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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS007786123.04.2014OGHRSSittenwidriger Wettbewerbsvorteil bei gewerbepolizeilich relevanten Verstoß gegen Raumordnung.
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2RS011577424.08.2017OGHRSVerfügen die Anbieter, welche um Kunden aus Österreich werben, um für sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Leistungen zu erbringen, über keine Betriebsstätten in Österreich, so brauchen sie keine österreichische Gewerbeberechtigung. Für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnu...
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3RS012071224.08.2017OGHRSDer Grundsatz, wonach die Wettbewerbswidrigkeit nicht losgelöst davon beurteilt werden kann, in welchem Ausmaß sie den Wettbewerb beeinflusst (Prinzip der „Spürbarkeit"), muss auch in Fällen gelten, in denen der Rechtsbruch in der Verletzung bau- oder gewerbebehördlicher Gesetze oder Auflagen...
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