Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 7 von 7. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS007904225.02.2025OGHRS§ 7 Abs 1 UWG gewährt dem durch die Behauptung oder Verbreitung herabsetzender Tatsachen Verletzten einen Schadenersatzanspruch, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Das Gesetz normiert hier eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast, also gegebenenfalls auch eine Haftung bei...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS000541818.11.2014OGHRS1.) Dem Gegner der gefährdeten Partei kann es grundsätzlich nicht verwehrt werden, den von der gefährdeten Partei behaupteten Anspruch durch geeignete Bescheinigungsmittel unglaubhaft zu machen (RSpr 1929/19 = JBl 1929,374 und 1 Ob 171/63), soweit dies mit den Mitteln des Bescheinigungsverfahrens...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS007972723.05.2006OGHRSBei einer herabsetzenden vergleichenden Werbung hat der Werbende die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen (zu bescheinigen), was bei geschäftsschädigenden Äußerungen über Mitbewerber schon aus § 7 Abs 1 UWG folgt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS007973831.05.2023OGHRSZur Frage der Beweislastverteilung (Bescheinigungslastverteilung) im Provisorialverfahren zur Sicherung eines auf diese Bestimmungen gestützten Anspruches.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS001163419.12.2023OGHRSGrundsätzlich trifft den Kläger die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeangabe. Auch bei der Inanspruchnahme einer Spitzenstellung handelt es sich nicht um eine allgemeine Umkehrung der Beweislast, sondern nur um besondere Fälle zu berücksichtigender Beweisschwierigkeiten, doch ist der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS007973628.01.2011OGHRSDer gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS012554419.11.2009OGHRSWer einem Mitbewerber vorwirft, mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen zu werben, muss auch dann den Beweis für die Wahrheit dieser herabsetzenden Behauptung (§ 7 Abs 1 UWG) erbringen, wenn sich sein Vorwurf auf in einer vorangegangenen Werbeankündigung des angeschwärzten Mitbewerbers enthaltene...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 7 von 7. Trefferseite: