derartige Pflegeanleitungen fallen beim flüchtigen Betrachten der Produkte kaum auf.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
62RS007929323.10.1990OGHRSDem Kauf von Kraftfahrzeugen geht regelmäßig ein kritischer Vergleich der in Frage kommenden Fabrikate und Typen voran, so daß wegen der dabei aufgewendeten Aufmerksamkeit auch kleinere Unterschiede der Kennzeichen der Hersteller auffallen und die Gefahr von Verwechslungen beseitigen können. -...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
63RS007902615.01.1991OGHRSVerwechslungsgefahr von Wortbildmarken mit nicht unterscheidungskräftigen Bestandteilen (Gumpoldskirchner Rathaus).
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
64RS007935428.04.1992OGHRSWäre beim Begriff der Branchennähe auch auf alle Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte abzustellen, die ein Handelsunternehmen oder Erzeugungsunternehmen zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes abschließt, dann bestünde praktisch zwischen den meisten Geschäftszweigen Branchennähe. Geschäfte...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
65RS007940328.04.1992OGHRSDie Beurteilung einer durchgreifenden Verschiedenheit der vertriebenen Waren ist auf den tatsächlichen und nicht auf den möglichen Betriebsgegenstand abzustellen. Wenn auch die mögliche Entwicklung eines "lebenden Unternehmens" in Rechnung gestellt werden muß, so ist doch nicht jede nur denkbare...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
66RS007961116.06.1992OGHRSUnmittelbare Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne) ist dann anzunehmen, wenn zwei Zeichen nach dem Gesamteindruck, den sie auf Grund ihrer Klangwirkung oder Bildwirkung oder ihres Sinngehaltes im Geschäftsverkehr machen, trotz vorhandener Abweichungen beim flüchtigen Hörer oder Betrachter den...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
67RS007931316.06.1992OGHRSDaß das eine Unternehmen Waren vertreibt und das andere Dienstleistungen anbietet, schließt Branchengleichheit oder Branchennähe nicht aus, weil zwischen Waren und Dienstleistungen eine so enge Verbindung bestehen kann, daß für die beteiligten Verkehrskreise der Schluß naheliegt, die Dienste würden...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
68RS007894110.11.1992OGHRSÜbereinstimmungen oder Ähnlichkeiten zweier Zeichen können die Verwechslungsgefahr nur dann begründen, wenn sie an sich geeignet sind, betriebliche Herkunftsvorstellungen auszulösen. Das gilt insbesondere auch für den gemeinsamen Sinngehalt mehrerer Zeichen. - "quattro" - "Quadra".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
69RS007901824.11.1992OGHRSWenngleich bekannte Wahrzeichen bestimmter Orte im allgemeinen nur geringe Unterscheidungskraft besitzen, weil sie nicht auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen, sondern als bildliche geographische Herkunftsangabe wirken, so daß sie nur schwachen Schutz genießen, kann doch die Ähnlichkeit in...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
70RS006669525.01.1994OGHRS"Oculus" ist in der medizinischen Fachsprache die anatomische Bezeichnung für das Auge, nicht aber die Fachbezeichnung für optische Geräte insbesondere für Ophtalmologen. "OCULUS" ist demnach keineswegs eine, geschweige denn die einzige, allgemein gebräuchliche Bezeichnung für derartige Geräte und...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
71RS006661008.03.1994OGHRS"Ritter" ist zwar ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches und ein häufig vorkommender Personenname, es steht jedoch mit Erzeugnissen des Dentalbereiches, zu deren Kennzeichnung es hier verwendet wird, in keinem Zusammenhang und ist daher ein unterscheidungskräftiges Phantasiewort im weiteren Sinne. ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
72RS006661808.03.1994OGHRSOb verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
73RS006662408.03.1994OGHRSFirmenbezeichnungen werden, ebenso wie Namen, üblicherweise als individuelle Bezeichnung verstanden und es wird dabei gar nicht über den Wortsinn nachgedacht. Selbst wenn aber "Knight" gedanklich übersetzt wird, so wird daraus im Regelfall noch nicht auf Zusammenhänge zwischen den beiden Unternehmen...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
74RS006673108.03.1994OGHRSDie Ähnlichkeit einer Bildmarke mit einer Wortmarke ist zu bejahen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. - Tiere mit Herz
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
75RS006662008.03.1994OGHRS"Motiv" ist der gedankliche Inhalt, der Sinngehalt eines Bildzeichens oder eines Wortzeichens. Ob Übereinstimmung im Motiv Verwechslungsgefahr begründet, hängt davon ab, welchen Ausdruck das Motiv gefunden hat. Erkennt ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs den Wortbegriff im Bild und wird er...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
76RS007900808.03.1994OGHRSWer als Angehöriger der beteiligten Verkehrskreise die Darstellung des Ritters zu Pferd (zB) auf einem Dentalstuhl sieht, wird annehmen, daß zwischen dem Erzeuger dieses Stuhls und dem Erzeuger eines Stuhls, der mit der Wortmarke "Ritter" gekennzeichnet ist, (mindestens) Zusammenhänge, sei es...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
77RS007904612.04.1994OGHRSHat die Klägerin daher für den Grünton eines Relais Verkehrsgeltung von siebenundfünfzig Prozent erreicht, für Grün-Schwarz (= Beschriftung) einen solchen von siebenundsechzig Prozent, weil insoweit Farbe und Farbkombination als Hinweis auf die gemeinsame Herkunft aus einem Betrieb verstanden werden, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
78RS007880512.04.1994OGHRSJe unüblicher ein Farbton, desto geringer ist das Freihaltebedürfnis, desto größer ist auch die Kennzeichnungskraft. (grün für technisches Gerät)
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
79RS007929612.04.1994OGHRSDer Zuordnungsgrad - also die Angabe, wie weit auch das Unternehmen, mit dem das Zeichen in Zusammenhang gebracht wird, namentlich bekannt ist - ist keine notwendige Voraussetzung für die Verkehrsgeltung; nach ihm muß nur dann gefragt werden, wenn die Frage nach dem Kennzeichnungsgrad zu keinem...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
80RS006668208.11.1994OGHRSDie Herkunftsfunktion der registrierten Marke wird immer dann beeinträchtigt, wenn die Ware weder vom Markeninhaber noch von einem von ihm ermächtigten Dritten mit dem Zeichen versehen und in Verkehr gebracht wird; eine derartige Beeinträchtigung ist daher auch geeignet, den Geschäftsverkehr über...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
81RS007944525.04.1995OGHRSVerwechslungsgefahr ist auch dann zu bejahen, wenn die Benützer der konkurrierenden Zeichen in verschiedenen Bundesländern ihren Sitz haben, wenn und soweit sich ihr Kundenkreis überschneiden kann. Das ist bei Reisebüros jedenfalls anzunehmen, beschränkt sich ihre Tätigkeit doch zwangsläufig nicht...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
82RS007945713.06.1995OGHRSAuch beim Ähnlichkeitsvergleich von Wörtern, die in einem nicht oder nur wenig kennzeichnungskräftigen (also "schwachen") Bestandteil übereinstimmen, ist regelmäßig der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgebend; auch schutzunfähige oder schwache Bestandteile können im Einzelfall, wenn auch nicht...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
83RS007910607.11.1995OGHRSAkustische Verwechslungsfähigkeit genügt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
84RS007913107.11.1995OGHRSVerwechslungsgefahr ist auch dann gegeben, wenn den charakteristischen und auffallenden Bestandteilen Zusätze (zB Name, Wohnort, Gesellschaftsform, Betriebsgegenstand) beigefügt werden, die keine oder nur eine untergeordnete Kennzeichnungskraft haben.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
85RS006672207.11.1995OGHRS"Therma" ist ein schwaches Zeichen, weil es - ungeachtet der Herkunft aus einer toten Fremdsprache - häufig verwendet wird, aber keine bloß beschreibende Angabe.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
86RS010290721.11.1995OGHRSDie Markenrichtlinie 89/104 EWG enthält in der Frage der Verwechselbarkeit keine vom österreichischen Recht abweichende Regelung. Art 5 RL setzt gleichfalls Verwechslungsgefahr für den Unterlassungsanspruch des Markeninhabers voraus.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
87RS007908421.11.1995OGHRSKeine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Unternehmensbezeichnungen bzw Markenbezeichnungen "his" und "h.i.s."; da abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenzeichen im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben werden, kommt den drei Punkten bei Wahrnehmung des beanstande...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
88RS003768327.02.1996OGHRSSoweit ein ausländisches Unternehmen auf Grund seiner Firma mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen verwechselt werden könnte, kann vom ausländischen Unternehmen nur verlangt werden, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um die durch Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
89RS007875527.02.1996OGHRSEinem ausländischen Unternehmen kann nicht zugemutet werden, wegen der Gefahr der Verwechslung mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen seine Firma zu ändern. Es muß aber alles Erforderliche und Zumutbare tun, um die durch die Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
90RS007892014.05.1996OGHRSEntscheidend für die Beurteilung, ob die prioritätsjüngere, registrierte Firma, verwechselbar ist, ist der Gesamteindruck, nicht etwa eine zergliedernde Betrachtung der einzelnen Wortbestandteile, sowie die Tatsache, daß der Durchschnittskäufer die einander ähnlichen Bezeichnungen fast niemals...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
91RS007933225.06.1996OGHRSKünftige sachliche Ausweitungen des Unternehmens, das den Zeichenschutz beansprucht, sind für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich um künftige Ausweitungen handelt, für die schon konkrete Anhaltspunkte bestehen oder die deshalb naheliegen, weil bei...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
92RS007934429.10.1996OGHRSFür die Beurteilung der Branchengleichheit oder Branchennähe kommt es in erster Linie auf die tatsächlichen Tätigkeitsgebiete der die gleichen oder ähnlichen Zeichen führenden Unternehmen an, weil den angesprochenen Verkehrskreisen in aller Regel - sofern nicht einzelne Betroffene aus gegebenem...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
93RS006674029.10.1996OGHRSDer österreichische Gesetzgeber hat - anders als etwa der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland - den in den Art 4 Abs 4 und 5 Abs 2 EG-MarkenRL nur fakultativ vorgesehenen Sonderschutz bekannter Marken außerhalb des Ähnlichkeitsbereiches der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
94RS007946911.02.1997OGHRS§ 9 UWG hat den Zweck, die Möglichkeit zu unterbinden, daß jemand den guten Ruf eines anderen Unternehmens zur Herbeiführung von Verwechslungen benützt, um das eigene Unternehmen zu fördern oder durch Herbeiführung von Verwechslungen dem geschäftlichen Ansehen des anderen Unternehmens zu schaden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
95RS010878528.10.1997OGHRSEin Verstoß gegen § 9 UWG setzt Verwechslungsgefahr voraus. Daran fehlt es, wenn sich die beiden Erzeugnisse (Betonschalungselemente), wie im vorliegenden Fall, in Konstruktion und Aufmachung in zahlreichen Punkten unterscheiden. (Hier: Kompatibilität der Schalungselemente der Klägerin und...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
96RS011160004.02.1999OGHRSDie Marke muß Gewähr bieten, daß alle Waren oder Dienstleistungen, die mit ihr versehen sind, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht werden, das für seine Qualität verantwortlich gemacht werden kann.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
97RS004066325.11.1999OGHRSDie Heranziehung von Erfahrungssätzen zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung von Rechtssätzen bedarf keiner Zustimmung der Parteien. - "Blütenblattmarke".
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
98RS011477213.02.2001OGHRSAus dem intensiven Konditionenwettbewerb auf dem Telekommunikationssektor folgt, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher bei der Anmeldung eines Handys der Frage, um welchen Anbieter es sich handelt, regelmäßig besondere Aufmerksamkeit widmet. ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
99RS007940614.05.2001OGHRSFür den Zeichenschutz nach § 9 Abs 3 UWG ist immer nur der Gesamteindruck einer Warenausstattung maßgebend, nicht aber eine zergliedernde Betrachtung ihrer einzelnen Bestandteile. Der Durchschnittskäufer, welcher ja die einander ähnlichen Bezeichnungen so gut wie niemals gleichzeitig nebeneinander...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
100RS010952019.08.2003OGHRSVerwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG ist dann anzunehmen, wenn durch den Gebrauch der Bezeichnung die Annahme einer Herkunft der Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder aus solchen Unternehmen, die untereinander in besonderen Beziehungen wirtschaftlicher oder organisator...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 100 von 141. Trefferseite: