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Dokument 101 bis 105 von 105. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
101RS007868420.10.1959OGHRSDie Irreführungsgefahr darf nicht isoliert von den Verhältnissen, unter denen die Werbung betrieben wird, beurteilt werden. Massenartikel kauft der Konsument regelmäßig ohne besondere Aufmerksamkeit und flüchtig, während wertvolle Gegenstände mit größerer Achtsamkeit besichtigt zu werden pflegen.
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102RS007837131.10.1956OGHRSEine mißbräuchliche Bezeichnung im Sinne des § 2 UWG liegt auch dann vor, wenn es sich um eine Gewöhnung des Publikums an eine unrichtige Bezeichnung handelt; daß irreführende Angaben allgemein gebraucht werden, ist ein Mißbrauch, der nicht zum Maßstab des Zulässigen genommen werden darf.
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103RS010362111.05.1954AUSL BGHRSAuch eine objektive richtige Angabe kann im Sinne des § 3 UWG unrichtig sein, wenn sie auf die angesprochenen Verkehrskreise die Wirkung einer unrichtigen Angabe ausübt. Dabei ist es nicht erforderlich, daß diese Wirkung für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer oder doch für den überwiegenden Teil...
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104RS010464504.01.1951AUSL OLG HamburgRSDer sogenannte Blickfang in der Werbung darf nicht unwahr sein. RS U OLG Hamburg (D) 1951/01/04 3 U 298/50 Veröff: NJW 1952,71
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105RS007866213.02.1931OGHRSFür die Frage des Eindruckes einer Reklamebehauptung auf das Publikum kommt auch schon ein nicht unerheblicher Teil des Interessentenkreises in Betracht. Trügerische Reklamebehauptung kann auch ein nur mehrdeutiger Ausdruck sein. Maßgebend ist der Gesamteindruck einer Reklame, auch räumlich...
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