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Dokument 101 bis 119 von 119. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
101RS000450705.03.1974OGHRSBestimmtes Unterlassungsgebot, die den Kläger konkurrenzierende Tätigkeit zu unterlassen, wenn der Begriff der Konkurrenzierung seine nähere Bestimmtheit durch die Art der Geschäftstätigkeit des Klägers erhält.
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102RS000497527.11.1973OGHRSEin Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen § 28 UWG kann durch EV nicht anders gesichert werden als durch das an den Gegner der gefährdeten Partei gerichtete Verbot einzelner Handlungen (§382 Z 5 EO). Mit der EV nach § 24 UWG können auch Maßnahmen getroffen werden, die sich teilweise mit dem zu...
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103RS007922230.10.1973OGHRSDie Aufnahme des Rechtsgrundes in den Spruch der einstweiligen Verfügung, die einen Unterlassungsanspruch sichert, ist an sich nicht notwendig.
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104RS006639305.06.1973OGHRSWird als "Williams - Brand" "reines Naturprodukt" ein mit Wasser trinkfertig gemachtes Birnen - Edelbranntweindestillat in Verkehr gebracht, so kann nur die Unterlassung der Bezeichnung "reines Naturprodukt" begehrt werden.
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105RS007917006.06.1972OGHRSWird nur das an den Tag gelegte rechtswidrige Verhalten verboten, bedarf es im Spruch keines Hinweises, unter welchen anderen Umständen dieses Verbot nicht gelten solle.
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106RS007191030.05.1972OGHRSEinschränkung des Unterlassungsgebotes auf das vom Klagevorbringen erfaßte Verhalten des Beklagten.
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107RS004563507.09.1971OGHRSÜber einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Welche Ziele der Kläger damit verfolgt, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges ebenso gleichgültig, wie die Frage, ob durch das beantragte Urteil die Wirksamkeit einer verwaltung...
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108RS007915207.09.1971OGHRSDas Gericht hat nicht darüber zu entscheiden, ob eine von ihm als gesetzwidrig erkannte Werbeaktion allenfalls in einer anderen Form zulässig wäre.
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109RS007915307.09.1971OGHRSAuch die einen Bestandteil einer gegen § 28 UWG verstoßenden Werbeaktion bildende Preisverteilung ist gesetzwidrig, wenn der Werbende daraus noch Vorteile seines wettbewerbswidrigen Verhaltens erlangen kann. Um das zu verhindern, kann auch die zur Werbeaktion gehörende Preisverteilung verboten...
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110RS003947415.12.1970OGHRSWird an Stelle der bisher geforderten Leistung eine andere Leistung begehrt, dann liegt eine qualitative Änderung des Begehrens und damit eine Klagsänderung vor (hier: zunächst Unterlassungsbegehren nach UWG und ZugG; dann Unterlassungsbegehren nach dem RabG).
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111RS007966810.11.1970OGHRSFassung eines Unterlassungsurteils nach § 12 UWG.
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112RS004112123.06.1970OGHRSÜberschreitung des Begehrens, dem Beklagten den Ausschank von Kaffee "in großen Tassen" ohne entsprechende Gewerberechtigung zu untersagen, durch das Verbot, Kaffee "in großen oder kleinen Tassen" auszuschenken.
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113RS003756809.09.1969OGHRSUnbestimmtheit des Begehrens, dem Beklagten eine Gegenüberstellung von "Statt - Preisen" mit "Nur - Preisen" zu verbieten, "falls die angegebenen "Statt - Preise" weit über den Marktpreis für Waren gleicher Größe und Leistung liegen und die "Nur - Preise" etwa in der Höhe des Marktpreises für Waren...
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114RS003757114.02.1967OGHRSDas Begehren, dem Beklagten werde die Ankündigung eines Preisnachlasses auf bestimmte Waren verboten, "wenn er tatsächlich den Preisnachlaß von weit überhöhten Preisen berechnet und der ermäßigte Preis noch immer über dem Normalpreis liegt", ist hinreichend bestimmt.
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115RS007916226.05.1964OGHRSVerbot des Verkaufs und der Erzeugung sittenwidrig nachgeahmter Erzeugnisse.
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116RS003765318.02.1964OGHRSUngenügende Konkretisierung des Begehrens, der Beklagte habe "alle Handlungen zu unterlassen, mit welchen Geschäftspartner der gefährdeten Partei zur Kündigung von Lieferverträgen mit dieser bewogen werden sollen".
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117RS003558212.02.1963OGHRSNotwendige Streitgenossenschaft mehrerer Beklagter, denen vom Kläger das gleiche wettbewerbswidrige Verhalten beim Betrieb des von ihnen gemeinsam geführten Unternehmens zur Last gelegt wird.
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118RS003757503.11.1960OGHRSDas Klagebegehren, dem Beklagten die Unterlassung der Ankündigung von "Repressalien" gegenüber bestimmten Personen aufzutragen, ist nicht genügend konkretisiert.
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119RS007918903.11.1959OGHRSAuch die Unterlassungsklage setzt - wie jede Klage - ein vom Kläger zu beweisendes Rechtsschutzinteresse voraus. Ein Unterlassungsanspruch ist daher nur begründet, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung besteht, wobei nach dem Grundsatz des § 406 ZPO auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen...
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