Verwaltungsgerichtshof
28.05.2026
Ra 2026/13/0058
GRS wie Ra 2021/15/0099 B 28. August 2023 RS 1
Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026130058.L02