1 | | RS0023898 | 25.06.1958 | OGH | RS | Die Einstellung und Beschäftigung eines bei einer Konkurrenzfirma ohne Zutun des neuen Geschäftsherrn ausgetretenen Vertreters oder Angestellten verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG.
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2 | | RS0078455 | 16.12.1969 | OGH | RS | Verleitung zum Vertragsbruch setzt mehr voraus, als die bloße Zusage einer Anstellung in Kenntnis des aufrechten Bestandes eines Dienstverhältnisses des fremden Dienstnehmers; eine sittenwidrige Willensbeeinflussung kann in der bloßen Zusage des neuen Dienstgebers, den fremden Dienstnehmer anzustell...
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3 | | RS0078430 | 31.01.1995 | OGH | RS | Jeder Beschäftigte hat das Recht, seine wirtschaftliche Lage zu verbessern; es kann daher niemals sittenwidrig sein, wenn ein Unternehmer diesem Wunsch entgegenkommt, mag er den Arbeitnehmer oder freien Mitarbeiter dabei auch veranlassen, sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis zu kündigen.
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4 | | RS0078441 | 26.11.1996 | OGH | RS | Das Abwerben von Beschäftigten eines Mitbewerbers ist grundsätzlich erlaubt. Oftmals kann ein Unternehmer nur dann tüchtige Mitarbeiter und Arbeitnehmer haben, wenn er sie vom Mitbewerber zu sich herüberzieht; die damit verbundene Beeinträchtigung des Mitbewerbers folgt aus dem Wesen des Wettbewerbe...
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5 | | RS0078362 | 21.11.1995 | OGH | RS | Bei sittenwidriger Abwerbung von Arbeitskräften besteht der Störungszustand weiter, solange sich die Folgen dieser Handlung nach den Verhältnissen in der Branche und des gegebenen Falles noch in der Sphäre des früheren Dienstgebers auswirken und für diesen noch Folgen haben. Zur Beseitigung der...
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6 | | RS0078413 | 19.12.2005 | OGH | RS | Das Vorgehen muß eine wettbewerbliche Kampfmaßnahme sein, die erkennen läßt, daß der Abwerbende den Mitbewerber durch planmäßiges Ausspannen von (eingearbeiteten) Arbeitskräften schädigen will. Für ein gezieltes Vorgehen spricht es, daß ohne Rücksicht auf andere Möglichkeiten, die der Arbeitsmarkt...
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7 | | RS0078316 | 18.10.1994 | OGH | RS | Fremd ist ein Arbeitsergebnis in bezug auf seine weitere Verwendung durch den Nachahmenden auch dann, wenn es dieser aufgrund eines Auftragsverhältnisses oder sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat. Fußballmagazin...
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8 | | RS0116614 | 22.02.2006 | OGH | RS | Passiv klagslegitimiert im Sinne des § 1 UWG ist jeder "Störer", also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer. Dieser deliktische Anspruch ist von jenem unmittelbar aus der Konkurrenzklausel auf Unterlassung zu unterscheiden.
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9 | | RS0026812 | 06.12.1968 | OGH | RS | Ersatz abgeworbener Arbeitskräfte durch Neueinstellungen als Schadensminderung.
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10 | | RS0078475 | 11.08.2015 | OGH | RS | § 1 UWG gibt auch einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitgebern, die die Arbeitnehmer in sittenwidriger Weise abgeworben haben, jedoch nur in bestimmten Grenzen (Beseitigungsanspruch).
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11 | | RS0016617 | 17.06.1987 | OGH | RS | Eine Verpflichtung, fremde Dienstnehmer nicht für eigene Zwecke abzuengagieren und zu beschäftigen, verstößt immer dann gegen die guten Sitten, wenn und insoweit der Dienstgeber mit einer solchen Vereinbarung die Grenzen einer objektiv angemessenen Wahrung seiner berechtigten Interesse überschritten...
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12 | | RS0078421 | 22.11.2016 | OGH | RS | Verwerfliche Ziele werden mit der Abwerbung verfolgt, wenn Dienstnehmer oder sonstige Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig "ausgespannt" werden. Der unbestimmte Begriff der "Planmäßigkeit" ist jedoch als solcher wertfrei und kann daher für sich allein Unlauterkeit nicht begründen. Die die...
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13 | | RS0031669 | 27.07.2017 | OGH | RS | Besondere Umstände, die den Bruch der Konkurrenzklausel nicht mehr als reine Vertragsverletzung, sondern als Verstoß gegen die guten Sitten erscheinen lassen, liegen etwa dann vor, wenn der Arbeitnehmer Geschäftsunterlagen seines Arbeitgebers ablichtet, um mit diesem so gewonnenen Material Konkurren...
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14 | | RS0078381 | 10.07.2001 | OGH | RS | Fremd ist ein Arbeitsergebnis auch dann, wenn es der Nachahmende auf Grund eines Auftragsverhältnisses oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat.
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15 | | RS0078369 | 18.10.1994 | OGH | RS | Die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder Auftragsverhältnisses erzielten Arbeitsergebnisse sind dem Arbeitgeber oder Auftraggeber zuzurechnen; für den Arbeitnehmer oder Auftragnehmer sind sie, was ihre weitere Verwendung betrifft, "fremde" Arbeitsergebnisse.
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16 | | RS0029854 | 12.06.2001 | OGH | RS | Der Umstand, daß der vertragsbrüchige Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen (Vereinbarung einer Konventionalstrafe) nicht zur Erfüllung der von ihm vertraglich übernommenen Verpflichtung verhalten werden kann, hindert den früheren Arbeitgeber keineswegs, seinen Konkurrenten, welcher an diesem...
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17 | | RS0078373 | 26.11.1996 | OGH | RS | Unlauter ist das Abwerben fremder Kunden - ebenso wie das Abwerben fremder Arbeitskräfte - aber auch dann, wenn damit allein die Schädigung des Mitbewerbers bezweckt wird.
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18 | | RS0078432 | 31.01.1995 | OGH | RS | Das Ausspannen fremder Arbeiter oder Angestellter oder sonstiger von einem Mitbewerber Beschäftigter - also auch freier Mitarbeiter (ÖBl 1975,113) - wird auch nicht dadurch unzulässig, daß man ihnen vorteilhaftere Bedingungen bietet, entspricht doch gerade dies dem Leistungswettbewerb.
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19 | | RS0078461 | 26.11.1996 | OGH | RS | Es verstößt gegen die guten Sitten, wenn Dienstnehmer oder sonstige Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig "ausgespannt" werden, damit der Geschäftsbetrieb des Konkurrenzunternehmens ernsthaft beeinträchtigt, der Mitbewerber also geschädigt wird. Das trifft nicht nur dann zu, wenn die Wettbewerbsh...
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20 | | RS0029861 | 22.02.2006 | OGH | RS | Aus dem Aufsuchen der vom Vertreter seinerzeit namens der Klägerin betreuten Kunden nunmehr im Namen des Beklagten und aus der Gewährung von günstigeren Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit der verspäteten Rückstellung der Preislisten ergibt sich ein derart planmäßiges Vorgehen zum Vorteil des...
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21 | | RS0078356 | 12.02.2013 | OGH | RS | Wer einen Arbeitnehmer in Kenntnis des Umstandes beschäftigt, dass diesem die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen seines ehemaligen Arbeitgebers noch verboten ist, handelt sittenwidrig (so schon 4 Ob 349/69 JBl 1970,579; ÖBl 1970,71, Arb 8781); dies gilt umso-mehr wenn der Arbeitgeber den...
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22 | | RS0078354 | 18.02.2003 | OGH | RS | Ein Angestellter, der über den Bruch der mit seinem früheren Arbeitgeber vereinbarten Konkurrenzklausel hinaus planmäßig den Wettbewerb seines neuen Arbeitgebers fördert, handelt sittenwidrig (so schon ÖBl 1980,71). (Hier: Herstellen und Mitnahme von Kopien wichtiger Geschäftsunterlagen zur -...
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23 | | RS0078351 | 16.04.1929 | OGH | RS | Unlauterer Wettbewerb durch Abdingung fremder Arbeitskräfte.
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24 | | RS0078400 | 22.11.2016 | OGH | RS | Auch der Versuch, einen fremden Dienstnehmer oder sonstigen Beschäftigten durch bewußt unrichtige oder sonst irreführende Tatsachenbehauptungen zu einem Wechsel seines Arbeitgebers zu veranlassen, kann eine - ansonsten vielleicht rechtlich nicht zu beanstandende - Abwerbungshandlung zu einem...
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25 | | RS0078427 | 22.11.2016 | OGH | RS | Das Abwerben fremder Beschäftigter verstößt dann gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG, wenn verwerfliche Mittel angewendet oder verwerfliche Ziele verfolgt werden.
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26 | | RS0076504 | 22.09.2021 | OGH | RS | Das Fehlen einer Regelung über einen Rechnungslegungsanspruch im UWG für die sittenwidrige Nachahmung fremder Arbeitsergebnisse als planwidrige Lücke des wettbewerbsrechtlichen Schutzes gegen Nachahmung ist durch die analoge Anwendung verwandter Vorschriften des Immaterialgüterrechts, hier insbesond...
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27 | | RS0090647 | 18.02.2003 | OGH | RS | Da es - außer bei erfolgreicher Anfechtung der Kündigung - ausgeschlossen ist, ein aufgelöstes Beschäftigungsverhältnis in seinem konkreten Bestand bei Ergehen des Beschäftigungsverbotes wiederherzustellen, schafft ein Beschäftigungsverbot, wenn es dazu führen müßte, daß das Beschäftigungsverhältnis...
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28 | | RS0078388 | 22.11.2016 | OGH | RS | Es ist keineswegs wettbewerbsfremd, wenn der Unternehmer den Beschäftigten seines Mitbewerbers durch Inaussichtstellen besserer Bedingungen zur Kündigung zwecks Eintrittes bei ihm zu veranlassen sucht, oder wenn der Beschäftigte vor Aufkündigung seines Vertragsverhältnisses sich zweckmäßigerweise...
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29 | | RS0078385 | 30.11.1993 | OGH | RS | Arbeiten beide Teile bei der Erbringung einer Leistung zusammen, dann enthält das zugrunde liegende Vertragsverhältnis auch gesellschaftsvertragliche Elemente (§§ 1175 ff ABGB), weshalb das Arbeitsergebnis für keinen Teil ein fremdes Arbeitsergebnis darstellt.
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30 | | RS0078407 | 31.01.1995 | OGH | RS | Für die Beurteilung der Unlauterkeit einer Abwerbung gelten auch die allgemeinen Grenzen zwischen zulässigem Leistungswettbewerb und unlauterem Behinderungswettbewerb. Entscheidend für diese Abgrenzung ist, daß die Behinderung keine bloße Folge zulässigen Leistungswettbewerbs, sondern eine Folge...
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31 | | RS0116886 | 22.09.2020 | OGH | RS | Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers ist für sich allein selbst dann noch nicht wettbewerbswidrig, wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt; erst durch Hinzutreten besonderer Umstände, die den Wettbewerb verfälschen, wie etwa das Beschaffen von Kundenlisten auf unlautere Weise, das...
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32 | | RS0107113 | 26.11.1996 | OGH | RS | Das Abwerben von Beschäftigten eines Mitbewerbers ist grundsätzlich erlaubt. Unlauter handelt der Abwerbende aber dann, wenn er sich den guten Ruf des Mitbewerbers durch anlehnende Werbung zunutze macht, indem er darauf hinweist, daß er nunmehr Fachkräfte beschäftigt, die früher beim Mitbewerber...
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33 | | RS0078365 | 07.04.1981 | OGH | RS | Wird dem nunmehrigen Arbeitgeber verboten, die früher für einen anderen Arbeitgeber tätig gewesenen Vertreter bei jenen Kunden zu "beschäftigen", welche diese innerhalb der angegebenen Zeiträume bei dem Kläger bearbeitet haben, ist dies hinreichend bestimmt, da der nunmehrige Arbeitgeber diesem...
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