1 | | RS0078158 | 25.11.1969 | OGH | RS | "Das neueste Insektenmittel" - keine marktschreierische Werbung.
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2 | | RS0078180 | 16.06.1992 | OGH | RS | "K. hat die billigsten Preise!" und "So billig wie hier haben Sie noch nie gekauft" - marktschreierische Anpreisung.
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3 | | RS0078738 | 27.03.1973 | OGH | RS | "Sehr geehrter Herr Minister Dr Staribacher! Wir begrüßen Ihre Initiative zur Senkung des Preisniveaus. Damit Sie sich enorme Zeit und Kosten sparen können, bedienen Sie sich bitte zur Ermittlung absoluter Tiefstpreise dieser Liste - denn Merkur hat die niedrigsten Preise!" ist keine reklamehafte...
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4 | | RS0078274 | 03.05.2017 | OGH | RS | Auch bei der Prüfung, ob eine marktschreierische Anpreisung vorliegt, gilt die Unklarheitenregel, wonach im Zweifel stets eine ernstgemeinte Tatsachenbehauptung anzunehmen und vom Werbenden zu vertreten ist. Für die Anwendung dieser Regel ist aber dann kein Raum mehr, wenn die Ankündigung von...
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5 | | RS0077953 | 05.06.2020 | OGH | RS | Bei Verwendung von Versen oder Reimen zu Werbezwecken sind gewisse Übertreibungen vielfach kaum zu vermeiden; Werbeankündigungen in Form von Versen, Reimen oder dergleichen sind daher im allgemeinen milder zu beurteilen als andere Aussagen und insbesondere nur selten im strengen Sinne des Wortes...
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6 | | RS0105517 | 25.06.1996 | OGH | RS | Da dem Publikum das Vorhandensein einer aktuellen Brillenmode, die dem Trend der Mode entsprechend rasch wechselt, durchaus geläufig ist, liegt die besondere Aktualität, die mit dem Wortteil "top" (in "topaktuell") in Anspruch genommen wird, nur dann vor, wenn das damit bezeichnete Brillenangebot...
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7 | | RS0077872 | 24.06.2014 | OGH | RS | Dass der Geschäftsverkehr eine bestimmte Werbebehauptung als nicht wörtlich aufzufassende Übertreibung ansieht, schließt nicht aus, dass die betreffende Ankündigung unter Umständen doch in einem bestimmten, eingeschränkten Umfang als sachbezogene Aussage ernst genommen wird; auch Ausdrücke und...
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8 | | RS0119852 | 15.03.2021 | OGH | RS | Dem Begriff „marktschreierisch" im Sinne des § 45 Abs 3 lit a RL-BA kommt eine andere Bedeutung zu als jener von der Judikatur zu § 2 UWG entwickelten Kategorie: „Marktschreierisch" ist in dieser Hinsicht im Sinne seiner sprachlichen Bedeutung als lautstark und sich aufdrängend werbend zu verstehen. ...
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9 | | RS0078162 | 12.09.1989 | OGH | RS | Der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens, das Dienstleistungen erbringt, die - wie etwa solche eines Friseursalons - stark wechselnden Moden und Geschmacksänderungen unterworfen sind, hängt in erster Linie vom Geschick und der Schnelligkeit des Dienstleistungsunternehmens ab, sich dem jeweiligen...
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10 | | RS0078067 | 04.07.1978 | OGH | RS | Der in die Werbung für alkoholfreie Getränke aufgenommene Hinweis, daß durch übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke nach allgemeiner Erfahrung gesundheitliche Schäden, insbesondere Leberschäden, hervorgerufen werden könne, ist nicht wettbewerbsfremd. Ist in dieser Werbung unter anderem auch Bier -...
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11 | | RS0078167 | 12.04.1988 | OGH | RS | Die Ankündigung "WIR SIND IMMER BILLIGER" - "WARUM WOANDERS MEHR BEZAHLEN?", die nur als die Behauptung einer im Vergleich zu dem Mitbewerbern besonders preisgünstigen Einkaufsgelegenheit aufzufassen ist, rechtfertigt nicht die Erwartung, daß jede einzelne Ware des beklagten Unternehmens einen...
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12 | | RS0078206 | 20.01.2004 | OGH | RS | Die Behauptung eines Gewerbetreibenden er sei "(in allem) besser als die anderen", enthält trotz ihrer allgemeinen Fassung sehr wohl einen "Tatsachenkern" im Sinne einer objektiven überprüfbaren Aussage über das Unternehmen des Werbenden und dessen Leistungen.
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13 | | RS0078164 | 09.12.1936 | OGH | RS | Die marktschreierische Ankündigung eines Erzeugers, sein Erzeugnis (Fußbodenpasta) habe Weltruf, verstößt nicht gegen § 2 UWG.
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14 | | RS0078193 | 12.04.1988 | OGH | RS | Die miteinander im Zusammenhang stehenden Werbeaussagen "WIR SIND IMMER BILLIGER" und "WARUM WOANDERS MEHR BEZAHLEN?"; können nicht wörtlich verstanden, sondern nur als Übertreibung angesehen werden, weil niemand annehmen wird, ein Kaufmann habe immer und zu jeder Zeit bei jedem einzelnen von...
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15 | | RS0078248 | 03.05.2017 | OGH | RS | Eine zulässige marktschreierische Reklame kann nur dann angenommen werden, wenn das Publikum sofort erkennt, dass sie nicht ernst gemeint ist. Das kann aber dann nicht gesagt werden, wenn sich ein Unternehmen durch die Art seiner Ankündigung deutlich als einziges seiner Art am Platz bezeichnet.
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16 | | RS0078175 | 19.05.1987 | OGH | RS | Im Zusammenhang mit bekräftigenden Worten wie "Das brauchen Sie uns nicht zu glauben, daß können wir beweisen", "Kein Schmäh", "Tatsache" oder "Das geben wir Ihnen schriftlich" und der Bezugnahme auf konkrete Leserzahlenerhebungen der Optima - Analyse enthält die Behauptung, eine bestimmte Zeitung...
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17 | | RS0078741 | 09.11.2010 | OGH | RS | Kann eine Werbebehauptung den Eindruck einer Spitzenstellung des Werbenden, zumindest aber die Vorstellung überdurchschnittlicher Qualität seiner Waren oder Leistungen erwecken, dann ist für die Annahme einer rein subjektiven, nur die persönliche Meinung des Werbenden zum Ausdruck bringenden...
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18 | | RS0089509 | 17.12.2024 | OGH | RS | Während marktschreierische Reklame im Wettbewerb zwischen Wirtschaftstreibenden nur dann wettbewerbswidrig ist, wenn ihr nachprüfbarer Tatsachenkern zur Irreführung geeignet ist, ist sie (zum Beispiel) Ärzten allein schon deshalb untersagt, weil diese Art der Werbung mit dem Standesansehen eines...
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19 | | RS0113887 | 15.06.2000 | OGH | RS | Wirbt der Beklagte im Superlativ damit, dass die von ihm beschäftigten Schilehrer die höchstmögliche Qualifikation aufwiesen, kann dies nicht nur im Sinne einer allgemeinen Umschreibung für eine hervorragende Ausbildung verstanden werden; diese Aussage weist vielmehr auf einen (tatsächlich bestehend...
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20 | | RS0078170 | 12.04.1988 | OGH | RS | Wird die Werbung mit einer im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders preisgünstigen Einkaufsgelegenheit beanstandet, hat der klagende Mitbewerber die Unrichtigkeit der Behauptung zu beweisen; eine Beweislastverschiebung, die bei Alleinstellungswerbung unter Umständen in Frage kommt, hat hier nicht...
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21 | | RS0078159 | 02.09.1958 | OGH | RS | X-Geräte sind bis zur Vollendung entwickelte Geräte - reklamehafte Übertreibung (Angelwurf - Meßgerät).
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22 | | RS0078007 | 13.10.1970 | OGH | RS | Zulässige Werbung für Ölöfen: "Österreich ohne Koks!"
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