Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/11/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/11/0107 B 26. Juli 2016 RS 1 (hier: Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Tabakgesetzes - Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen vergleiche den Beschluss eines verstärken Senates vom 25. Februar 1981, Zl. 2680/80, VwSlg 10381 A/1981, und darauf Bezug nehmend etwa den zum Tabakgesetz ergangenen hg. Beschluss vom 6. Dezember 2011, Zl. AW 2011/11/0045).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026110017.L01