Verwaltungsgerichtshof
03.09.2026
Ra 2026/17/0013
GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026170013.L07