Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/16/0012

Rechtssatz

Ist der Revisionswerber Rechtsanwalt, sind an ihn die für Parteienvertreter geltenden Maßstäbe und Pflichten anzulegen, auch wenn er in eigener Sache tätig wird vergleiche VwGH 4.6.2025, Ra 2025/06/0120).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026160012.L05