Verwaltungsgerichtshof
08.07.2026
Ra 2026/10/0042
Auch im Falle eines die Versäumung einer Antragstellung verursachenden Verhaltens eines Rechtsanwaltsanwärters ist zu prüfen, ob den bevollmächtigten Rechtsanwalt selbst ein Verschulden trifft vergleiche VwGH 16.5.2018, Ra 2018/04/0103, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026100042.L01