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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS009065621.11.1995OGHRSGehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.
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2RS010610030.03.2020OGHRSDie Österreichische Apothekerkammer ist im Hinblick auf ihren gesetzlichen Wirkungskreis (§ 2 Abs 1 ApothekerkammerG BGBl 1947/152 idgF) nach § 14 UWG zur Erhebung von Klagen nach § 1 UWG befugt. Daraus, dass die Österreichische Apothekerkammer Disziplinargewalt über ihre Mitglieder ausübt, folgt...
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3RS007938221.02.2017OGHRSWenn eine Interessenvereinigung - hier der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb - nicht auf Angehörige eines bestimmten Berufszweiges beschränkt ist und nach ihrer Satzung Handlungen gegen den unlauteren Wettbewerb bekämpfen soll, ist sie nach § 14 UWG zur Geltendmachung von Unterlassungsansprü...
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4RS007892104.12.1990OGHRSKeine Klagebefugnis einer Unternehmervereinigung bei Anschwärzung.
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5RS007184521.02.2017OGHRSEin Verband muß nicht nur satzungsgemäß der Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen dienen, sondern eine solche Tätigkeit auch wirklich ausüben. Ob dazu das Verfolgen von Wettbewerbsverstößen ausreicht oder ob im Sinne der deutschen Judikatur die satzungsmäßigen Interessen des Verbandes "auch...
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6RS007942510.12.1985OGHRSDie Zuerkennung des Klagerechts an Wirtschaftsverbände und Interessenverbände beruht auf der Erwägung, daß Wettbewerbsverstöße auch im öffentlichen Interesse bekämpft werden müssen und ihre Verfolgung nicht ausschließlich dem Verletzten überlassen werden kann, zumal dieser wegen des Prozeßrisikos...
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7RS007185427.06.1989OGHRSAktivlegitimation des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb.
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8RS007941417.12.1996OGHRSAktivlegitimation des Österreichischen Verbandes der Markenartikel-Industrie.
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9RS007941926.06.1984OGHRSDurch die Aufzählung auch des § 14 UWG unter jenen Bestimmungen, welche gemäß § 34 Abs 3 UWG auch im Falle eines Verstoßes gegen § 28 UWG entsprechend anzuwenden sind, ist klargestellt, daß eine Verbandsklage auch bei Verstößen nach § 28 UWG unter der weiteren Voraussetzung, daß die von der...
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10RS007187410.12.1985OGHRSFür die Fragen, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muß und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach § 14 UWG nach Verbänden nach § 12 Abs 1 RabG kein Unterschi...
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11RS007939630.03.2016OGHRSAktivlegitimation der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs zur Wahrnehmung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Tierärzte.
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12RS007937631.01.1995OGHRSHat ein Verband die Förderung von Unternehmerinteressen zwar behauptet, aber nicht bescheinigt; so kann er auch durch den Nachweis, daß er nur Unternehmern zu seinen Mitgliedern zählt, oder daß er nach der Zahl und Art seiner Mitglieder sowie durch seinen organisatorischen Aufbau eine dem § 14 UWG...
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13RS007937128.09.2006OGHRSKeine Klagslegitimation eines Verbandes, wenn ein Wettbewerbsverstoß außerhalb des satzungsgemäß festgelegten Aufgabenbereiches liegt.
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14RS007960927.02.2012OGHRSNach § 14 UWG haben die Mitbewerber und die Wirtschaftsverbände selbständige, voneinander unabhängige Ansprüche, so dass es durchaus zulässig ist, dass wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes mehrere Kläger auftreten. Die Meinung, dass ein Wirtschaftsverband bei Geltendmachung von Unterlassungs...
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15RS000536012.03.1963OGHRSDie Eigenschaft des "Österreichischen Apothekerverbandes, Interessenvertretung der selbständigen Apotheker" als einer Interessenvereinigung im Sinne des § 14 UWG muß durch die Vorlage der Verbandsstatuten oder durch sonstige geeignete Bescheinigungsmittel glaubhaft gemacht werden.
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16RS009065721.11.1995OGHRSBetrifft die Werbemaßnahme des Beklagten nicht nur einen Mitbewerber, sondern beeinflußt der Beklagte durch das mit Täuschungen bewirkte Herausstellen seiner Leistungsstärke den Wettbewerb der gesamten Branche, so kommt dem klagenden Schutzverband dieser Branche Aktivlegitimation zu.
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17RS012155602.08.2012OGHRSDie Führung von Wettbewerbsprozessen ist in der beispielsweisen Aufzählung des § 35 Abs 2 und 3 ZÄKG nicht enthalten. Sie mag durchaus eine weitere Aufgabe der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung sein, es bedarf aber der Übertragung mittels Beschlusses des Bundesausschusses der...
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18RS007941526.06.1984OGHRSWird in den Statuten nur auf § 14 UWG, nicht aber etwa auch auf § 34 Abs 3 UWG verwiesen, ist dies ohne Bedeutung, weil nur im § 14 UWG die zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche berufenen Vereinigungen umschrieben sind und der Hinweis auf diese Bestimmung in der Satzung daher nicht bedeutet, ...
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19RS002612220.03.2007OGHRSEine wirtschaftliche Verbindung für sich allein nimmt den beteiligten Mitbewerbern oder Verbänden noch nicht das Recht zur selbständigen Klageführung.
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20RS007189418.02.1992OGHRSDas Verhalten eines Gehilfen kann wegen der Förderung eigenen Wettbewerbs durch den Gehilfen auch in das zwischen diesem und seinen eigenen Mitbewerbern bestehende Wettbewerbsverhältnis eingreifen. Deshalb kann sich ein Wettbewerbsverband im Prozeß auch darauf berufen, daß durch die beanstandete...
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21RS007937730.03.2020OGHRSEs kommt nicht darauf an, ob im Einzelfall zwischen einem Mitglied der Interessentenvereinigung und einem Dritten ein Wettbewerbsverhältnis besteht; vielmehr genügt es, dass die von der Vereinigung nach ihrer Satzung vertretenen Interessen durch die beanstandete Handlung des Beklagten berührt werden. ...
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22RS007936821.02.2017OGHRSDie beanstandeten Wettbewerbshandlungen müssen in den satzungsgemäßen Zweck des Verbandes eingreifen, also die vom Verband zu vertretenden wirtschaftlichen Interessen berühren.
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23RS007941011.10.1988OGHRSAktivlegitimation des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb.
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24RS007186823.02.1988OGHRSAktivlegitimation einer Fachgruppe.
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25RS010709529.10.1996OGH, AUSL EGMRRSDie Wirkung eines Unterlassungsurteiles geht über die eines Disziplinarerkenntnisses hinaus; die Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer macht ihre Klagelegitimation keineswegs überflüssig. Aufgrund eines Unterlassungstitels kann bei jedem künftigen Verstoß Exekution geführt werden.
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26RS010709629.10.1996OGH, AUSL EGMRRSDaß eine Rechtsanwaltskammer mit der Klage gegen ein Mitglied dessen wirtschaftliche Interessen nicht fördert, schließt die Klagelegitimation nicht aus. Bei der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ist immer auf die Gesamtheit der von der Vereinigung vertretenen Interessen abzustellen. Diese...
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