Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/21/0017

Rechtssatz

Wurde der Wiedereinsetzungsantrag entgegen Paragraph 24, Absatz 2, VwGG nicht von einem Rechtsanwalt eingebracht, erübrigt sich ein Auftrag an den Antragsteller, den Wiedereinsetzungsantrag diesbezüglich zu verbessern, wenn der Antrag zweifelsfrei erkennen lässt, dass keine Anhaltspunkte für die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegeben sind und diese somit auch nach Behebung des Formgebrechens ausgeschlossen wäre (VwGH 10.6.2025, Ra 2025/01/0105).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026210017.L02